Das Fahrwerk sowie die Brems-und Lenkungsaggregate müssen,sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden,dem Serienstand entsprechen.Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
kann mir das mal einer in deutsch erklären,um so öfter ich mir das durchlese um so verrückter höhrt sich das an.
gruss yves
Teilegutachten
Das ist doch ganz klar, auf deutsch heisst das:
Das Fahrwerk, lenkung und bremse dem Serienzustand entsprechen müssen. Wenn du gleichzeitig zu den Alus ein Fahrerk einbaust muss das vom Tüv extra überprüft werden ob du die Räder dann damit Fahren kannst darfst.
Also im Grunde nix neues bzw. das steht doch sogut wie überall drin.
Mfg
Sildex
Das Fahrwerk, lenkung und bremse dem Serienzustand entsprechen müssen. Wenn du gleichzeitig zu den Alus ein Fahrerk einbaust muss das vom Tüv extra überprüft werden ob du die Räder dann damit Fahren kannst darfst.
Also im Grunde nix neues bzw. das steht doch sogut wie überall drin.
Mfg
Sildex
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Der wird nur gucken ob das zusammen harmoniert, (obnix schleift....) und dann schreibt er dir:
Zu ziffer 22+23 auch gen. 195/45 R14 (z.B.) auf Alufelge Typ xxxxxx
i. Verb. m. Federn Herst. xxxxx Typ xxxxx m. d. Kennz. 0-8-15 (z.b.)
i. Verb. m. Sonderlenkrad Typ R1 KBA XXXX
Und da die federn schon drinn sind, normal keine Extrakosten. Und wenn doch...... Tüv wechseln!
Zu ziffer 22+23 auch gen. 195/45 R14 (z.B.) auf Alufelge Typ xxxxxx
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Und da die federn schon drinn sind, normal keine Extrakosten. Und wenn doch...... Tüv wechseln!
