Es kann immer mal vorkommen, dass jemand anderes in dem Auto fahren muss, auch als Beifahrer.
Du koenntest das Auto z.B. verkaufen, natuerlich mit den Sitzen.
Was dann? Der TÜV wird dir nicht verbieten koennen, das Auto mit diesen Sitzen zu verkaufen.

Ich haette es auch lieber, wenn ich meine Vollschalen nicht eintragen lassen muesste.