Hi - Mir ist da grad eben was aufgefallen ... und zwar hat mein Auto ja nen totalschaden und jetzt bin ich gerade auf einen neuen gestoßen - Der hat schon ein paar Sachen eingetragen, aber da fällt mir auf, dass ja des Zeugs alles im Schein steht und nicht im Brief ... wie ist des dann, weil ja des Auto abgemeldet ist und wieder angemeldet werden muss - Weiß das Amt, dass das Zeug eingetragen ist, weil nen Schein gibts ja nimmer wenner abgemeldet ist ... Und ne Datenbank wäre Deutschlandweit (bzw. EU-weit) auch zu groß ...
Wie soll das gehen, dass ich das ganze schon eingebaute und eingetragene Zeugs dann weiter fahren kann/darf?
EU-Fahrzeugschein und EU-Brief
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Werden Eintragungen nur noch im Schein (Teil 1) vorgenommen und nicht mehr im Brief (Teil 2)?
„Um den Hybridantrieb besser aussehen zu lassen, haben die Japaner nebenher etwas sehr Sinnvolles gemacht. Sie haben sich mit dem Auto an sich beschäftigt, um den Luftwiderstand und die Rollreibung abzusenken. […] So kommt mindestens ein Drittel des Verbrauchsvorteils des Toyota Prius gar nicht von der Hybridtechnik, sondern vom optimierten Fahrzeug.“
– Fritz Indra in der ADACmotorwelt 11/2005
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- Tomy
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Hi,
wenn das schon die neuen EU-Sachen sind, dann bekommste du bei der Abmeldung den Kfz-Schein wieder und du brauchst ihn dann auch wieder zum anmelden. Früher gab es ja eine Abmeldebescheinigung, diese gibt es heute nicht mehr. Dafür zählt der "alte" Kfz-Schein.
Falls ich was falsches gesagt habe, berichtigt mich bitte.
Gruß Thomas
wenn das schon die neuen EU-Sachen sind, dann bekommste du bei der Abmeldung den Kfz-Schein wieder und du brauchst ihn dann auch wieder zum anmelden. Früher gab es ja eine Abmeldebescheinigung, diese gibt es heute nicht mehr. Dafür zählt der "alte" Kfz-Schein.
Falls ich was falsches gesagt habe, berichtigt mich bitte.
Gruß Thomas
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völlig richtig!Tomy hat geschrieben:Hi,
wenn das schon die neuen EU-Sachen sind, dann bekommste du bei der Abmeldung den Kfz-Schein wieder und du brauchst ihn dann auch wieder zum anmelden. Früher gab es ja eine Abmeldebescheinigung, diese gibt es heute nicht mehr. Dafür zählt der "alte" Kfz-Schein.
Falls ich was falsches gesagt habe, berichtigt mich bitte.
Gruß Thomas
Jage nie, was Du nicht töten kannst !!!