Ebay: Von Verkäufer geprellt

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Matze84
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Ebay: Von Verkäufer geprellt

Beitrag von Matze84 »

Servus Leute,
meine Freundin hat bei ebay gestern n discman ersteigert für 15€ +5€ versand, sie hat sofort online das geld überwiesen und später kam ne mail von dem verkäufer, in der er schreibt, dass er den discman jetzt nimmer verschickt weil er angeblich seim freund gehört und dieser freund die 15€ zu wenig findet. Kann man dagegen irgendwas machen außer n gerichtlichen schritt zu unternehmen ? irgendwas was auch n bissl weh tut dem typ (nicht physisch natürlich) *ggg*

mfg matze

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Corsa A
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Beitrag von Corsa A »

Nee,kann man nix tun.
Man kann einen verkäufer nicht dazu zwingen die wahre zu verkaufen,ist ein spruch von ebay.

Warte,ob er es zurücküberweisst.

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Maddin82
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Beitrag von Maddin82 »

Man kann ihn doch zwingen. Wenn du was sehr günstig ersteigert at und er net liefern will kannst du auch die differenz zum realen wert einklagen.

Kenn einen der genau da geamacht hat bei einem auto das er ersteigert hat, war ein nagel neuer Golf 4 mit Turbo umbau und viel tuing. Im endefekt hats ihm ca 20.000€ eingebracht ahc 2 jahren Prozessdauer.

Bei einem CD player amcht das aber sicher keinen sinn
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ThomasSchrauber20
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Beitrag von ThomasSchrauber20 »

schritt 1
eine frist setzen bis er dir das geld zurücküberwiesen hat

macht er das nicht
schritt 2
mahnbescheid besorgen , bekommt man günstig überall , das gute ist du kannst der person x der du das schickst den mahnbescheid in rechnung stellen ....

mußte ich schon öfters bei ebay machen..
31 Jahre jung und trozdem ein ass auf der 1/4 Meile

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Corsa A
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Beitrag von Corsa A »

Ihr redet euch immer leicht,einklagen usw,sowas kann nur von leuten kommen,die gott sei dank noch nie vor gericht stehen mussten!

Du hast keinen chance und fertig.

War nicht das erste mal bei ebay.

Ebay ist aussen hui und innen pfui,werben mit käuferschutz bla bla bla und das wichtigste schreiben sie nicht rein,wie bei sofort kauf kein käuferschutz usw.

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Matze84
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Beitrag von Matze84 »

naja ok vor gericht für n discman is halt immer so ne sache........des lohnt sich einfach net und es war auch kein sofort kauf, es war richtig ersteigert
also im endeffekt bekommt ma wieder de verbrecher recht und de andre is geprellt, ok s geld hat er sich ja bereit erklärt wieder zu überweisen, aber normal versteht sich doch ne abgeschlossene ebay-auktion als vertrag, des is das was ärgert, naja danke für eure hilfe

mfg matze

PS.: von euch hat net jemand zufällig n discman zu verkaufen ? :mrgreen:

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ThomasSchrauber20
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Beitrag von ThomasSchrauber20 »

bei discmans kannst du nichts verkehrt machen wenn du von einem powerseller kaufst oder einem verkäufer der 200+ bewertungen hat und mindestens 98% positiv
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Clumsys
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Beitrag von Clumsys »

wegen 20 euro lohnt dat doch nich. wenns nicht so weit ist, fahr hin und hau dem eins auffe fresse.
Herztransplantation geglückt. Jetzt 5 PS mehr. ;O)

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Beitrag von Matze84 »

da wär ich sofort dabei @clumsys :mrgreen: aber vom fahren her lohnt sich des net lol

mfg matze

Darkside
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Beitrag von Darkside »

jau...genau...Selbstjustiz rulez ;)
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NetKiller
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Beitrag von NetKiller »

du musst ja nichtmal klagen .. nen mahnbescheid kannst du unter vorlage der vorher verschikcten mahnungen (ein bis 3 stück) auch privat bei deinem zuständigen amtsgericht beantragen... das ist keine klage und keine gerichtliche "einigung" sondern das pure eintreiben des geschuldeten geldes...

vorgehensweise:

schriftlich ne frist setzen bis wann das geld zurück sein muss (per eisnchreiben)

ist die frist verstrichen, dann eine mahnung schreiben.. geforderten geldbetrag darfst du um die mahnkosten (einschreibegebühr) erhöhen.. und erneute frist setzen

ist auch diese verstrichen kannst du eine weitere mahnung schicken oder direkt zum amtsgericht und den gerichtlichen mahnbescheid beantragen.. daraus wird nen vollstreckbarer titel und im zweifelsfall kommt dann bei dem herren der kukuck aka gerichtsvollzieher vorbei.. das ist schweine peinlich :D

der mahnbescheid kann auch nicht wegen der geringfügigkeit fallen gelassen werden, da es sich um privatrecht handelt...

und das sagt jetzt einer der jahrelang beim anwalt gearbeitet hat und sich jeden einzelnen pfennig per mahnbescheid wiederholt wenns hart auf hart kommt ;)
Erst A .. dann C.. dann Polo *kotz*.. und nu das fehlende B .. als S93 :)

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Matze84
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Beitrag von Matze84 »

danke @netkiller für deine kompetente hilfe, aber die sache ist die, der überweist ja freiwillig das geld, aber meine freundin hätt lieber den discman, den will er ja net rausrücken

mfg matze

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c.o.r.s.a
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Beitrag von c.o.r.s.a »

sooooooooo einfach is des nu aber nicht mit dem vollstreckbaren titel.

die mahnbescheide kann er links liegen lassen.

aber sobald der vollstreckungsbescheid kommt , denn sollte man widersprechen.
macht er das nicht dann gibts nen 30 jährigen vollstreckbarten titel.


naja
kann man sich totschreiben bei diesem scheiß

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