50 cm....Polizeikontrolle... wie erging es Euch?

Hier könnt Ihr über Dieses und Jenes diskutieren....

Wie erging es euch bei ner Kontrolle?

Ich füge mich in mein Schicksal und lasse mein Auto abschleppen
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6%
Ich diskutiere..und versuche ihn zu überzeugen dass alles in Ordnung ist
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Ich diskutiere..und versuche ihn davon zu überzeugen mir nur ne Mängelkarte zu schreiben
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generalheinz
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50 cm....Polizeikontrolle... wie erging es Euch?

Beitrag von generalheinz »

Euer Wagen erfüllt die 50cm Scheinwerferunterkante nicht. Ihr kommt in eine Polizeikontrolle. Was sagt Ihr wenn euch der nette Herr Polizeibeamte danach fragt? Wie sind Eure Erfahrungen?
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Bolle
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Beitrag von Bolle »

erstmal können die das gar nicht so genau nachmessen...

dazu müßte der Platz auf dem dass Auto steht, sowie das Meßgerät
ich sage mal geeicht sein

außerdem ist laut STVZO daß Maß

500 mm Unterkante Lichtaustrittsfläche...das ist nicht automatisch
die Scheinwerferunterkante
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Kinderriegel
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Beitrag von Kinderriegel »

Hab das selbe Problem, Unterkante Lichtaustrittsfläche ist bei mir 46cm über dem Boden bei 70/50 und 175/50 r13... Hatte damals um das Fahrwerk eingetragen zu bekommen Winterpellen draufgehauen, dann war das Maß bei 49,5cm. Das hat der Tüv dann durchgehen lassen.

Die Sommerreifen und Felgen sind immer noch nicht eingetragen... :? :oops:
Für jedes noch so komplizierte Problem gibt es immer eine einfache, schnelle und falsche Lösung...

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Maddin82
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Beitrag von Maddin82 »

Ich bin zwei jahre mit 46 cm rum gefahren. Hat nie jemadnen interresiert. Mit dem akutellen fahrwerk waren es bei der eintragung mit gutem willen genau 50 cm. Dachte schon das wars als der mit dem zollstock auf den scheinwerfer zu ging. Der prüfer war eh cool, hat den luftfilter am nicht eingetragenen motor eingetragen :)
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Bolle
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Beitrag von Bolle »

Maddin82 hat geschrieben: Der prüfer war eh cool, hat den luftfilter am nicht eingetragenen motor eingetragen :)

wenn man sich mit sowas rühmen muß.... :wall:
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Maddin82
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Beitrag von Maddin82 »

Bolle hat geschrieben:
Maddin82 hat geschrieben: Der prüfer war eh cool, hat den luftfilter am nicht eingetragenen motor eingetragen :)

wenn man sich mit sowas rühmen muß.... :wall:
was denn ?? War da wegen fahrwerk, motor, einarmwischer und luftfilter. Den motor wollte er net eintragen weil er net prüfen konnte ob die richtige bremsanlage verbaut is und en einarmwischer net weil der eigenbau is. Dachte damit sind auch die anderen eintragungen auch gelaufen
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generalheinz
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Beitrag von generalheinz »

@ Bolle

Meinst du die Polizei schluckt soeine Aussage?
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angrond
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Beitrag von angrond »

kannte die regel gar nicht...
also die unterkante der scheinwerfer (oder die unterkante der lichtaustrittsfläche) muss mindestens 500mm über dem boden sein, hab ich das richtig verstanden?
gibts dafür ne logische erklärung? sonst meckern immer alle wenn die scheinwerfer zu hoch eingestellt sind und der gegenverkehr geblendet wird.
soll man sich halt ne taschenlampe mitnehmen wenn man die schilder in 3 meter höhe nicht mehr lesen kann
jetzt (seit dem 07.10.04) habe auch ich meinen eigenen corsa

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Clumsys
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Beitrag von Clumsys »

das problem, bzw. die ursache für die regel ist folgendes: je tiefer der scheinwerfer, desto höher muß er gestellt werden, um die fahrbahn in der gewünschten länge auszuleuchten. je höher der scheinwerferneigungswinkel gestellt wird, desto mehr wird der gegenverkehr geblendet. darum gehts den eierköppen. die haben noch nicht kapiert, daß es fast immer die bekloppten hausfrauen mit ihren kombis sind, die die leuchtweite total verstellen und den mond anleuchten.
Herztransplantation geglückt. Jetzt 5 PS mehr. ;O)

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generalheinz
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Beitrag von generalheinz »

die haben noch nicht kapiert, daß es fast immer die bekloppten hausfrauen mit ihren kombis sind, die die leuchtweite total verstellen und den mond anleuchten
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
geil...die den mond anleuchten..
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Thomas
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Beitrag von Thomas »

Jaja, bei mir ist ca. 46 cm, mein Prüfer hatte zum eintragen nicht mal nachgemessen. Übrigens trotz 195/45/15. Bei mir steht im Brief ausserdem original eingetragen (ungefähr):
Lichtaustritts bla bla entspricht nicht richtlinien bal bla sondergenehmigung oder sowas ähnliches. das dürfte bei den Bullem immer ziehen!

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generalheinz
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Beitrag von generalheinz »

son tüv hätte ich auch gerne... obwohl dieses sondergenehmigung habe ich auch..das hgat wohl eher was mit der fehlenden leuchtweitenregulierung 1990 zu tun...
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Beitrag von NetKiller »

Also ich hab beim fahrwerk eintragen aufem A (75/50 nachgesackt auf 80/60 mit 165/65R14) zum TÜV gesacht, dass ich leider nur 49cm bieten kann. Hatter nur abgewunken ;)
Erst A .. dann C.. dann Polo *kotz*.. und nu das fehlende B .. als S93 :)

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Draven
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Beitrag von Draven »

Zum Thema Gegenverkehr sag ich nur Xenon-Scheinwerfen bei Regen vom Gegenverkehr. Was schlimmeres gibt es nicht. Da wirste fast Blind. Da sind die Corsa-Scheinwerfer ein Teelicht in 12m Entfernung.
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Beitrag von Kaine »

also mein tüv sagte zu mir (<- übrigens der tüv, zu dem einem die grünen dann immer schicken, weil er sehr regelkonform arbeitet): er trägt das nur ein, wenn man die 50cm schafft, aber die polizei kann da nichts sagen, wenns hinterher mal knapp drunter ist, schliesslich ist der boden ja nicht immer eben, und man hat ja auch nicht immer umbedingt den optimalen luftdruck auf den reifen!
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