ich habe gerade relativ erbost den Verkäufer - ein kleiner, aber nach aktuellem Stand unseriöser Händler - angerufen und ihm vorgeschlagen halber Kaufpreis zurück und dann hätte ich es in einer Werkstatt machen lassen. Hat er zunächst nicht eingesehen und will Montag mit der Werkstatt telefonieren, in der er den Wagen kurz vorm Verkauf TÜV-fertig gemacht hat und hat angedeutet, dass er die Mängel wahrscheinlich ausbessern würde.
Darauf würde ich mich natürlich einlassen, wenn ich den Wagen abhole, werde ich in jedem Fall einmal um den Block fahren und den Fehlerspeicher nochmal selbst auslesen.
Im Kaufvertrag steht drin "Exportfahrzeug, Unfallfahrzeug, Motorprobleme, Elektronikprobleme". Das hat er gemacht, damit er keine Händlergarantie geben muss, was ich zu dem Zeitpunkt bei einem Kaufpreis von 1150€ nachvollziehen konnte. Dass der TÜV neu ist, wird ebenfalls erwähnt. Die Frage ufert hier jetzt zwar aus, aber wird das wohl zum Verhängnis falls ich tatsächlich juristisch gegen ihn vorgehen will? Mir gehts dabei auch weniger um die Mängel an sich als denn um die manipulative Sache mit dem Airbag - das ist gemeingefährlich...
Ich werde vom weiteren Verlauf dann berichten, Danke für die Unterstützung soweit
