Hallo,
Holzi86 hat geschrieben:
ja aber irgendwie verstehe ich das alles nicht was da steht^^. aber das wird doch auch so passen oder? oder ist es echt erforderlich da maßnahmen vorzunehmen?
Die Felgenhersteller müssen in den ABEs/Gutachten auf die evtl. notwendigen Auflagen aus zwei Gründen hinweisen. Zum einen vom TÜV her wenn es ohne Nacharbeiten recht knapp wird und zum anderen zum eigenen Schutz. Ob dann tatsächlich nachgearbeitet werden muss hängt aber auch von den Reifen ab, 195/50R15 ist nicht gleich 195/50R15.
Wenn die Borbets mit 195/50R15 nicht passen dann passen diese erst recht nicht, die Felgen und Reifen sind breiter haben aber die gleiche ET von 35, kommen dadurch rechnerisch 1/4 Zoll (die Felgen) bzw. 1 cm (die Reifen) weiter raus da die Mitte der Felgen gleich bleibt.
Gruß
Hans