Raceland Sportsitze, eine Frage dazu

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Real_BWS
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Raceland Sportsitze, eine Frage dazu

Beitrag von Real_BWS »

Ein schönes fränkisches Servus,

also ich habe mir nun GTB Sitze von Raceland gekauft, mit passenden Sitzkonsolen. Meine Frage ist nun, kann ich die Sitze mit den Konsolen und die original Laufschienen verwenden?
Mir wurde gesagt von einem der Mitarbeiter, es geht weil es in seinem Katalog ohne Laufschienen da steht. Aber ich bin da noch am zweifeln.
Ich kann diese bloß noch nicht umbauen und wollte deswegen mal fragen, ob mir jemand dazu was sagen kann.

Ein Dankeschön im Voraus

BWS

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Corsa-tsi
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Beitrag von Corsa-tsi »

Also ich habe damals meine Sitze mit passenden Schienen auf die originalen Konsolen gebaut - aber die Schienen vom Originalen zwischen Sportsitz und dazugehörigem Adapter!? Bestimmt machbar, aber nicht nach dem Motto "Abschrauben - dranschrauben - passt.." :roll:
Man hat erst dann genug Leistung, wenn man vor seinem Auto steht und Angst hat einzusteigen...

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Real_BWS
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Beitrag von Real_BWS »

hm danke erstmal, dann werde ich wohl mich überraschen dürfen und schauen ob das so ohne weiteres klappt...

Ghia
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Beitrag von Ghia »

Mal was anderes... wie war das denn bei Dir mit der Eintragung etc.? Da Raceland ja keine ABE, Gutachten, geschweige denn, ein beschriftetes Blatt< Papier dazulegt ist das auch noch ein Problem! Wer hat Erfahrungen dazu??

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gnymfazz
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Beitrag von gnymfazz »

wenn die klappbar sind, müssen sie meines wissens nach nicht eingetragen werden..
'87er Corsa A-CC mit stolzen 45ps aus knapp 1000ccm hubraum...! und wie solls anders sein? 2 türen!

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MrMmmkay
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Beitrag von MrMmmkay »

Mein Tüver hat gesagt solang die bis zu ner gewissen Neigung einstellbar sind (ich glaub 17° aber ich will nich lügen) und das kein leicht entflammbares Material ist muss man die net Eintragen lassen.

Gruß MrMmmkay
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Beitrag von Real_BWS »

Soviel ich weiß, müssen die nicht eingetragen werden, solange die Klappbar sind. Ach ja und die Sitze passen mit Konsole auf die Original schienen, gott sei dank :)

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Beitrag von Corsa-tsi »

Im Gesetz steht seit 2004: Wenn ein Sitz nach vorne und hinten verstellbar ist UND die Rückenlehne MEHR ALS 15° verstellbar ist ist er nicht eintragungspflichtig.
Bei einem 2/3-Türer mit Rücksitzbank muss der Sitz zusätzlich klappbar sein,
wobei es egal ist ob dies über die Rückenlehne geschieht oder mittels klappbaren Konsolen.
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Beitrag von Stroker »

Und soweit ich weiss braucht er ne KBA Nummer...

Greetz

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Beitrag von r.siegel »

15 grad rückenverstellung muß da sein; der sitz muß eine bauartgenehmigung haben (haben seriensitze egal welcher fahrzeughersteller immer);wenn die konsole klappbar ist bleiben alle sitzplätze erhalten ist dies bei einem 2 oder 3 türer nicht der fall müssen die hinteren sitzeplätze ausgetragen werden bei 4oder 5 türern nicht.
mfg Ralf
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DAS RENNEN WIRD AUF DER BREMSE GEWONNEN, ABER SCHNELL FAHRN IS AUCH SCHÖN!

meine gallerie: corsa-a-baujahr-1982-1993--f63/r-siegel ... 15774.html
so hört er sich an : http://www.myvideo.de/watch/1205651/ich ... _1_8_meile

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MrMmmkay
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Beitrag von MrMmmkay »

Hmm, woher bekomm ich jetzt ne Bauartgenehmigung für meine Sitze wenn ich keine Papiere dazu hab und keine Hersteller zu erkennen ist? Alles andere ist erfüllt.

Gruß MrMmmkay

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Beitrag von r.siegel »

vielleicht ist ja ein typenschild an dem sitz oder du fragst beim hersteller
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Beitrag von Corsa-tsi »

Bist du sicher dass dieses Vollschalen über 15° Rückenverstellung haben!?
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MrMmmkay
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Beitrag von MrMmmkay »

Japp, haben sogar etwas mehr, sehen dann zwar etwas geknautscht aus, aber die Verstellung ist möglich ;).

Gruß MrMmmkay
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Beitrag von Real_BWS »

So Jungs, ich war beim Tüv, hat alles gepasst, der Prüfer meinte, ich solle nichts eintragen lassen, ist schwachsinn. Sitze sind in Ordnung, und man muss sie nicht eintragen lassen, wenn sie 15 Grad lehnenverstellung haben und Klappbar sind.

Mfg

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