So zu lesen auf diversen Zetteln die momentan die Runde machen...Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland ARD und ZDF haben im Frühjahr einen Gewinn von über 1 Mrd. Euro erwirtschaftet. Dieses ist gemäß Bundesverfassungsgericht unzulässig.
Das Oberlandgericht Augsburg hat am 10.09.2003 entschieden, dass an diesem Gewinn der Gebührenzahler, der mit seinem Beitrag den Gewinn ermöglicht hat, zu beteiligen ist. Es müssen nach Urteil einem Antragsteller rückwirkend für die Jahre, 1997, 1998 und 1999 je Quartal ein Betrag von Euro 9,59 (insgesamt 115,08 Euro) erstattet werden.
Achtung!
Dieses Gerichtsurteil wurde vom Bundesgerichtshof am 08.01.2004 bestätigt! Die Erstattung braucht allerdings nur auf Antrag vorgenommen zu werden. Der Antrag ist schriftlich oder per Fax an die GEZ zu stellen.
GEZ
50856 Köln
Fax 0180-551 070 0
Hierzu schreibt nun die GEZ:
zu lesen auf www.gez.deFalsche Vordrucke im Umlauf.
GEZ zahlt kein Geld zurück.
Seit einiger Zeit werden Vordrucke verbreitet, mit denen Rundfunkteilnehmer angeblich zuviel gezahlte Rundfunkgebühren für die Jahre 1997 bis 1999 in Höhe von EUR 9,59 pro Quartal (gesamt EUR 115,08) zurückfordern können.
Diese Anträge wurden von anonymen Verfassern in Umlauf gebracht.
Alle Informationen darin sind frei erfunden.
Es gibt weder ein Oberlandesgericht Augsburg, noch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage.
Wir sind bemüht, den oder die Verfasser zu ermitteln und bitten um aktive Unterstützung, damit die weitere Verbreitung dieser "Anträge" eingedämmt wird.
Also spart Euch die Zeit und Mühe die Zettel auszufüllen, das ganze is ne Ente!
Wobei die ganze Flut der Anträge bestimmt einiges an Aufwand mit sich bringt! hehe
Greetz