gerade gehört..eintragungen

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Buzz
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gerade gehört..eintragungen

Beitrag von Buzz »

n freund war grad ahk eintragen und hat sich vom prüfer folgendes erklären lassen:
teile mit unterlagen wie abe, eg-blabla, deren korrekter einbau vom tüv abgenommen werden müssen
müssen wohl nicht mehr wie bisher innerhalb einer frist von 10tagen oder was das war, sondern erst beim 'nächsten besuch' auf der zulassungstelle in den papieren geändert werden. bis dahin reicht wohl die bescheinigung vom prüfer!
spart also zumindest schonmal die tippgebühr und den neuen schein + die wartezeit - bis zur nächsten ummeldung oder wiederzulassung.

sollte man vielleicht nochmal nachfragen, aber so die info.
:)

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Bolle
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Beitrag von Bolle »

das gibt es doch schon lange...

"Änderung der Fahrzeugpapiere bei nächster Gelegenheit/Befassung bei der Zulassungsstelle"

bei extremeren Sachen steht aber...

"Änderung der Papiere umgehend erforderlich"

daß heißt sofort
Der Neue Golf GTI...für Jungs, die schon damals Memmen waren!

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templer
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Beitrag von templer »

uhi wie siehts da mit meinem neuen 40/40 fahrwerk aus? letzten freitag eingebaut... kann ich da getrost bist nächsten monat warten?

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Bolle
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Beitrag von Bolle »

Betriebserlaubnis erloschen 3 Punkte....Abnahme erforderlich!!!


hier gehts darum wenn die Teile schon vom TÜV/DEKRA abgenommen worden sind
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templer
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Beitrag von templer »

achso schade :wink:

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Zion
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Beitrag von Zion »

Im Gutachten steht drin, was getan werden muss und wie es mit der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs aussieht...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! :mrgreen:
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Buzz
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Beitrag von Buzz »

aha! na gut.
also doch wieder abhängig vom bauteil.

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Powercorsa1
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Beitrag von Powercorsa1 »

als ich letztes Frühjahr mein Fahrwerk und ca. 6-7 andere Dinge bei meinem Calibra eintragen lassen habe (bei DEKRA), da hab ich auch "nur" ne Bescheinigung bekommen, dass jetzt alles eingetragen sei. Auf dem Zettel stand dann der neue Text vom Fahrzeugschein.
Relativ weit unten stand dann:
"Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist erst bei Halterwechsel, etc. notwendig." (Oder zumindest so ähnlich)
Somit habe ich meinen Fahrzeugschein nie ändern lassen.
Bei Polizeikontrollen (ca. alle 2 Wochen) hab ich dann einfach meinen Stapel ABEs und den Wisch von DEKRA gezeigt, dann war immer alles ok!
Als ich meinen Cali dann verkauft hab (vor ein Paar Wochen), hab ich dem Käufer einfach alles mitgegeben und der musste es dann im Fahrzeugschein eintragen lasse. Ist ja nicht weiter schlimm, da er ja sowieso einen neuen Schein gebraucht hätte mit seinem Namen.

Hoffe, ich konnte helfen.

Grüßle, Powercorsa1
Ehemals: Edition100,Bj.09/99,Atlantisblau,Sportgetriebe,85/65,LEDs,Borbet T,Duplex,Vauxhall-Grill,M3-Spiegel,Kenwood MP3,Hifonics Amp,etc...

Buzz
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Beitrag von Buzz »

:wink:

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Kaine
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Beitrag von Kaine »

leute ich glaube ihr redet aneinander vorbei!!

fahrwerke etc müssen natürlich sofort eingetragen/abgenommen werden! danach bekommt man immer einen tüvbericht! und ab da hat man dann die wahl:
1. tüvbericht immer dabei haben
2. änderung der fahrzeugpapiere, d.h. die eintragung in den brief und in den fahrzeugschein übernehmen!

wobei die 2te möglichkeit erfolgen MUSS, sobald eine änderung der papiere sowieso ansteht (neuer halter, o.ä.)!

p.s.: mir wurden schonmal alle unterlagen aus dem auto geklaut, hätte ich damals die (gerade neuen) eintragungen nicht schon im brief gehabt, hätte ich alles nochmal machen dürfen! d.h. doppelt blechen!
by Kaine

Buzz
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Beitrag von Buzz »

@kaine
nee nee, passt schon.
es ging ja um die 'eintragung', die scheinbar nicht zwingend erforderlich ist - die ABNAHME is NATÜRLICH fällig..

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