Lasermessung - Was kann mann anfechten?

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Corsa-Martin
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Lasermessung - Was kann mann anfechten?

Beitrag von Corsa-Martin »

Hi, bin heut mitm Laser erwischt worden. Zum Glück nur mitm Vectra mit 127 bei 100km/h.

Jetzt meine Frage: ich weiss, dass man verschieden sachverhalten anfechten kann (z.B Eichung des Gerätes, SChulung der Beamten, etc.)

Beim letzten mal durft ich durch die Laserpistole durchschauen. Jetzt war das nicht möglich, weil die Laserpistole mit 2 Beamten etwas weiter weg am waldrand stand. Ist das evtl ein Anfechtungsgrund???

Andere evtl. Möglichlkeit: Ich bin hinter ner A-Klasse gefahren. Der wurde auch gemessen mit 2 kmh mehr. Ist das ein Anfechtungsgrund? Weil der Typ an der Laserpistole ja 2 mal hintereinander messen muss!?

Gruß

Martin

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Clumsys
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Beitrag von Clumsys »

ich würd nach dem eichsiegel gucken. die sind häufig abgelaufen.
Herztransplantation geglückt. Jetzt 5 PS mehr. ;O)

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Corsa A
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Beitrag von Corsa A »

Ich würd das nächste mal 100 fahren.

Über 24 km/h ist doch der schein weg oder?

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dahobi83
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Beitrag von dahobi83 »

nee, ab 21 drüber gibts einen punkt. schein ist erst bei 41+ weg.


mit der laserpistole wird auf eine möglichst ebene fläche am fahrzeug gelasert - in der regel die kennzeichen an autos bzw. scheinwerfer am motorrad. von daher kann sich der beamte nur "schwer" (eher unmöglich) vermessen haben, weil er ebend bewusst dein fahrzeug anvisieren muss. in dem moment wie er von einem fahrzeug auf das andere schwenkt hat er auch schon die neue geschwindigkeit.


wenn du außerhalb der probezeit bist würd ichs bezahlen. wegen einem punkt mach ich mich nicht nass und die 40EUR könn die sich in den arsch stecken. da ICH nach wie vor noch drin bin (schon seit mehr als drei jahren :roll: ) übergeb ich's lieber meinem anwalt. der kennt die tricks :wink:
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Beitrag von BAZiLLaH »

solltest du rechtsschutzversichert sein würde ich es dem anwalt übergeben in vielen fällen wird das verfahren eingestellt!
der Goldständer

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Corsa A
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Beitrag von Corsa A »

rechtsschutz hilft nur bei nicht vorsetzlichen sachen.

Und,zu schnell fahren zählt als vorsetzlich.

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Corsa-tsi
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Beitrag von Corsa-tsi »

kommt vorsetzlich von vorsetzen??? Oder von Vorsatz und man schreibt das vielleicht mit "ä" :mrgreen:

Soweit ich weiß müssen beim Lasern drei Beamte hinter dem Gerät stehen - Vieraugenprinzip für die Anzeige und einer muss zielen und messen....
Mach dich da mal schlau :wink:
Man hat erst dann genug Leistung, wenn man vor seinem Auto steht und Angst hat einzusteigen...

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Killer Plauze
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Beitrag von Killer Plauze »

Blöde Antwort: wenn du zu schnell fährst, dann musste auch damit rechnen geblitzt zu werden & dann auch dafür gerade zu stehen. Solange der Lappen nicht weg ist...
Opel fahn is wie wennze fliechst!

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dahobi83
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Beitrag von dahobi83 »

Killer Plauze hat geschrieben:Blöde Antwort: wenn du zu schnell fährst, dann musste auch damit rechnen geblitzt zu werden & dann auch dafür gerade zu stehen. Solange der Lappen nicht weg ist...
War aber nicht gefragt... :wink: :roll:
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Corsa-Martin
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Beitrag von Corsa-Martin »

Naja mal schauen, was kommt!

Rechtschutz würde zahlen, hat Sie schonmal. zu schnell fahren ist kein vorsatz! wenn ein polizist bei parken, geschwindigkeit, o.ä. vorsatz nachweisen kann, kostet es das doppelte der normalen strafe!
erst ab 50 kmh drüber gilt ne geschwindigkeitsübertretung als vorsätzlich, glaub ich.

mir gehts auch wenniger um die strafe an sich! aber wenn ich jetzt innerhalb eines jahres nochmal mit über 25 kmh geblitzt werde, ist der schein 4 wochen weg! und dass kann ich mir nicht leisten (bin im Außendienst). Das geld ist mir relativ egal! zwar nicht schön aber naja

Ich weiss, dass ich nen fehler gemacht habe. Aber wer ohne sünde ist, der werfe den ersten stein! :wink:

Mal gucken, was der Anwalt sagt!

