Mit Kurzzeitkennzeichen zum Treffen

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Maddinlla
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Mit Kurzzeitkennzeichen zum Treffen

Beitrag von Maddinlla »

Hallo, hab mal ne kurze Frage...
Vielleicht hat schon jemand erfahrungen gesammelt.
Ich möchte nach Oschersleben mit einem 5-tageskennzeichen fahren, an der Karre ist alles Eingetragen etc.
Ich fahre seit ca. 2 jahren immer mal wieder mit diesen Kennzeichen, noch ist nie etwas gewesen.
Wollte nur wissen ob jemand weiß ob es stress geben kann wenn ich damit nach Oschersleben fahre. Auf der Autobahn etc. werde ich bestimmt keinen Stress bekommen, kann sich ja offensichtlich um eine Überführungsfahrt handeln.
Wer langsam fährt, wird länger geshen

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DasNets
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Re: Mit Kurzzeitkennzeichen zum Treffen

Beitrag von DasNets »

Wieso sollte es da Probleme geben?
Rote Nummern sind Kennzeichen für Überführung und Testfahrten - Die gelben darfst du für jeden Zweck verwenden so weit ich weiß!
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Blacky
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Re: Mit Kurzzeitkennzeichen zum Treffen

Beitrag von Blacky »

Kurzkennzeichen darfste du in deutschland unbegrenzt nutzen,
in dem zeitraum wo du sie hast.
darfst nur nicht ins ausland.
rote nummern sind ja was ganz anderes.
Schritt 1: Auto kaufen
Schritt 2: Auto umbauen
Schritt 3: Auto verkaufen
Schritt 4: siehe Schritt 1
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Yannicks Opa
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Re: Mit Kurzzeitkennzeichen zum Treffen

Beitrag von Yannicks Opa »

Nö, das ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Welche Fahrten zulässig sind, regelt § 16 der FZO (Fahrzeugzulassungs-Verordnung):

§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.


Das ist die rechtliche Situation. Wie man sich bei Kontrollen herausredet, ist eine andere Sache. Natürlich kann man meinen, eine Fahrt nach Oschersleben sei eine Probefahrt. Aber wie so oft im Leben, gibt es nicht nur Schwarz und Weiß, sondern einen großen Bereich Grau dazwischen. Und in diesem Bereich entscheiden im Zweifel die Gerichte.

Der Vorteil ist, wenn die Rennleitung unterwegs meint, die Fahrt nach Oschersleben sei nicht zulässig, hat man gleich ein Kennzeichen zur Hand, um das Auto rechtmäßig wieder nach Hause zu überführen. :wink:
Gruß aus Haan
Yannick und Joachim

Patrick
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Re: Mit Kurzzeitkennzeichen zum Treffen

Beitrag von Patrick »

Yannicks Opa: Danke fuers Zitat, passt auch alles, aber was ist an einer Fahrt nach Oschersleben keine Probe- oder Pruefungsfahrt? Ich kann ja alles moegliche an meinem Fahrzeug pruefen und da sind wir wieder bei _grau_. ;-) Ich glaube ganz im ernst, dass da das Gesetz so ausgelegt ist, dass die Vollzugsbeamten das Nachsehen haben. Selbst wenn ich angebe, dass ich zu einem zulaessigen Beschleunigungsrennen fahre und das tatsaechlich mein Ziel ist, habe ich mit dem Kurzzeitkennzeichen noch gegen keinen Paragraphen verstossen, solange ich die Fahrt als Probefahrt nutze und warum sollte das nicht auch noch stimmen? Ist sogar sehr naheliegend. Ist also nicht mal gelogen und beruhigt unser Gewissen.

