Dringende Frage zu Fahrwerk!

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cuxroadrunner
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Dringende Frage zu Fahrwerk!

Beitrag von cuxroadrunner »

Hi,
habe heute meinen Corsa mit den neuen Federn aus der werkstatt abheholt und fast nen herzinfarkt bekommen!!
Der ist hoch wie 'n Geländewagen!! Da kann man ja schon mit nem LKW durchfahren!! Da sind 40mm Federn drinne. War vorher nur ein 60/40, weil die Federn gepresst waren!
Ok, aber der Wagen musste ja zum Tüv, wegen der Bullengeschichte. Soweit ist jetzt alles abgenommen, aber jetzt soll auf jeden Fall ein anderes Fahrwerk rein. Soll ein 75/50 von FK rein. Qualität???
Und folgendes: Der TÜV hat nachgemessen bei den scheinwerfern: die müssen min. 50cm über der straße sein, sonst bekomm ich das Fahrwerk nicht abgenommen. Jetzt mit dem 40er Federn sind die 51cm übern Boden, aber wenn der jetzt noch 35mm tiefer kommt, bin ich ja drunter, wie ist das bei euch?? Das kann doch normal nicht angehen??!!
Und was mir jetzt erst richtig aufgefallen ist, ist der sch... Rechts/Links Endtopf: Die beiden Rohre sind voll schief unter. Da ist alles 100% angebaut und ausgerichtet, aber die hängen voll auf "halb acht"!! Wer hat denn noch den ESD von "Die Opeltuner"??
Gruss

Björn
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Hanau
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Beitrag von Hanau »

also das mit der lampenhöhe kann ich auch bestätigen...ist ein relativ neues gesetzt und je nach landkreis wird da mehr oder weniger drauf geachtet....das gilt übrigens nicht nur wenn du es gerade eintragen lässt...auch wenn es schon vor jahren eingetragen wurde und die scheinwerfer sagen wir mal 40cm über dem boden sind...und die halten dich an und messen nach...selbst dann können die dir die karre vor ort gleich stillegen bis die höhe wieder stimmt....

bei uns hier (NRW) gibt es da meist so ne toleranz bis max 45cm...darunter ist nix mehr...

seitdem das gesetzt raus ist sind auch im grunde alle gutachten für fahrwerke aufgehoben die eine tieferlegung unter dem grenzwert des scheinwerfers erlauben....

aber wie gesagt...bei uns hier guckt da keiner drauf aber z.b in Osnabrück (niedersachsen) legen die tiefergelegt autos reihenweise still....anhalten...zollstock raus...messen...wenn weniger als 50cm....stillegung...so einfach ist das bei denen da...
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Redbull
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Beitrag von Redbull »

Und was ist mit Autos, die serienmäßig weniger als 50 cm haben?
Davon gibt's ne Menge, dürfen die etwa nicht mehr gefahren werden oder was soll der Blödinn?

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Hanau
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Beitrag von Hanau »

welches auto hat denn z.b. so ne niedrige scheinwerferhöhe?
ich wüsste da nur nen golf 1 - der hat serienmäßig was bei 51cm :-)
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aber...

Beitrag von generalheinz »

Aber ich dachte es ist so, daß man eine betriebserlaubnis, wenn sie einmal erteilt wurde nicht mehr zurückziehen kann. D.h. also wenn man die Änderung ordnungsgemäß eingetragen hat, bevor ein Verordung gemacht wurde, dann gilt trotzdem die betriebserlaubnis weiter.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber sonst müßte man auch sämtliche Oldtimer mit Winkern, statt Blinker, oder Trabbis aus dem Verkehr ziehen! Die sind ja auch mal genau so zugelassen worden...
wenn mich einer deswegen anhält (meiner liegt bei 45 cm) dann gehts ab zum Rechtsanwalt.
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Blue_Angel
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Beitrag von Blue_Angel »

HI,

also ich denke die Ferraris werden ihre Straßenzulassung nicht verlieren weil ihre Scheinwerfer unter 50cm sind ;)
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ThoMa
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Beitrag von ThoMa »

naja das ist ja immer so ne sache wie es der betreffende polizist "gehört" hat...wenn der keine ahnung davon hat...ok....aber wenn das so ein penibelchen ist der eh einen an der pfanne hat, na dann viel spass :cussing:

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