Wer kann Brasilianisch

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Opelschrauber
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Beitrag von Opelschrauber »

Nein, in Deutschland wirst Du die nicht bekommen. Ich hatte es vorher selbst auch versucht. Selbst über Österreich und Italien ist nichts zu machen...

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DaPinky
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Beitrag von DaPinky »

wie is das mit der nebelschlußleuchte muss man da das dingen aufsägen oder einfach nur so brechen....

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Opelschrauber
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Beitrag von Opelschrauber »

Das Loch für die Lampe wird durch ein Kunststoff-Plättchen abgedeckt, was an vier Stellen mit der Rückleuchte verbunden ist. Kann man so rausdrücken.

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scrat
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Beitrag von scrat »

Öhm das mit dem hier nicht bekommen, kann ich nicht ganz gleuben. Kann natürlich sein, dass ich da nu komplett falsch liege, aber es ist doch eigentlich ne ganz normale Ersatzteilanfrage, oder nicht? Die Karre kann ja auch ein brasilianischer Re-Import sein. Ich werde mal bei meinem Opel-Händler vorbeilatschen und mich da mal erkundigen.

Gruss Nils.
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Beitrag von Opelschrauber »

Versuch es...
Wie gesagt, ich habe bis nach Österreich und Italien telefoniert...

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DaPinky
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Beitrag von DaPinky »

aber von der lampenelektronic passt das wie die originalen oder?? also keine umbauarbeit mit der elektronic?

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Vampire-GER
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Beitrag von Vampire-GER »

Sagt mal muss man eigentlich ne Nebelschlussleuchte haben?
Hab jetzt auch die Brasilianischen Rückleuchten (5-Türer)! Allerdings hat der Lampenträger keine Vorsehung für ne Nebelschlussleuchte obwohl an der Rückleuchte selbst die Kammer vorhanden ist. Und der alte Lampenträger passt nicht!
Muss nächsten Monat zum TÜV, deshalb frag ich!
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DaPinky
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Beitrag von DaPinky »

denke schon find das aber schwachsinn wann kommt man mal in die situation das man die braucht und wenn du die anmachst dann darfste nur 50 fahren.....find das ding überflüssig aber ich glaub man muss die haben!!

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Pötti
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Beitrag von Pötti »

§ 53d Nebelschlussleuchten.

(1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

(4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.

(5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.

(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.


Mussu haben.

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Vampire-GER
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Beitrag von Vampire-GER »

hmm Mist! :cussing:

Dann muss ich mir was einfallen lassen! Gibt es denn so fassungen zu kaufen, oder wie würdet ihr das machen?
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Beitrag von DaPinky »

hey wo bekommst du sowas her gib ma hp :D

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Beitrag von Pötti »

Die Straßenverkehrszulassungsordnung :wink:
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Beitrag von DaPinky »

hätt' ich mir auch denken können :schiel: :schiel: :roll: :? :?

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scrat
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Beitrag von scrat »

Moinmoin,

kannst Du nicht versuchen aus zwei Lampenträgern einen zu machen? Aber für normal müsste doch der alte passen. Sind die denn so unterschiedlich?

Gruss Nils.
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Beitrag von Vampire-GER »

ja die sind komplett unterschiedlich. Die alten passen vorne und hinten nich, nix zu machen!
Die brasilianischen Rückleuchten haben eine ganze Kammer weniger! Die haben Schlusslicht und Bremslicht in einem! Bei den originalen sind das 2 getrennte Kammern!
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