Erst mal war die Olle angekotzt das sie die Sondereintragung mit überschreiben soll , meinte dann das braucht man nicht weil die Daten beim KVA hinterlegt sind , ich natürlich darauf bestanden das das alles mit übertragen wird hat sie dann auch brummend gemacht , dann noch die eintragung für den KuN 57I , vom Gutachten in die Fahrzeugpapiere (11.20€ für 40 zeichen inkl. leerstellen), man dachte ich naja als alles geschaft war und die Kennzeichen endlich den Berliner Bär als kleber bekommen haben dachte ich das alles vorbei ist und was hat die alte Eingetragen ????
*Mit Lutftfilter Kit Fa.Raimex, Kennz.:571*
Die macht ja sogar fehler beim Zuhören
Naja also wurden die Zulassungsbescheinigung Teil1 (das ist der Teil den man bei sich zuführen hat) noch ein zweites mal gedruck und siehe da es geht doch auch richtig .
Nur was mich noch stutzig macht ist das es in der Zulassungsbescheinigung Tei II (ehemals Fahrzeugbrief) kein Feld mehr für Sondereintragungen gibt in Teil I werden die Sondereintragungen unter Punkt 22 eingetragen aber in Tei II gibt es den Punkt 22 nicht dafür aber Punkt 25 (Zusätzliche Vermerke der Zulassungsbehörde) was wird denn da eingetragen wenn nicht die Sondereintragung.
Mein Fazit ist :

Die Verlassen sich darauf das alles was sie in ihren Computern Speichern auch da drinnen bleibt und wenn dann mal irgendsoein Super Wurm oder Virus alle Daten frisst ist das geheule groß .

