sonnenblendstreifen

Scheinwerfer und Rückleuchten, externe Anbauteile, Modifikationen an der Aussenhaut, Verglasung, Lackierungen, etc. (Corsa B)
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corsaben
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sonnenblendstreifen

Beitrag von corsaben »

hallo
ich habe da mal eine frage und zwar hab ich letztens mal versucht eine sonnenblenstreifen an meine frontscheibe zu kleben,ich bin schonmal verzweifelt weil die scheibe nicht gerade ist :cussing: als ich dann den streifen aufgeklebt habt sah das mehr als beschissen aus :wall: ,also hab ich es wieder runtergemacht!

mein frage ist jetzt,wir haben im bekantenkreis jemand der schaufenster beklebt,wenn ich mir jetzt das teil draufkleben lass,von den folien die er hat,wie weit darf ich in die scheibe runterkleben??ich wollte es bis zur befestigung vom rückspiegel,glaub sind so 10 bis 15 cm!wie schaut es da mit tüv/gutachten aus?nicht das die rennleitung dann mal ärger macht!!

evtl kennt jemand eine seite wo ich fahrzeugspezifische belndstreifen kaufen kann!


wör super wenn ihr mir helfen könntet!

danke mfg ben

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marshel
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Re: sonnenblendstreifen

Beitrag von marshel »

ich habe von nem kumpel ma gehört dass er bei seinem vw polo maximal 9 cm darf... weiß aber nicht ob das im verhältnis zur scheibengröße oder allgemein gezählt wird

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Cali-LET
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Re: sonnenblendstreifen

Beitrag von Cali-LET »

wenn mich nicht alles täusch maximal 10cm aber nicht mehr als 0,1m²
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Corsa-tsi
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Re: sonnenblendstreifen

Beitrag von Corsa-tsi »

Nach § 23 StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs u.a. beeinträchtigt ist. Dies gilt ganz besonders für die Windschutzscheibe, aber auch für die Heckscheibe. Die zu befahrenden Strecke muss bei jeder Fahrzeugbewegung voll überblickbar sein, sowohl nach vorne wie nach hinten.

Nachträgliches Aufbringen von Folien auf die Scheiben (§ 40 StVZO) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO). Ausnahmen: bauartgenehmigte Folien (§ 22a StVZO).

Durch nachträglich aufgebrachte Folien können das Bruchverhalten und die optischen Eigenschaften der Scheibe verändert werden. Die Bauartgenehmigung für Folien ist seit 1986 vorgeschrieben. Seit diesem Zeitpunkt müssen die Folien bauartgenehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Nicht betroffen von der Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber, z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben. Das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene Sichtfeld durch die Windschutzscheibe, aber auch durch die anderen Scheiben, muss unter allen Witterungsverhältnissen und Betriebsbedingungen gewährleistet sein (VkBl. 1986, S. 557).
Man hat erst dann genug Leistung, wenn man vor seinem Auto steht und Angst hat einzusteigen...

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Re: sonnenblendstreifen

Beitrag von corsaben »

wow super danke!

mfg ben

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Re: sonnenblendstreifen

Beitrag von Corsa-tsi »

Gerne :wink: Was zwei Suchbegriffe in Google doch für antworten liefern können :mrgreen:
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Re: sonnenblendstreifen

Beitrag von Acki »

Corsa-tsi hat geschrieben:"...Nicht betroffen von der Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber, ... deren Fläche unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben. Das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene Sichtfeld durch die Windschutzscheibe, aber auch durch die anderen Scheiben, muss unter allen Witterungsverhältnissen und Betriebsbedingungen gewährleistet sein (VkBl. 1986, S. 557).
Dieser Passus ist besonders interessant wenn man bedenkt das man einen - etwas zu breiten :wink: - Blendstreifen, rein rechtlich, problemlos durch einen Schnitt in der Mitte zu 2 "kleineren Aufklebern deren Fläche unter 0,1 qm liegt" machen kann. :mrgreen:

gruß Acki

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Re: sonnenblendstreifen

Beitrag von marshel »

das sieht dann aber wieder doof aus ;) und haste dann wohl noch die 1/4 grenze? mmmh^^ aber tricksen lässt sich mit sicherheit :D

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Re: sonnenblendstreifen

Beitrag von Acki »

marshel hat geschrieben:das sieht dann aber wieder doof aus ;) und haste dann wohl noch die 1/4 grenze? mmmh^^ aber tricksen lässt sich mit sicherheit :D
Das sieht man so gut wie nicht.
Du klebst den Streifen (in beliebiger Breite und halt so das er nicht im Sichtbereich des Fahrers ist), lässt ihn gut antrocknen und machst, erst wenn alles fertig ist, da wo der Innenspiegel ist einen Schnitt mit dem Cutter.
Glaub mir, da musst du selbst genau hingucken um dem Kontrolletti zu zeigen das das dann 2 "Aufkleber" sind :)

gruß Acki

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Re: sonnenblendstreifen

Beitrag von Corsa-tsi »

Esgeht hier um 0,1m² Gesamtfläche ! nicht pro Aufkleber. Man muss bedenken dass Dinge wie Rückspiegel und evtl. irgendwelches Gedöns was da dranhängt, oder ein aufgebauter DZM etc. auch alles Dinge sind die Sichtfläche nach außen verdecken... Das muss man genau genommen auch mit einberechnen bei der Flächenberechnung
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Re: sonnenblendstreifen

Beitrag von Acki »

Nein, du irrst dich. Es geht - nach den Buchstaben des Gesetzes um einzelne "kleinere Aufkleber, ... deren Fläche unter 0,1 qm liegt".
Es geht definitiv um einzelne Aufkleber mit einer Fläche unter 0,1qm. Nicht um die Gesamtfläche aller Aufkleber.
Bei der Gesamtfläche geht es nur um 1/4 der Scheibenfläche und um den Sichtbereich des Fahrers.

gruß Acki

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Re: sonnenblendstreifen

Beitrag von Corsa-tsi »

Hast recht :mrgreen: die 0,1 Fläche beziehen sich darauf dass alle Aufkleber darunter keine Bauartgenehmigung/Tüvvfreigabe bzw - Prüfzeichen haben müssen - hat nix mit der gesamten beklebten Fläche zu tun...
Man hat erst dann genug Leistung, wenn man vor seinem Auto steht und Angst hat einzusteigen...

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