fahrwerk.. tüv

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corsaprinz
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fahrwerk.. tüv

Beitrag von corsaprinz »

hab mein fahrwerk heute bekommen und festgestellt, dass die im tüv gutachten erwähnten nummern nicht auf den stoßdämpfern stehen.
auf den federn jedoch stimmen sie überein ... was tun?
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marc108
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Beitrag von marc108 »

Das ist normal, soweit ich weiss, da nur die Federn eingetragen werden müssen und nicht die Dämpfer da diese die Fahrzeughöhe ja nicht ändern. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Gruss Marc

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chris1985
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Beitrag von chris1985 »

Also bei mir habe ich nur die Federn eintragen lassen müssen weil die für die Tieferlegung ,,verantwortlich" sind.

Gekürzte Dämpfer sind in der Regel eintragungsfrei!
Pmfmppmmpmmpmpp mfmmppmfpfmp fppmppmffmpmmpppff

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Chaos_1.2
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Beitrag von Chaos_1.2 »

So ist es Dämpfer sind eintragungsfrei.

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freakxxl
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Beitrag von freakxxl »

es sei dennn die federn stehen im gutachten in kombination mit den dämpfern drin....
mfg uwe
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DJ-Ice
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Beitrag von DJ-Ice »

Eigentlich stehen die Dämpfer nie im Gutachten drin!
Aber gut, Ausnahmen gibts immer, glaub ich aber nicht...

Aber achte auf die 50cm Scheinwerferunterkante! Die Bullen sind da jetzt echt scharf drauf!

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freakxxl
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Beitrag von freakxxl »

ausnahme1:die meisten gewindefahrwerke,z.b. h&r..
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Kaine
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Beitrag von Kaine »

außer bei gewindefahrwerken (und da auch nicht bei allen) steht in den gutachten nur das die federn mit gekürzten dämpfer zu verwenden sind, damit eine ausreichende vorspannung gewährleistet ist.


das nur mal so als kleine zusammenfassung
by Kaine

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