Nebelscheinwerfer
- cerker
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Nebelscheinwerfer
Hallo,
sind solche Nebler legal:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 96528&rd=1
Ich meine E-Nummer ja, aber blau? Die Grünen haben ja ne Blau-Allergie......
Will mir halt ein paar Nebelscheinwerfer montieren, aber die GSI-Front fürn B kann ich mir nicht leisten...
Gruß,
Christian
sind solche Nebler legal:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 96528&rd=1
Ich meine E-Nummer ja, aber blau? Die Grünen haben ja ne Blau-Allergie......
Will mir halt ein paar Nebelscheinwerfer montieren, aber die GSI-Front fürn B kann ich mir nicht leisten...
Gruß,
Christian
--- hab nen halben V6 ---


Sehe ich anders.Servus. Also wenn du nicht in Deutschland wohnst dann sollte es kein Problem sein. In Deutschland ist das Problem, das eben nicht nur das E-Prüfzeichen reicht, sondern auch ne ABE dabei sein muß. Mit der Rechtslage steht Deutschland auch allein da.
§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt unberührt.
(1 a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1 a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".
(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.
§ 21b Anerkennung von Prüfungen auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.
Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Prüfungen anerkannt, die auf Grund harmonisierter Vorschriften nach § 19 Abs. 1 Satz 2 durchgeführt und bescheinigt worden sind.
@ cerker:
Die schimmern zwar blau im ausgeschaltetem Zustand,
im angeschalteten leuchten sie jedoch normal.
Bei uns inner Stadt fährt n Corsa B mit ähnlichen Dingern, bei ihm isses so...
EDIT:
Nochn Tipp am Rande:
Ich habe die selben Nebler nur in weiss,
und nachm Monat war Feuchtigkeit drin.
Also Qualität eher mäßig...verständlich bei dem Preis.
Kauf lieber Markenware!
Bilder
Zuletzt geändert von Pötti am 23.12.2004, 17:32, insgesamt 1-mal geändert.
@ cerker:
Vorschriften sind dazu da, dass man sie brechen kann.
Nee, jetzt Mal Spaß bei Seite:
Wie @ Pötti schon erwähnte benötigst Du dafür keine ABE, das E-Prüfzeichen ist quasi Deine "ABE" dafür. Dieses Prüfzeichen ist mittlerweile ja auf den meisten Tuning-Lampen drauf..... Und meines Erachtens werden auch keine ABE dazu mitgeliefert - Wäre ja doppelt gemoppelt.
Also: Hol Dir die Nebelz und bau´ sie mit ruhigem Gewissen dran mit der Hoffnung, dass Dir nicht, wie bei Pötti geschehen, Feuchtigkeit hineingelangt.....
Vorschriften sind dazu da, dass man sie brechen kann.
Nee, jetzt Mal Spaß bei Seite:
Wie @ Pötti schon erwähnte benötigst Du dafür keine ABE, das E-Prüfzeichen ist quasi Deine "ABE" dafür. Dieses Prüfzeichen ist mittlerweile ja auf den meisten Tuning-Lampen drauf..... Und meines Erachtens werden auch keine ABE dazu mitgeliefert - Wäre ja doppelt gemoppelt.
Also: Hol Dir die Nebelz und bau´ sie mit ruhigem Gewissen dran mit der Hoffnung, dass Dir nicht, wie bei Pötti geschehen, Feuchtigkeit hineingelangt.....
Leistung geht nur über Hubraum
(The MV6 Tigra)
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- Beiträge: 435
- Registriert: 29.11.2004, 11:54
- Wohnort: Groß-Umstadt
Wenn du dir die Dinger aus dem Ebay-Link bestellst
kriegst du einen Zettel mit wo das alles mit Zeichnung erklärt ist.
Irgednwo müsste ich den Zettel noch rumfliegen haben, ich mach mich mal auf die Suche...
EDIT:
Gefunden, gefunden!
Anbauhöhe:
Der untere Rand der Nebelscheinwerfer darf nicht höher als der untere Rand der Hauptscheinwefer sein, jedoch ein Mindestabstand von 250mm zur Fahrbahn muss eingehalten werden.
Seitenabstand:
Ist der Seitenabstand kleiner als 400mm zur Fahrzeugaussenkante, dürfen die Nebelscheinwerfer mit Standlicht allein oder mit Abblendlicht eingeschaltet werden.
Ist der Seitenabstand größer als 400mm zur Fahrzeugaussenkante, dürfen die Nebelscheinwerfer nur mit dem Abblendlicht eingeschaltet werden.
Wie man die Dinger vernünftig einstellt steht da nicht, das lässt du am besten machen,
ich war zB. beim Lichttest 2004, da wird ja alles eingestellt.
kriegst du einen Zettel mit wo das alles mit Zeichnung erklärt ist.
Irgednwo müsste ich den Zettel noch rumfliegen haben, ich mach mich mal auf die Suche...
EDIT:
Gefunden, gefunden!

Anbauhöhe:
Der untere Rand der Nebelscheinwerfer darf nicht höher als der untere Rand der Hauptscheinwefer sein, jedoch ein Mindestabstand von 250mm zur Fahrbahn muss eingehalten werden.
Seitenabstand:
Ist der Seitenabstand kleiner als 400mm zur Fahrzeugaussenkante, dürfen die Nebelscheinwerfer mit Standlicht allein oder mit Abblendlicht eingeschaltet werden.
Ist der Seitenabstand größer als 400mm zur Fahrzeugaussenkante, dürfen die Nebelscheinwerfer nur mit dem Abblendlicht eingeschaltet werden.
Wie man die Dinger vernünftig einstellt steht da nicht, das lässt du am besten machen,
ich war zB. beim Lichttest 2004, da wird ja alles eingestellt.
Ja, aber nur bei Nebel natürlich!!!
Der Nebel reflektiert das Licht,
dass heisst würdest du bei Nebel Fernlicht anschalten siehst du kaum noch was!
Bei starkem Nebel hat Abblendlicht einen ähnlichen Effekt, und wird ebenfalls reflektiert.
Von daher ist es bei einer starken Sichtbehinderung durch Nebel erlaubt,
Nebellicht + Standlicht zu fahren, um eine bestmögliche Sicht zu ermöglichen.
Die Nebelscheinwerfer strahlen "unter dem Nebel" die Straße aus, und durch die geringe Leuchtkraft des Standlichtes wird kaum Licht reflektiert.
Diese Regelung erlaubt dir allerdings NICHT bei klarem Wetter nachts im Dunkeln mit Standlicht und Nebels durch die Stadt zu cruisen!!
Der Nebel reflektiert das Licht,
dass heisst würdest du bei Nebel Fernlicht anschalten siehst du kaum noch was!
Bei starkem Nebel hat Abblendlicht einen ähnlichen Effekt, und wird ebenfalls reflektiert.
Von daher ist es bei einer starken Sichtbehinderung durch Nebel erlaubt,
Nebellicht + Standlicht zu fahren, um eine bestmögliche Sicht zu ermöglichen.
Die Nebelscheinwerfer strahlen "unter dem Nebel" die Straße aus, und durch die geringe Leuchtkraft des Standlichtes wird kaum Licht reflektiert.
Diese Regelung erlaubt dir allerdings NICHT bei klarem Wetter nachts im Dunkeln mit Standlicht und Nebels durch die Stadt zu cruisen!!