rechtliches zu Scheibengravuren

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Kaine
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rechtliches zu Scheibengravuren

Beitrag von Kaine »

hi,
ich will jetzt keine große diskussion lostreten, sondern einfach weitergeben worauf ich neulich gestoßen bin.

gravuren auf autoscheiben sind nicht zulässig! dass sie natürlich immernoch gemacht werden ist klar und es gibt vermutlich keinen polizist der sowas kontrolliert. ABER: da durch das gravieren die oberflächenspannung des glases verändert wird kann es zu einer ungewollten splitterwirkung kommen, die bei unfällen zu starken verletzungen führen kann.

quelle: www.airbrush-forum.net <- dort wurde sowas schon mehrfach besprochen, und 2 unterschiedliche leute sind bei unterschiedlichen tüv-stellen auf die gleiche antwort gestoßen!
by Kaine

Downbeat
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Beitrag von Downbeat »

Da möchte ich mal meinen Senf dazu geben!

Bei uns ist letztens ne Karre wegen Scheibengravur vorübergehend still gelegt worden, ich hätte trotzdem keine Probs damit rumzufahren, weil...

...es bei Mercedes und ähnlichen Karren Gang und Gebe ist, dass die Scheiben mit Code Gravuren vor Diebstahl geschützt werden.
Mööp, Mööp!!!

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Kaine
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Beitrag von Kaine »

Downbeat hat geschrieben:...es bei Mercedes und ähnlichen Karren Gang und Gebe ist, dass die Scheiben mit Code Gravuren vor Diebstahl geschützt werden.
ja aber die haben dann auch nen festigkeitsnachweis vom hersteller, dass das so noch koscher ist.

^^vermutlich darst du aber nichtmal solche scheiben hinterher noch nachträglich anders gravieren
by Kaine

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