Auf einem anderen Blatt steht im uebrigen geschrieben, dass ein solch ueberfuehrtes Fahrzeug der Strassenverkehrsordnung entsprechen muss (auch wenn es in diesem Fall zutrifft), es in der Realitaet davon nur die wenigsten sind. Das heisst natuerlich auch Verbandkasten und Warndreieck einpacken. :deal: :mrgreen:
„Um den Hybridantrieb besser aussehen zu lassen, haben die Japaner nebenher etwas sehr Sinnvolles gemacht. Sie haben sich mit dem Auto an sich beschäftigt, um den Luftwiderstand und die Rollreibung abzusenken. […] So kommt mindestens ein Drittel des Verbrauchsvorteils des Toyota Prius gar nicht von der Hybridtechnik, sondern vom optimierten Fahrzeug.“
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Maddinlla
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Re: Mit Kurzzeitkennzeichen zum Treffen

Beitrag von Maddinlla »

Joo, so in etwa habe ich mir es auch gedacht, falls ich probleme bekommen sollte.
Ich kann ja eine "Langzeitprobefahrt" machen um zu sehen ob das KFZ auch Langstreckentauglich ist.
Und wenn sie mich kurz vor der Treffeneinfahrt stoppen beispielsweise, dann treffe ich mich eben auf dem Treffen mit dem Käufer des AUtos, also war es eine Überführungsfahrt. :-)

Aber vielen Dank erstmal, ich werde jedenfalls mit Kurzzeit fahren, mal sehen ob etwas passiert.
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Re: Mit Kurzzeitkennzeichen zum Treffen

Beitrag von Big Joe »

oder du sagst du willst auf die 1/8 Meile Testen :wink:
Hubraum statt Spoiler !!!

Mein Bock:
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Re: Mit Kurzzeitkennzeichen zum Treffen

Beitrag von Blacky »

Ich hab schon zig mal die Kurzzeitkennzeichen gehabt.
Hab mir ein Auto gekauft und bin die volle Zeit damit dann rumgefahren.
Noch nie hat mir ein Polizist gesagt,das ich das nicht darf.
Und ich kam schon in diverse Kontrollen. :wink:
Schritt 1: Auto kaufen
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Yannicks Opa
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Re: Mit Kurzzeitkennzeichen zum Treffen

Beitrag von Yannicks Opa »

Wenn ich oben von einem weit verbreiteten Irrglauben gesprochen habe, schließt das einen großen Teil der Sheriffs mit ein. Das muß man sehen wie bei einem Autohaus. Wenn ich meinen Corsa mit einem Elektrikproblem zu Opel bringe, will ich auch nicht, dass der Lackierer mal einen Reparaturversuch unternimmt, nur weil er auch die Opel-Uniform anhat. Und so weiß der eine Sheriff mehr vom Verkehrsrecht, der andere mehr Strafrecht und der dritte mehr von Zivilstreitigkeiten.

Ich will hier niemandem die Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen madig machen, sondern wollte nur die Behauptung, man könne diese Schilder für jeden Zweck verwenden, so nicht stehenlassen. Bei Kontrollen könnte man sich mit dieser Angabe in eine unangenehme Situation bringen. Und deshalb finde es hilfreich zu wissen, was man auf Nachfrage zumindest nicht sagen sollte.

"Prüfungsfahrt" geht zum Beispiel gar nicht. Wir wären nicht in Deutschland, wenn nicht auch diese Begriffe definiert wären:

§ 2 der FZO (Begriffsbestimmungen)

Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
...

23. Probefahrt: die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs;

24. Prüfungsfahrt: die Fahrt zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück;

25. Überführungsfahrt: die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort.


Ich würde das Auto als Ausstellungsstück ansehen, das zu diesem Zwecke zu einem bestimmten Ziel, nämlich nach Oschersleben, überführt wird. Das kann dann auch über Hunderte von Kilometern geschehen.

Eine Probefahrt von dieser Länge dagegen könnte schon wieder Auslegungssache sein.
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Re: Mit Kurzzeitkennzeichen zum Treffen

Beitrag von Patrick »

Das mit der "Pruefungsfahrt" ist nochmal gut, dass du das ansprichst, ist ja echt total widerspruechlich alles.. ui ui ui.. unsere Gesetze.

