Teilegutachten

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yves1975
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Teilegutachten

Beitrag von yves1975 »

Das Fahrwerk sowie die Brems-und Lenkungsaggregate müssen,sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden,dem Serienstand entsprechen.Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

kann mir das mal einer in deutsch erklären,um so öfter ich mir das durchlese um so verrückter höhrt sich das an.
gruss yves

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Sildex
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Beitrag von Sildex »

Das ist doch ganz klar, auf deutsch heisst das:

Das Fahrwerk, lenkung und bremse dem Serienzustand entsprechen müssen. Wenn du gleichzeitig zu den Alus ein Fahrerk einbaust muss das vom Tüv extra überprüft werden ob du die Räder dann damit Fahren kannst darfst.

Also im Grunde nix neues bzw. das steht doch sogut wie überall drin.
Mfg

Sildex

yves1975
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Beitrag von yves1975 »

ich habe ja schon mein farhwerk eingebaut.nun muss der prüfer das fahrwerk abnehmen und dan meine felgen.also 2 x kohle abdrücken.!!!

:?

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Corsa OO32
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Beitrag von Corsa OO32 »

Der wird nur gucken ob das zusammen harmoniert, (obnix schleift....) und dann schreibt er dir:

Zu ziffer 22+23 auch gen. 195/45 R14 (z.B.) auf Alufelge Typ xxxxxx
i. Verb. m. Federn Herst. xxxxx Typ xxxxx m. d. Kennz. 0-8-15 (z.b.)
i. Verb. m. Sonderlenkrad Typ R1 KBA XXXX

Und da die federn schon drinn sind, normal keine Extrakosten. Und wenn doch...... Tüv wechseln! :roll:

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