Also ich finde das was Uwe dir erklärt hat sagt alles aus was man wissen muss. Besser kann man es kaum noch ausführen.
Vielleicht sei noch erwähnenswert das man ab einer Tieferlegung ab 50mm einen sogenannten Rebounddämpfer verwendet sprich hier wurde die Kolbenstange gekürzt wegen Federvorspannung ectp.
Auch diese müssen NICHT eingetragen werden. Alles was von den Originalen Fahrzeugdaten abweicht sprich Höhe, Breite, Länge, Motorisierung, Auspuffanlage, Rad/Reifenkombination muss dem TÜV vorgeführt werden und muss evtl auch eingetragen werden, falls nur ein Teile-bzw. Materialgutachten vorliegt. ALLES was eine ABE/ABG hat ist somit EINTRAGUNGSFREI
Tuning ist nicht gleich Tuning das Zusammenspiel muss stimmen nur dann hat es Sinn.