ma ganz allgemein...
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- Corsaschrauber
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ma ganz allgemein...
wenn nen Tacho mehr anzeigt als gefahrne wird, (180 aufm tacho und 165 sind es dann mal...)
ist dann nicht auch die Laufleistung verfälscht ???
ist dann nicht auch die Laufleistung verfälscht ???
muss nicht unbedingt sein.
Da die Tachonadel über einen Magneten ausgelenkt, und der Kilometerzähler über Zahnräder betätigt wird, kommen bei dem Kilometerzähler nur eine Fehlerquelle (anderer Abrollumfang des Reifens als vorgesehen) und beim Tacho zwei Quellen zum tragen. (zusätzliche Abweichung bei der Zeigerauslenkung durch fehlerhafte Magnetisierung der Tachonadel-Mitnehmerscheibe)
Da die Tachonadel über einen Magneten ausgelenkt, und der Kilometerzähler über Zahnräder betätigt wird, kommen bei dem Kilometerzähler nur eine Fehlerquelle (anderer Abrollumfang des Reifens als vorgesehen) und beim Tacho zwei Quellen zum tragen. (zusätzliche Abweichung bei der Zeigerauslenkung durch fehlerhafte Magnetisierung der Tachonadel-Mitnehmerscheibe)
- Red_Devil_gsi
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@corsa a
ich hab hier mal was von www.adac.de geklaut:
Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.
also kann es eine Abweichung vom Tacho und dem Kilometerzähler von der real gefahrenen Strecke geben. Diese Abweichung ist aber nicht unbedingt für beide Messgeräte gleich. Ist ja auch logisch, die Messinformation wird ja auch verschieden verarbeitet. (Tachoausschlag vs. rotation der km-zähl-rollen)
ich hab hier mal was von www.adac.de geklaut:
Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.
also kann es eine Abweichung vom Tacho und dem Kilometerzähler von der real gefahrenen Strecke geben. Diese Abweichung ist aber nicht unbedingt für beide Messgeräte gleich. Ist ja auch logisch, die Messinformation wird ja auch verschieden verarbeitet. (Tachoausschlag vs. rotation der km-zähl-rollen)
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