Trancer87 hat geschrieben:na wie machste die dann dran
ich hab doch geschrieben du machst die klammern an die schweller und klebst die schweller komplett mit den klammern an .fixieren mit klebeband bis der kleber durchgetrocknet ist natürlich notwendig.
Nexxus die orginalen seitenschweller vom corsa sind auch eintragungsfrei weil sie zur abe nummer des fahrzeugs gehören. das teile die von einem anderen modell sind nicht eintragungsfrei sind ist klar.
mfg Ralf
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DAS RENNEN WIRD AUF DER BREMSE GEWONNEN, ABER SCHNELL FAHRN IS AUCH SCHÖN!
genau alle teile die es orginal am corsa A ab werk gab brauchen nicht eingetragen werden .ausnahme bilden die reifen und felgen für die muß man wenigstens eine freigabe von opel mitführen wenn sie nicht im schein stehen.
mfg Ralf
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DAS RENNEN WIRD AUF DER BREMSE GEWONNEN, ABER SCHNELL FAHRN IS AUCH SCHÖN!
a) Bei allen nicht ab Werk mit Spoilern ausgerüsteten Fahrzeugen muß eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere gemäß § 19, 2 der StVZO bei einer Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr vorgenommen werden.
b) Liegt jedoch eine ABE nach § 22 StVZO, KBA...... auf dem Fahrzeugteil, für den Spoiler vor, deren Wirksamkeit nicht von der Einbauprüfung abhängig ist, wird die unter a) genannte Eintragung nicht erforderlich. Statt dessen ist jedoch eine Kopie der ABE des fahrzeugteils bei der Zulassung (Fahrzeugschein) mitzuführen
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Zitat Ende
Da dieser Katalog trotz seines Alters noch Gültigkeit hat, denke ich mal das er im Grunde genommen alle Fragen zum Thema Eintragung von Corsateile (Seitenschweller, Heckspoiler usw.) welche NICHT ab Werk an der Modellausführung vorhanden sind und somit offiziell eintragungspflichtig sind, beantwortet.
Sicherlich sehen es viele TüV-Prüfer so das sie es als original Corsateil (durch die Nummer) erkennen und somit keine probleme auftreten, aber um es 100 % legal zu halten MÜSSEN die teile eingetragen werden