Hallo letobi,
letobi hat geschrieben:
Rechtsanwalt? Gericht?
Auf welchen Sachverhalt beziehst Du Dich, den von sreevo oder von hansebenger? Im Fall von sreevo dürften die Aussichten auf Erfolg gering sein, aber im Fall von hansebenger sehe ich recht gute Chancen.
Hier geht es um einen Azubi/Jungfacharbeiter der sich sein von seinem ersten Gehalt gutgläubisch sein erstes Auto gekauft hat.
Ich kenne die finanziellen Umstände der jeweiligen Personen nicht.
Er wird wohl weder über eine Rechtsschutzversicherung noch über die Zeit für ein aufwendiges und teures Verfahren haben wo es letztlich um einen Sachwert von 850 EUR geht.
Gerade als junger Verkehrsteilnehmer sollte man in der heutigen Zeit wenigstens eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben. Und die meisten Verkehrsrechtschutzversicherungen beinhalten auch Vertragsrecht beim Kauf/Verkauf von Fahrzeugen. Ohne jemandem Nahe treten zu wollen, wer ein eigenes Einkommen hat aber zu geizig für eine Rechtsschutzversicherung ist und/oder - vorausgesetzt die finanziellen Mittel sind vorhanden, sich nicht die Zeit nimmt um an sein Recht zu kommen der ist selbst Schuld.
Eventuell versuchst du noch etwas über das Fahrzeug rauszufinden. Notfalls nochmal beim Verkäufer. Der kann dir ja nun offen sagen was faul ist.
Im Fall von sreevo wird der Verkäufer mit Sicherheit nicht sagen was defekt ist, es sei denn er ist dumm. Denn wenn er das wusste und den Mangel verschwiegen hat, dann ist es arglistige Täuschung und somit ein Fall für § 444.
Nochmal zur Verdeutlichung: Ich kann und will keinem Vorschreiben was er zu tun hat, ich kann ihm nur Ratschläge geben wie er evtl. den Schaden für sich verringern kann. Ich war früher auch zu geizig für eine Rechtschutzversicherung, habe aber aus meinen Fehlern gelernt.
Gruß
Hans