Hinten leer = 2 Sitzer ?
Hinten leer = 2 Sitzer ?
Also was ich gern mal gewusst hätte ist ob ich`s sofort eintragen lassen muss wenn ich hinten die Sitzbank rausschmeisse, oder ob das OK ist wenn ich die ein paar Tage später wieder reinbau.
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ein paar tage wird das gehen , weil du sagen kannst das du sperrige sachen transportieren musstest / musst ! wenn du länger so fahren willst würde ich es schon eintragen lassen ! aber mal ehrlich .. wie oft wird man denn schon angehalten ( von der rennleitung) ....kann ja keiner nachweisen wie lange die schon draußen ist ;-)
gruß lars
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Da kann ich dir weiterhelfen,denn das thema hatte ich vor paar jahren.
Wenn du vorne normale sitze drin hast,ist ja klar,dann darfst du hinten eine bank haben.
Bei halbschlalen,darfst die bank noch drin lassen,darf aber nur ein gurt in der mitte übrig bleiben,oder rückbank halt raus (wegen schroth gurte bei halbschalen)
Bei vollschalen müssen hinten deine löcher und die original besfestigungspunkte weg gemacht werden (gewinde zuschweissen usw)
Nur bei der letzteren variante ist es pflicht dies in seine papiere ändern zu lassen (umtragen)
sonst gibt es keinen grund dies tun zu müssen.
Falls du jetzt alles original gelasen hast,und hinten alles raus hast,macht das nix und muss nicht geändert werden.
Wenn du vorne normale sitze drin hast,ist ja klar,dann darfst du hinten eine bank haben.
Bei halbschlalen,darfst die bank noch drin lassen,darf aber nur ein gurt in der mitte übrig bleiben,oder rückbank halt raus (wegen schroth gurte bei halbschalen)
Bei vollschalen müssen hinten deine löcher und die original besfestigungspunkte weg gemacht werden (gewinde zuschweissen usw)
Nur bei der letzteren variante ist es pflicht dies in seine papiere ändern zu lassen (umtragen)
sonst gibt es keinen grund dies tun zu müssen.
Falls du jetzt alles original gelasen hast,und hinten alles raus hast,macht das nix und muss nicht geändert werden.
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@Corsa A
Warum müssen hinten die Originalbefestigungen weg und die Gewinde zugeschweißt werden? Ist das ne Auflage für die Eintragung?
Hatte in meinem alten Astra Rücksitzbank draußen und vorne Vollschalen mit starren 4-Punkt-Gurten. Der Tüv hat mir damals die Befestigung der Gurte an den hinteren Originalpunkten sogar vorgeschrieben. Die verbleibenden Gewinde habe ich einfach mit den Originalschrauben verschlossen. Eingetragen hat er damals die Sitze in Verbindung mit den Gurten, die Sitzplatzanzahl wurde auf 2 Plätze geändert.
Gruß
Fire
Warum müssen hinten die Originalbefestigungen weg und die Gewinde zugeschweißt werden? Ist das ne Auflage für die Eintragung?
Hatte in meinem alten Astra Rücksitzbank draußen und vorne Vollschalen mit starren 4-Punkt-Gurten. Der Tüv hat mir damals die Befestigung der Gurte an den hinteren Originalpunkten sogar vorgeschrieben. Die verbleibenden Gewinde habe ich einfach mit den Originalschrauben verschlossen. Eingetragen hat er damals die Sitze in Verbindung mit den Gurten, die Sitzplatzanzahl wurde auf 2 Plätze geändert.
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99KW lt. Fahrzeugschein...
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Wenn du die möglichkeit hast deine rückbank wieder einzubauen (normal sitze oder halbschalen) dann muss dies nicht eingetragen werden,wenn du aber keine möglichkeit mehr hast deine rückbank wieder einzubauen (vollschalen,darf keiner mehr hinten sitzen) dann muss dies eingetragen werden.
Bei vollschalen darf es keine möglichkeit mehr geben,dass hinten einer sitzen kann.
Bsp.
wenn du die bank raus baust,hast vollschalen und fährst zum tüv,er trägt es ein,du fährst nach hause baust die bank wieder ein,baust nen unfall,bei dem hinten jemand gesessen war (du hattest ja noch die möglichkeit die bank wieder einzubauen) dann bekommt der prüfer eine auf den sack,warum er es so eingetragen hat,deswegen tut ein seriöser tüv dafür sorgen,dass du dir zuhause nicht wieder deine rückbank einbauen kannst,deswegen zuschweissen abflexern oder sonst was.
Bei klappbaren halbschalen bleiben sogar alle sitze benutzbar.
Das mit dem zuschweissen liegt im ermessungsbereich des prüfers,die meisten die sicher gehen wollen,wollen dies so gemacht haben.
Bei vollschalen darf es keine möglichkeit mehr geben,dass hinten einer sitzen kann.
Bsp.
wenn du die bank raus baust,hast vollschalen und fährst zum tüv,er trägt es ein,du fährst nach hause baust die bank wieder ein,baust nen unfall,bei dem hinten jemand gesessen war (du hattest ja noch die möglichkeit die bank wieder einzubauen) dann bekommt der prüfer eine auf den sack,warum er es so eingetragen hat,deswegen tut ein seriöser tüv dafür sorgen,dass du dir zuhause nicht wieder deine rückbank einbauen kannst,deswegen zuschweissen abflexern oder sonst was.
Bei klappbaren halbschalen bleiben sogar alle sitze benutzbar.
Das mit dem zuschweissen liegt im ermessungsbereich des prüfers,die meisten die sicher gehen wollen,wollen dies so gemacht haben.
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@Corsa A
Ah so, jetzt blick ich durch...
Ich hätte bei mir keine Rücksitzbank mehr einbauen können, da die Blech-Halter mit rausgetrennt waren! Vermutlich hat der Tüv-Prüfer deshalb keine Probleme gemacht.
Hab in meinem Alltags-Kadett verstellbare Recaro Halbschalensitze, wie Du schon sagst, dürfen da hinten alle Sitze benutzt werden. Hatte da zuerst Bedenken vorm Tüv weil ich keine ABE dazu habe, der Prüfer hat mir dann erklärt, dass ich bei stufenlos verstellbaren Sitzen weder ABE noch Eintragung brauche.
Gruß
Fire
Ah so, jetzt blick ich durch...

Ich hätte bei mir keine Rücksitzbank mehr einbauen können, da die Blech-Halter mit rausgetrennt waren! Vermutlich hat der Tüv-Prüfer deshalb keine Probleme gemacht.
Hab in meinem Alltags-Kadett verstellbare Recaro Halbschalensitze, wie Du schon sagst, dürfen da hinten alle Sitze benutzt werden. Hatte da zuerst Bedenken vorm Tüv weil ich keine ABE dazu habe, der Prüfer hat mir dann erklärt, dass ich bei stufenlos verstellbaren Sitzen weder ABE noch Eintragung brauche.
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