Werkstattbesuch - Rechtsfrage

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10Stimpy
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Werkstattbesuch - Rechtsfrage

Beitrag von 10Stimpy »

Hi,

meine Frau war mit ihrem Peugeot bei einer Peugeot Werkstatt weil die Lüftungsgitter in der Stoßstange getauscht werden mussten und wegen TÜV.

Dabei wurde festgestellt das die Bremsschläuche auf beiden Seiten vorne ausgetauscht werden müssen. Ohne Rücksprache wurden diese für einen horrenden Preis ausgetauscht.

Nach ca. 1 Monat hat die Handbremsleuchte angefangen zu flackern. Wir sind darauf hin zu der Werkstatt "meines" Vertrauens und der hat festgestellt das Bremsflüssigkeit austritt zwischen dem Bremsschlauch und der Bremsleitung. Mann konnte allerdings nicht genau erkennen wo es austritt.

Wir sind daraufhin wieder zurück in die Peugeot Werkstatt und wollten dies auf Garantie repariert haben, da der defekt ja erst aufgetreten ist nachdem wir in dieser Werkstatt waren. Heute haben wir eine Rechnung bekommen von schlappen 300€ für den Tausch der Bremsleitung und ich sehe es irgendwie nicht ein dies zu bezahlen, oder wie seht ihr das ?

Gruß
10Stimpy
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corsaben
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Re: Werkstattbesuch - Rechtsfrage

Beitrag von corsaben »

also soweit ich informiert bin muss die werkstatt dich anrufen wenn es teurer oder wenn eine größere repartur ansteht,musst ja sozusagen eine mündlicehn vertarg über diese arbeit abschließen!!

naja ich will jetzt aber nicht auf der marke peugeot rumreiten,aber leider hab ich sowas schon öfters gehört das peugeot sowas macht!!evtl so eine masche wie bei einer großen werksattkette,das die stoßdämpfer kaputt sind!! :wall:

hast du schon mal mit der werksatt kontackt aufgenommen??die rechnung würde ich erstmal nicht zahlen!!

evtl anwalt wenn du eine rechtsschutzversicherung hast!!
mfg ben

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polo83
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Re: Werkstattbesuch - Rechtsfrage

Beitrag von polo83 »

Wo trat die Bremsflüssigkeit zwischen dem Überang aus? Vorne oder hinten?


corsaben hat geschrieben:also soweit ich informiert bin muss die werkstatt dich anrufen wenn es teurer oder wenn eine größere repartur ansteht,musst ja sozusagen eine mündlicehn vertrag über diese arbeit abschließen!!
Richtig. Ich hätte danach gehandelt:

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Re: Werkstattbesuch - Rechtsfrage

Beitrag von 10Stimpy »

Das war nicht so ganz ersichtlich. Genau am Verbindunsstück richtung Bremsleitung vermute ich mal
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polo83
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Re: Werkstattbesuch - Rechtsfrage

Beitrag von polo83 »

Ja aber wo? Vorne links? Vorne rechts? Hinten links? Hinten rechts?
In der Regel gibt es ja 4 Bremsschläuche am Wagen.

10Stimpy
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Re: Werkstattbesuch - Rechtsfrage

Beitrag von 10Stimpy »

Asssooo.. Sorry stand auf dem Schlauch. War vorne auf der Beifahrerseite. Nun ja ich denke ich werde mal meinen Rechtschutz beanspruchen und mal mim Anwalt ein Gespräch führen.
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polo83
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Re: Werkstattbesuch - Rechtsfrage

Beitrag von polo83 »

Geht doch :wink:

Da die vorne die Bremsschläuche gemacht haben und es nun leckt ist es auch in meinen Augen ganz klar eine Garantieleistung. Wenn die das nicht anerkennen ab zum Anwalt.

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