Habe an meinem Corsa B S93 den Steinmetz Seitenschweller anbringen lassen !
Jetzt war ich heute Morgen beim Tüv um diesen Eintragen zu lassen !
Fehlanzeige : Der Prüfer meinte das diese Gutachten seit 1997 nicht mehr Gültig seien . Da war ein Prüfbericht dabei und darin steht :
Gemäß § 72 Abs. 2 StVZO gilt dieser Prüfbericht als gleichgestellt zu einem Teilegutachten gemäß § 19 Abs. 3 Nr.4 StVZO.
Jetzt meinte dieser ich solle ein Gültiges Gutachten bringen. Weshalb diese so alte Gutachten dabei legen würden bzb könnten.
Jetzt steht darin auch : Diese Bestätigung kann auch auf einem Vordruck gemäß Verkehrsblatt 1994, Heft 3. Seite 148 erfolgen.
Der Prüfer meinte das ist ja von 94 und würde net mehr gelten !
Seit 97 wäre das so !
Schöner Misst !
Hat jemand vieleicht ein Aktuelleres Gutachten ?
Vielen Dank fürs Info !
In diesem Schreiben muss nur bestätigt werden das der Anbau Ordnungsgemäß Verlief mehr nicht !