Da stellt sich einem ja die Frage, ob man vom Fahrzeugfuehrer verlangen kann, dass er sich sachlich korrekt und dem Gesetz entsprechend ausdrueckt/ausdruecken kann. Das wuerde ja quasi implizieren, dass wir alle Juristen werden muessen, um Auto fahren zu duerfen. :D
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Re: Mit Kurzzeitkennzeichen zum Treffen

Beitrag von DasNets »

Patrick, das bezeugt eigentlich nur, dass wir unsere Gesetze auslegen können, wie wir wollen! Im Endeffekt haben wir in Deutschland ein Schuld-System. Das heißt man ist erst schuldig, wenn was nachgewiesen ist. Vorher ist man frei ... und so lange man genug Worte kennt um den Cops seine "Probefahrt" schmackhaft zu reden ist alles im "grünen" Bereich!
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Re: Mit Kurzzeitkennzeichen zum Treffen

Beitrag von Maddinlla »

Ich würde dazu sagen, es kommt darauf an an welchen man kommt. Is ja bei uns in der Stadt etc. nicht anders.
Es gibt genügend Polizisten die nicht auch mal etwas gedreh haben oder noch drehen.
Es sind immer die verschiednen Charaktere die über die Sachlage entscheiden.
Bist du dem Polizisten unsympatisch oder es gefällt ihm dein Gesicht nich, dann nimmt er sich viiiiieeeel Zeit und sucht nach irgendetwas was er dir ankreiden kann.
Hast du einen dem du kein Dorn im Auge bist, hast keinen Stress.
So ist es in Deutschland und das wird sich auch nie ändern.
Ich sags ja.... Ich lass n schönes Mädl meinen Bock da hoch fahren, da ist die Wahrscheinlichkeit viel geringer ärger zu bekommen, als wenn ich selber fahre :-)
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Re: Mit Kurzzeitkennzeichen zum Treffen

Beitrag von r.siegel »

Rote nummern vom autohaus ,also mit 06 anfangszahlen dürfen außerdem nur in den gesetzlichen öffnungszeiten benutzt werden,so hat es mir mein chef gesagt .Ausnahme machen überführungsfahrten ,weil es ja sein kann ,das man die überführung nicht in einer bestimmten zeit schafft.Wenn es die ordnungshüter ganz genau nehmen könnten sie dir ans bein pinkeln,wenn du sonntag wieder nach haus fährst.Auf der hinfahrt können sie dir schlecht nachweisen,das du keine überführungsfahrt oder,oder machst ist ja schließlich noch kein we.
mfg Ralf
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DAS RENNEN WIRD AUF DER BREMSE GEWONNEN, ABER SCHNELL FAHRN IS AUCH SCHÖN!

meine gallerie: corsa-a-baujahr-1982-1993--f63/r-siegel ... 15774.html
so hört er sich an : http://www.myvideo.de/watch/1205651/ich ... _1_8_meile

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Re: Mit Kurzzeitkennzeichen zum Treffen

Beitrag von ULtiMaTE »

Und ausserdem is in Oschersleben sowieso sogut wie keine Bullerei! Das letzte Jahr habe ich da zum ersten ma welche gesehn, und die ham sich auch nur für die Promillewerte einiger fahrer interessiert. Die die die 1/8 Meile z.B. Ohne Scheinwerfer fahren sind damit auch so vom Platz runter zu den Tanken und Geschäften und die Polizei hat das nicht gejuckt!
Solange man da nich grad Wildsau spielt wird man auch net angehalten....!!!! 8)
life is to short to drive slow cars....................

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Re: Mit Kurzzeitkennzeichen zum Treffen

Beitrag von Big Joe »

ULtiMaTE hat geschrieben: Solange man da nich grad Wildsau spielt wird man auch net angehalten....!!!! 8)
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: xD
musste gerade so lachen :bonk:
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