Abstand von Scheinwerfern bis zum Boden??

Fragen zu Eintragungen bei den Prüfeinrichtungen (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
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SOS-Corsa
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Abstand von Scheinwerfern bis zum Boden??

Beitrag von SOS-Corsa »

hey

also hab da mal ne frage und zwar darf ja glaub de abstand von unterkannte scheinwerfer
auf den boden nich tiefer als 50cm sein oder??
wie sieht des aus bei nem a corsa bj 88 is des da bissele anders??
wer rechtschreib fehler findet darf sie behalten

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Vampire-GER
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Beitrag von Vampire-GER »

Gemessen wird nicht von der Scheinwerferunterkante, sondern von der Lichtaustrittsunterkante.
Und von da aus, dürfen 50 cm nicht unterschritten werden.

Nimmst dir also ein weisses Blatt Papier und hälst dieses bei eingeschaltetem Abblendlicht auf den Scheinwerfer.

Dann wirst du dunkle und helle Flächen haben. Gemessen wird dann vom tiefsten Punkt der hellen Fläche.

Bei den dunklen Flächen handelt es sich um vom Reflektor reflektiertes Licht.
Wichtig, ist aber das direkt abgestrahlte Licht, also die hellen Flächen.

Wie sich das bei deinem Baujahr verhält kann ich dir aber nicht sagen.

Benutz mal die Suche, da wirst du mit Sicherheit fündig, hatten das Thema schon öfters.

Ps.: Die hellen Flächen dürfen zum Beispiel auch nicht durch einen Bösen Blick verdeckt werden.
Mit dieser Methode kann man also schon vorher nachsehen ob es beim TÜV klappt oder nicht.

MfG
David
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Beitrag von SOS-Corsa »

ok vielen dank
ok hab ich kapiert ich werd mal schaun aber ich glaube bei mir is des bissele weniger
wie 50cm :?

naja ich werd erstmal bissele suchen
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Vampire-GER
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Beitrag von Vampire-GER »

Ich denke mal, wenn du nen kulanten TÜV-Prüfer hast, wirds ihn nicht weiter stören.

Dumm ist dann eben nur eine Polizeikontrolle, wo nachgemessen wird.
Weil die interessiert es nicht, obs eingetragen ist oder nicht.

MfG
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Beitrag von SOS-Corsa »

ja eben
also ich habe einen beitrag geunden und dort
steht das es egal is was fürn bj oje :-(
naja ich werd mal schaun was meiner hatt
aber eingetragen is ja eben soweit alles fahrwerk felgen und so
ich frag mal beim tüv an wegen ner sondergenemigung unter 50cm wenn
meiner druntert is mal schaun

aufeden fall muß des den legal sein wegen meinem führerschein 8)
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Beitrag von rusdy »

wenn es nicht klappen sollte dann sage deinem tüvprüfer einfach der mitsubishi eclipse bj 96 hat orginal eine tiefe von 47 cm vieleicht hilft dir das

meiner hatte nur noch 41cm und hatte auch nie probleme
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Beitrag von Blue_Angel »

Hoi,

Grenze ist EZ 01/88 - danach gilt 50cm
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Beitrag von Cali-LET »

Und wenn es nur ein bisschen ist was fehlt, dann hilft manchmal auf den Reifendruck kurzzeitig zu erhöhen :wink:
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Beitrag von Corsa-tsi »

Erklär das mal in der Polizeikontrolle:

Sorry, können sie mich vielleicht an der Tanke da vorne kontrollieren, hab so wenig Luft im Reifen :mrgreen:
Man hat erst dann genug Leistung, wenn man vor seinem Auto steht und Angst hat einzusteigen...

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Beitrag von ele »

war da nicht was anders mit bj vor 88 ?

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Beitrag von Cali-LET »

Ich meinte wenns um die TÜV eintragung geht.
Besser so eingetragen als GARNICHT.

Im schlimmsten Fall bekommste dann eine Mängelkarte.
Luft aufpumpen-->vom TÜV bestätigen lassen-->Glücklich sein
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Beitrag von Blue_Angel »

ele hat geschrieben:war da nicht was anders mit bj vor 88 ?
Hoi,

lesen hilft ;) :mrgreen: :roll:

Wenn man den Grünen blöd kommt oder die schlechte Laune haben wird man immer auf die Fresse fallen.

Wer so ein "getuntes" Auto fährt dem sollte bekannt sein das er Freiwild ist und die meisten Dinge sind Auslegungssache - selbst wenn man im Recht ist und der liebe Polizist was anderes meint hat man trotzdem Ärger am Hals..

Wegen ein paar Zentimetern hat hier noch keiner was gesagt. Auch nicht bei 8cm und nach EZ 88. 8)
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Beitrag von ele »

gg bei uns muss man nur viele sachen eintragen und viele abs haben
wenn man angehalten wird einfach schnell alles ihn die handdrücken bevor er fragt ! die haben das noch nie kontrolliert ! immer noch fürerschein und fahrzeug papiere ich denk mal weil die da dann keinen bock mehr drauf haben!

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Beitrag von TDrehmoment »

die 50 cm gelten ab Lichtaustrittskante.....


wenn die grünen dich anhalten und die Eintragungen sehn wollen pack denen einfach ein bündel ABE´s und TÜV-Gutachten/Eintragungen in die Hand und sag ihnen das se sich ruhig raussuchen können was se wissen wollen... DU bist nicht verpflichtet dnen das noch rauszusuchen.....
solltest nen hartnäckigen grünen haben sag noch dazu das da auch noch ABE´s und Gutachten von teilen dabei sind die nichtmehr verbaut sind und schon sagt der "nette Mann" GUTE REISE
Hubraum + Drehmoment und die Welt liegt die zu Füßen

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Beitrag von Vampire-GER »

TDrehmoment hat geschrieben:die 50 cm gelten ab Lichtaustrittskante.....
Hab ich doch oben schon nen halben Roman drüber geschrieben! :wink:

MfG
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