
Viel Spass beim Tanken!

MfG
David
Völkerrechtlich enthalten Artikel 5 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen:
„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“
und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Folterverbot:
„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“