hi,
hab in meinem b-corsa dts halbschalen drinn.
wollte mal fragen ob man die eintragen lassen muss da sie ja klappbar sind.
wenn ja worauf schaut der tüv da?
ich denke mal das ich sie dann per einzelabnahme eintragen muss.
gruß
halbschalensitze
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Re: halbschalensitze
Hallöli,
also Halbschalensitze (klappbar) sind grundsätzlich mal nicht eintragungspflichtig, weil sie sich zwar in der Form, nicht aber in der Funktionalität von den Seriensitzen unterscheiden.
Allerdings kann es sein das der Tüv-Mensch schaut ob sie auch vernünftig verschraubt sind, wenn er überhaupt merkt das die Sitze nicht original sind.
Also hier in BAWÜ hat man damit keine Probleme.
Gruß
Ps. Bei neueren Fahrzeugen mit Seitenairbags siehts natürlich ganz anders aus.
also Halbschalensitze (klappbar) sind grundsätzlich mal nicht eintragungspflichtig, weil sie sich zwar in der Form, nicht aber in der Funktionalität von den Seriensitzen unterscheiden.
Allerdings kann es sein das der Tüv-Mensch schaut ob sie auch vernünftig verschraubt sind, wenn er überhaupt merkt das die Sitze nicht original sind.
Also hier in BAWÜ hat man damit keine Probleme.
Gruß
Ps. Bei neueren Fahrzeugen mit Seitenairbags siehts natürlich ganz anders aus.
- Corsa-tsi
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Re: halbschalensitze
Aus der Suche ein paar ältere Einträge von mir:
Die Eintragung von Sitzen ist nur frei wenn Sie: mindestens 15° Rückenverstellung haben - Verstellbar sind (Laufschienen) und beim 2/3Türer klappbar sind, sonst musst du dir zumindest die Rückbank austragen lassen. Ist eines der Kriterien nicht erfüllt musst du zum TÜV.
Sitze sind seit 2003 eintragungsfrei wenn sie
verstellbar sind (Laufschienen)-
min. 15 Grad Rückenlehnenverstellung haben-
und beim 2 Türer mit Rücksitzbank klappbar sind.
Das wird dir jede vernünftige TÜV bestätigen.
Die Eintragung von Sitzen ist nur frei wenn Sie: mindestens 15° Rückenverstellung haben - Verstellbar sind (Laufschienen) und beim 2/3Türer klappbar sind, sonst musst du dir zumindest die Rückbank austragen lassen. Ist eines der Kriterien nicht erfüllt musst du zum TÜV.
Sitze sind seit 2003 eintragungsfrei wenn sie
verstellbar sind (Laufschienen)-
min. 15 Grad Rückenlehnenverstellung haben-
und beim 2 Türer mit Rücksitzbank klappbar sind.
Das wird dir jede vernünftige TÜV bestätigen.
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Re: halbschalensitze
aahh vorsicht, das gilt nur mit seriengurten, baust du dir schroth gurte rein, musst du beides eintragen lassen.
- Corsa-tsi
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Re: halbschalensitze
Wenn die Schrothis ne ABE haben sind die Sitze nach wie vor eintragungsfrei
Ob die ansonsten dann mit eingetragen werden müssen obwohl sie "tüvfrei" wären weiß ich nicht...

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- corsatobiQLB
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Re: halbschalensitze
Falsch! schrothgurte sind nur mit orinalsitzen, und mit sitzen, die in der Abe von den gurten mit drin stehen eintragungsfrei.
ansonsten musst du beides eintragen!
ansonsten musst du beides eintragen!
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Re: halbschalensitze
Wenn als Auflage in der ABE steht dass sie nur mit Originalsitzen gilt wird das wohl so sein... Die Schrothis in meinem Kadett sind eingetragen ohne jegliche Kombi mit Sitzen - da kann ich also reinbauen was immer ich will...
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