brauch man die heizung?

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so leer
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brauch man die heizung?

Beitrag von so leer »

servus :idea:

hab mal ne frage

was muß im auto bleiben damit ich keinen ärger bekomm?

kann die heizung kpl. raus?
braucht man nebelschlußleuchten schalter und leuchtweiten verstellung?
oder kann ich die schalter verstecken?

Odin
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Beitrag von Odin »

kann die heizung kpl. raus?
Die darf meines Wissens nach nicht raus, weil das Gebläse für die Scheiben funktionieren muss (und zwar sowohl mit kalter als auch mit warmer Luft).
braucht man nebelschlußleuchten schalter und leuchtweiten verstellung?
oder kann ich die schalter verstecken?
Das weiß ich nicht, aber ich nehme an, dass wenn man eine Nebelschlussleuchte und Leuchtweitenregulierung hat, diese auch problemlos bedienen können muss (müssen also leicht zugänglich sein).
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Beitrag von olz »

nebelschlußleuchte ist ab 1989 pflicht, muß also auch funktionieren. leuchtweitenregulierung muß funktionieren wurde glaube auch ab 989 pflicht. heizung brachst du nicht aber ein gebläse. hatten schonmal n c kadett auf 16v umgebaut und haben den originalen heizungskasten mit gebläse aus platzgründen ausgebaut. haben dann innen ein anderes gebläse eingebaut sonst kriegt man kein tüv
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Beitrag von FROGGS »

NSL-Schalter muss laut TÜV im Sichtbereich des Fahrers liegen. Selbst die Farbe der Kontrollleuchte ist vorgeschrieben, also selbst ne blaue LED wäre gegen die StVZO...
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Beitrag von Slow »

Aber vor 1989, sind die Nebelschlussleuchten keine Pflicht sehe ich das richtig?

Gruß Slow
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Beitrag von CorsaGSi »

das ist korrekt, alles was vor diesem datum seine erstzulassung hatte, muss keine nsl haben
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Beitrag von Corsa A »

nicht nur,alles was baujahr danach ist und keine nsl hatte muss auch keine nachgerüstet werden.

man kann auch nach §70 sondergutachten bezahlen,mit denen auch einiges wegfallen kann.

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