Gruß

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thechriz
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Beitrag von thechriz »

es gibt so anwälte die mit irgendwelchen tricks die sache verzögern...
vielleicht sogar bis vor gericht gehen...aber lohnt sich das denn??
wenns um den lappen geht, dann is klar das man alles versucht aber so...!?!
Corsa B, 1.2 Liter 16V World Cup Bj. 09/'98, 65PS, 5-Gang Sportgetriebe,
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dahobi83
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Beitrag von dahobi83 »

mir gehts auch wenniger um die strafe an sich! aber wenn ich jetzt innerhalb eines jahres nochmal mit über 25 kmh geblitzt werde, ist der schein 4 wochen weg! und dass kann ich mir nicht leisten (bin im Außendienst). Das geld ist mir relativ egal! zwar nicht schön aber naja
Den Zeitpunkt der Strafe kannst Du innerhalb der nächsten 365 Tage ab Zustellung des Strafmaßes per Post frei wählen. D.h. innerhalb des nächsten Jahres nimmst Dir vier Wochen Urlaub an einem Stück (Weihnachten Sylvester in dem dreh z.b.) und gibst in diesem Zeitraum deine Pappe ab. Für Spezial-Spezialisten wie Außendienstler und Berufskraftfahrer gibt es auch die möglichkeit, dass die 4 wochen gesplittet werden können bzw. sich in einen reine geldstrafe wandeln lassen! so human ist unser rechtsstaat dann doch...aber wie gesagt: der anwalt packts!
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Corsa-Martin
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Beitrag von Corsa-Martin »

Den Zeitpunkt der Strafe kannst Du innerhalb der nächsten 365 Tage ab Zustellung des Strafmaßes per Post frei wählen. D.h. innerhalb des nächsten Jahres nimmst Dir vier Wochen Urlaub an einem Stück (Weihnachten Sylvester in dem dreh z.b.) und gibst in diesem Zeitraum deine Pappe ab. Für Spezial-Spezialisten wie Außendienstler und Berufskraftfahrer gibt es auch die möglichkeit, dass die 4 wochen gesplittet werden können bzw. sich in einen reine geldstrafe wandeln lassen! so human ist unser rechtsstaat dann doch...aber wie gesagt: der anwalt packts!
Soweit ist es ja zum Glück nicht! Nur wenn ich nochmal geblitzt werde. Und das mit dem Zeitpunkt aussuchen geht soweit ich weiß auch nur bei der ersten Fahrverbotsstrafe! :wink: - ich hattte schon mal 4 wochen. war vor drei jahren! hab damals auch den anwalt beauftragt - aber das umwandeln in ne geldstrafe ist nur in absoluten ausnahmefällen möglich. wenn mann ohne den schein die arbeit verlieren würde. meistens bei außendienstlern sagt der richter, dass man das sich vorher überlegen muss, wenn man zu schnell fährt! das hat mir der anwalt gesagt.

naja muss ich mich halt extremst zurückhalten mitm corsa.

Das sollte mir mal wieder eine Lehre sein! :wink:

Gruß

Martin

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Corsa A
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Beitrag von Corsa A »

Kommt druaf an,wie das fahrverbot zustande kam mit dem aussuchen der sperre.

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scrat
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Beitrag von scrat »

Moinmoin.

Also ich habe mal vor nun schon einiger Zeit einen Bericht im TV gesehen, in dem gesatg wurde, dass man die Strafe nicht bezahlen muss, da die Polizei einem nicht wie bei einem Blitzer ein Beweis-Foto zeigen kann. Sie haben also keinen Beweis schwarz auf weiß, dass man die Straftat begangen hat. Bei dem Bericht hatten sie Auf ner Autobahn quer über eine Senke gemessen und da ist es ja nun so, dass man sonstwas anpeilen kann auf solch eine Distanz.

Auf der anderen Seite hat mir ein Kollege gerade erzählt, dass er an der FH gelernt hat, dass anscheinend selbst die Aussage von einem Polizisten ausreicht. Da soll es wohl eine Höhergewichtung der Aussagekraft geben. Genau weiß ich das leider nicht mehr. Aber ich kann Ihn nächstes Wochenende nochmal fragen.

Wenn Du ne Rechtsschutz-Versicherung hast, würd ich das auf jeden Fall anfechten.

Gruss Nils.
Corsa B 2.0 16V Turbo - C20LET
Wittstock Airbase 08/2009
60ft. ET: 2.455s
1/8 Mile ET: 9.153s @ 137.309km/h
1/4 Mile ET: 13.765s @ 173.373km/h

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