Ich arbeite im sicherheitdienst und gestern hatten wir eine Veranstaltung, wo auch eine andere Kollegin da war, mit der ich im gespräch gekommen bin.
Sie kam auf die idee irgendwie eine Weinachts Feier zu Organisieren, die idee fand ich cool doch leider sind wir nicht dazu gekommen irgendwie nummer auszutauschen da doch einiges los war.
Darauf hin schrieb ich meinen Vorgesetzen ob es machbar wäre das er mir vielleicht die Nummer oder so von der Kollegin geben könnte.
Darauf hin schrieb mein Vorgesetzer
Ich wollte natürlich nicht meinen Vorgesetzen, im Vorraus sagen das es wegen eine Weinachsfeier geht, was ich vielleicht besser hätten tun können. doch ich bin ein mensch der sich nichts gefallen lässt und da ist es mir egal ob es mein Chef ist oder nicht.Sollte diese Anfrage allerdings privat motiviert sein, empfände ich dies als überaus dreist: Wir sind ein Sicherheitsdienst, keine Seitensprungagentur.
ALso es geht darum das ich das mit den Seitensprung nicht toll finde da ich glücklich verheiratet bin und da sie in unseren Betrieb ziemlich schnell was verbreitet habe ich bedenken das ich deswegen angehalten werde obwohl der hintergrund anders war.
kann ich dies so wie es oben steht als Üble Nachrede bezeichnen oder eher weniger.
weil dann würde ich nach § 186 StGB handeln.
Wäre nett wenn mir da einer Helfen kann ist sehr wichtig