Moin Leute, war vorhin mit dem Astra von meiner Frau beim TüV-Nord zur HU
und AU-zumindest war es so gedacht...Ich muss dazu sagen ,dass an ihrem Astra das gesamte Riegergemülle dranhängt und das Ding ziemlich flach ist. Nachdem wir nun so ne ganze Zeit draussen gewartet haben(die Annahme war schon zu) kam so ein kleines TüV-Männchen auf uns zu und begrüsste uns mit den Worten ,das das ja wohl nix wird mit so einem tiefen Autowagen
(kann ja wohl nicht zulässig sein). Dann schlich er einmal ums Auto rum und bekamm am Heck fast ne mittlere Herzattacke,weil...und jetzt kommt es..."Der hat ja garkein Abschleppharken hinten!!!" die Panik war ihm echt ins Gesicht geschrieben. Ich sachte ihm nurnoch das das so ein orginaler Riegerstoßfänger sei und schon so seit knapp 5 Jahren eingetragen sei...(wahrscheinlich mit nem großen Fragezeichen im Gesicht). Auf jeden Fall könnte ich so eine HU vergessen,sagte er zum Abschied... Was will man dazu
noch sagen? Sind extra zu der TüV-Stelle gefahren da die wohl nen Plattenprüfstand haben. Mir fällt da echt nix mehr zu ein... Wenn man vorne keinen zugänglichen Harken hat,kann ich das ja verstehen,aber sooooo....
Wer ist eigentlich TÜFF?
- facelifter
- Checkheft-Pfleger
- Beiträge: 106
- Registriert: 04.09.2007, 12:04
- Fahrzeug: Corsa A C20XE
- Wohnort: Hamburg
Wer ist eigentlich TÜFF?
*Corsa A XE,Omega B MV6,Kadett C Caravan 2,2CIH*
- facelifter
- Checkheft-Pfleger
- Beiträge: 106
- Registriert: 04.09.2007, 12:04
- Fahrzeug: Corsa A C20XE
- Wohnort: Hamburg
Das kann dann ja sein- das würde doch aber bedeuten das meine / ihre Eintrageung nicht rechtens sind?! Das wurde ja von einem sachkenntlichen Prüfer mal getestet und für gut befunden. Wahrschein bei 80% aller Autos auf einem Treffen ist das so, das Hinten kein Harken vorhanden bzw. auf die schnelle ereichbar ist. Kann doch nicht alles immer Spielraum und ihm Ermessen eines Prüfers liegen ob etwas rechtens ist oder nicht. Klar gibt es immer Grenzfälle aber hier gibt es doch eigentlich nur ein Ja oder Nein. Nur weil der Spacken kein Bock hat,denn hätte er Beamter werden müssen 

*Corsa A XE,Omega B MV6,Kadett C Caravan 2,2CIH*
- danielx14xe
- Umweltschoner
- Beiträge: 49
- Registriert: 11.10.2007, 15:10
- Kontaktdaten:
im falle des abschlepphaken gibt es erstmal ein klares ja. ja, der haken ist vorn sowie hinten pflicht!
StVZO §43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
(2)Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn,
Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. [...]
demnach sollte es jedoch möglich sein, die anhängelast auszutragen, und sich somit den abschlepphaken hinten zu sparen. fraglich bleibt hierbei jedoch, ob der nutzen den aufwand rechtfertigt!
würde auch raten, einen prüfer zu suchen, der das ganze nicht so eng sieht.
StVZO §43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
(2)Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn,
Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. [...]
demnach sollte es jedoch möglich sein, die anhängelast auszutragen, und sich somit den abschlepphaken hinten zu sparen. fraglich bleibt hierbei jedoch, ob der nutzen den aufwand rechtfertigt!
würde auch raten, einen prüfer zu suchen, der das ganze nicht so eng sieht.

- facelifter
- Checkheft-Pfleger
- Beiträge: 106
- Registriert: 04.09.2007, 12:04
- Fahrzeug: Corsa A C20XE
- Wohnort: Hamburg