Es gibt Sitze ohne Seitenairbags - bei denen ist der Gurtstraffer mechanisch (über Feder) und wird mit dem roten Plastik-Clip gesichert.
Dann gibt es noch Sitze mit Seitenairbag - bei denen ist der Gurtstraffer dann pyrotechnisch (also mit Gaspatrone)! An dem sollte niemand rumspielen ohne zumindest die Batterie abgeklemmt, ein paar Minuten gewartet und sich selbst geerdet zu haben.
Der pyrotechnische Gurtstraffer geht über's Airbagsystem und ist mit am Airbag-Stecker unterm Sitz (der der gern mal 'nen Wackelkontakt kriegt) angeschlossen - falls ihr den Sitz komplett ausbauen wollt.
Also Batterie abklemmen, eine Rauchen gehen (oder 'nen Birchen trinken) und dann erst am Auto irgendwo blankes Metall anfassen bevor ihr losschraubt. Und die Batterie erst wieder anklemmen wenn der Stecker wieder drauf ist. Sonst gibt's einen Airbag-Fehlercode der nur vom FOH wieder gelöscht werden kann.
Das mit den Widerständen ist zwar im Prinzip richtig, gilt aber nur wenn man pyrotechnischen Gurtstraffer komplett ausbauen will. Das macht man ja normalerweise nicht. Im Normalfall bleiben die Gurtstraffer ja drin um den normaler Gurt benutzen zu können wenn hinten jemand mitfahren soll. Dann werden die Schrothis ausgeklipst und der Standardgurt benutzt.
TÜV-technisch kann es Probleme geben wenn zur Umrüstung auf 3-Sitzer die Standardgurte ausgetragen werden sollen und dabei der pyrotechnische Gurtstraffer totgelegt werden muss (mit Widerstand). Für Sitzairbags gibt es Airbag-Totmacher-Kits mit Gutachten zu kaufen (von den großen Sitzeherstellern) - für die Gurtstraffer gelten die Gutachten aber nicht (obwohl's derselbe Widerstand ist

).
In meiner ABE (und auf der Schroth-Homepage) steht übrigens auch das beim B die C-Säule nicht als Befestigungspunkt zugelassen ist
gruß Acki