ma ne frage...
wenn ich größere felgen aufs auto mach bzw reifen mit größerem reifenumfang .......
wie läuft´n des dann ab mit der tacho eichung?was mussn da gemacht werden_? bzw wie macht man des?
thx andy
felgengröße und tacho-eichung
- JonathanDavis85
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- Registriert: 17.11.2002, 16:05
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felgengröße und tacho-eichung
was uns nicht tötet, macht uns nur härter.
was nicht passt wird passend gemacht.
probieren geht über studieren.
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- JonathanDavis85
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Die STVZO sagt dazu folgendes:
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ±4 vom Hundert abweichen.
Nicht immer ist bei Verwendung anderer Rad-/Reifenkombinationen eine Tachoangleichung notwendig. Wenn man nachweisen kann (durch eine Tachoprüfung z.B. beim ADAC oder BOSCH-Dienst), dass der Tacho trotzdem innerhalb der geforderten Grenzen liegt.
Überschlägig kann man hier schonmal selber berechnen lassen wo man ca. landet:
http://www.sebast1an.com/31032002/reifen.php
Ich habe auch gehört, dass man sich auch einen Fahrradtacho einbauen kann, die SIGMA-Geräte sollen da ganz tauglich sein und nebenbei hat man gleich einen kleinen Bordcomputer, da kenn ich mich aber nicht so genau aus (müsste eigentlich ja auch eingetragen werden), vielleicht weiss wer anders da mehr drüber.
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ±4 vom Hundert abweichen.
Nicht immer ist bei Verwendung anderer Rad-/Reifenkombinationen eine Tachoangleichung notwendig. Wenn man nachweisen kann (durch eine Tachoprüfung z.B. beim ADAC oder BOSCH-Dienst), dass der Tacho trotzdem innerhalb der geforderten Grenzen liegt.
Überschlägig kann man hier schonmal selber berechnen lassen wo man ca. landet:
http://www.sebast1an.com/31032002/reifen.php
Ich habe auch gehört, dass man sich auch einen Fahrradtacho einbauen kann, die SIGMA-Geräte sollen da ganz tauglich sein und nebenbei hat man gleich einen kleinen Bordcomputer, da kenn ich mich aber nicht so genau aus (müsste eigentlich ja auch eingetragen werden), vielleicht weiss wer anders da mehr drüber.
Genialität ist 1% Inspiration und 99% Transpiration.