scheibengravur
scheibengravur
hallo
kennt sich einer mit scheibengravur aus ist es nun erlaubt oder ist es nicht erlaubt habe schon viele verschiedene sachen darüber gehört
gruß rusdy
kennt sich einer mit scheibengravur aus ist es nun erlaubt oder ist es nicht erlaubt habe schon viele verschiedene sachen darüber gehört
gruß rusdy
Jage nicht was du nicht Töten kannst.Fellfighter Germany
Laut ist out ,aber leise ist Scheiße.
Laut ist out ,aber leise ist Scheiße.
Sollte halt nicht in der Frontscheibe oder in den vorderen Seitenscheiben sein...
XR2.de - nothing else matters
<- Ford Fiesta XR2 '85 mit RS1600i-Herz;
Opel Corsa WC Sport 1.4 16V '98 durch
Fiesta ST '2006 ersetzt
www.XR2.de - Die XR2-Fanpage
<- Ford Fiesta XR2 '85 mit RS1600i-Herz;
Opel Corsa WC Sport 1.4 16V '98 durch
Fiesta ST '2006 ersetzt
www.XR2.de - Die XR2-Fanpage
Ich bin wegen einer gravierten hinteren Seitenscheibe nicht durch den Tüv gekommen.
Das gravieren von Scheiben ist verboten, da die Oberfläche verändert wird und damit das Prüfzeichen ungültig wird. Es soll sich auch das Splitterverhalten ändern *g*
Also Verboten ist es auf jedenfall - aber es gibt wohl wenige Tüv Stellen die das beanstanden - meine hier in Köln war aber eine
Das gravieren von Scheiben ist verboten, da die Oberfläche verändert wird und damit das Prüfzeichen ungültig wird. Es soll sich auch das Splitterverhalten ändern *g*
Also Verboten ist es auf jedenfall - aber es gibt wohl wenige Tüv Stellen die das beanstanden - meine hier in Köln war aber eine
- Maddin82
- Corsaschrauber
- Beiträge: 1783
- Registriert: 23.12.2004, 10:17
- Wohnort: Gernsheim
- Kontaktdaten:
So siehts aus, is zwar total an den haaren herbei gezogen. Die Spannungen in der scheibe verändern sich. Is das gleiche wenn man an guß teilen herum flex, das ding kann sich verziehen. Im fall der scheibe würde sich nix verziehen sondenr zerbröseln. So weit die theroie, so lange die scheibe noch ganz is sollte das dem TÜV eigentlich egal sein, aber da man in deutshcland allen dreck prüfen lassen mus und die scheibe ja so nicht geprüft wurded kann sich der TÜV drann hoch ziehen.Rudeo hat geschrieben:Ich bin wegen einer gravierten hinteren Seitenscheibe nicht durch den Tüv gekommen.
Das gravieren von Scheiben ist verboten, da die Oberfläche verändert wird und damit das Prüfzeichen ungültig wird. Es soll sich auch das Splitterverhalten ändern *g*
Also Verboten ist es auf jedenfall - aber es gibt wohl wenige Tüv Stellen die das beanstanden - meine hier in Köln war aber eine
Bei einem tiefen kratzer oder steinschlag passiert das gleiche nur stört das dann keinen
Signatur defekt
Hi,
Habe diesen Text hier gerade erst gesehen, ich wärme ihn nochmal auf.
Ich fertige diese Gravuren und bekomme diese Fragen logischerweise dauernd gestellt. Ich hatte eine vo längerem mal eine schriftlich Anfrage an den Tüv und an die Dekra gestellt.
Von beiden bekam ich grundsätzlich die gleiche Antwort.
-Es ist, streng genommen, verboten-
Weil die scheibe an Ihrer Oberfläche verändert wird...dazu kam aber wie immer das übliche -aber-
-...ein Riss oder Steinschlag verändert nicht nur die Oberfälche und ist auch zulässig solange ausserhalb des Sichtbereiches und dieser Steinschlag oder Riss schwächt die Scheibe um ein vielfaches mehr als eine Gravur (solange sie gestrahlt und nicht mit drehmel graviert wird).....blabla....
Fazit: Eine 100%ige Sicherheit kann Euch keiner geben, es ist, wie so oft, ermessenssache des Prüfers.
Genau so gebe ich das auch an meine Kunden weiter, allerdings muss ich dazu sagen das ich die Heckscheibe, beide Seitenscheiben hinten, beide Aussenspiegel und den innenspiegel graviert habe und damit schon x-mal durch den tüv bin. Meine Tüver schauen sich die gravuren meist mal an, finden sie Interessant, stellen mir ein paar Fragen wie das gemacht wird (viele haben sowas noch nicht gesehen) und der das wars....
Sollte nur mal so als Info an alle sein. Sagt euch ein Gravierer es ist erlaubt, lügt er und er weiss das auch. Eine Gravur ist, wie leider fast alles im Tuningbereich, ein Risiko....der eine trägt einen offenen Luffi ein, der andere nicht....
Sven
Habe diesen Text hier gerade erst gesehen, ich wärme ihn nochmal auf.
Ich fertige diese Gravuren und bekomme diese Fragen logischerweise dauernd gestellt. Ich hatte eine vo längerem mal eine schriftlich Anfrage an den Tüv und an die Dekra gestellt.
Von beiden bekam ich grundsätzlich die gleiche Antwort.
-Es ist, streng genommen, verboten-
Weil die scheibe an Ihrer Oberfläche verändert wird...dazu kam aber wie immer das übliche -aber-

-...ein Riss oder Steinschlag verändert nicht nur die Oberfälche und ist auch zulässig solange ausserhalb des Sichtbereiches und dieser Steinschlag oder Riss schwächt die Scheibe um ein vielfaches mehr als eine Gravur (solange sie gestrahlt und nicht mit drehmel graviert wird).....blabla....
Fazit: Eine 100%ige Sicherheit kann Euch keiner geben, es ist, wie so oft, ermessenssache des Prüfers.
Genau so gebe ich das auch an meine Kunden weiter, allerdings muss ich dazu sagen das ich die Heckscheibe, beide Seitenscheiben hinten, beide Aussenspiegel und den innenspiegel graviert habe und damit schon x-mal durch den tüv bin. Meine Tüver schauen sich die gravuren meist mal an, finden sie Interessant, stellen mir ein paar Fragen wie das gemacht wird (viele haben sowas noch nicht gesehen) und der das wars....
Sollte nur mal so als Info an alle sein. Sagt euch ein Gravierer es ist erlaubt, lügt er und er weiss das auch. Eine Gravur ist, wie leider fast alles im Tuningbereich, ein Risiko....der eine trägt einen offenen Luffi ein, der andere nicht....
Sven
Biete:
GPZ 600R abzugeben - VB 699€

Suche:
Computer ab 1Gigaherz
- http://www.sandstrahlgravuren.de -

GPZ 600R abzugeben - VB 699€

Suche:
Computer ab 1Gigaherz
- http://www.sandstrahlgravuren.de -
