hallo erstmal,
ich wurde gestern nach der schule von 2 polizisten angehalten, die sehen wollten ob die veränderungen an meinem corsa alle eingetragen sind. das auto habe ich vor ein paar monaten von meinem freund bekommen und er versicherte mir, dass alles eingetragen wäre. er ist auch schon öfter angehalten worden, aber da hat die polizei nie etwas gefunden....
jetzt meinten die beiden von gestern aber, dass mir eintragungen über die seitenschweller und die domstrebe (angeschraubt) fehlen würden. ich hab schon viel gegoogelt ob man das überhaupt eintragen lassen muss. besonders bei der domstrebe scheiden sich da die geister. die einen sagen es wäre eintragungspflichtig, die einen meinen dass es eintragungsfrei wäre, aber nur wenn sie nur angeschraubt wäre.
kennt sich vielleicht jemand mit dem thema aus und kann mir da weiterhelfen??
brauche dringend informationen über eintragungspflichten
- cih
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Re: brauche dringend informationen über eintragungspflichten
schweller müssen eingetragen werden, Domstrebe nicht
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Re: brauche dringend informationen über eintragungspflichten
Das kannst du so nicht sagen.cih hat geschrieben:schweller müssen eingetragen werden, Domstrebe nicht
Seitenschweller vom Fahrzeughersteller haben eine ABE vom Hersteller.
Beispiel:
Du baust dir Schweller an dein Fahrzeug,
was es ab Serie von dem Fahrzeughersteller schon gab, gibt es vom Hersteller eine Freigabe für das Anbauteil.
Somit ist es eintragungsfrei, wie eine ABE.
Aber diese Freigabe musst du dir beim Hersteller besorgen.
Bei der Domstrebe kann ich dir nicht direkt weiterhelfen.
Aber ein Anruf beim Hersteller der Domstrebe sollte für Klarheit sorgen.
Weißt du den Hersteller nicht, kostet ein Anruf beim Tüv auch nicht viel mehr.
Schritt 1: Auto kaufen
Schritt 2: Auto umbauen
Schritt 3: Auto verkaufen
Schritt 4: siehe Schritt 1
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Ob's Sinn macht? Keine Ahnung .... aber Spaß macht es auf jeden Fall!! :-)
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Re: brauche dringend informationen über eintragungspflichten
Da hier keine genaue Angabe stand um welche Art Schweller es sich handelt, muss man immer vom Schlimmsten Fall ausgehen
Seitenschweller sind wie Frontstoßstange grundsätzlich eintragungspflichtig. Es sei denn es ist eine gültige ABE vorhanden. Das ist aber selten.
Domstrebe ist absolut kein Problem. Bei meinem letzten TÜV hatte ich noch nachgefragt. Da war die fehlende Batterieabdeckung schon wichtiger ;)

Seitenschweller sind wie Frontstoßstange grundsätzlich eintragungspflichtig. Es sei denn es ist eine gültige ABE vorhanden. Das ist aber selten.
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