Original Corsa B Rückleuchten getönt! Abnahme Notwendig??

Fragen zu Eintragungen bei den Prüfeinrichtungen (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
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Black_ Corsa_87
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Original Corsa B Rückleuchten getönt! Abnahme Notwendig??

Beitrag von Black_ Corsa_87 »

Hey habe mir Rückleuchten originale aber selbst nachgetönt schwarz gekauft. Jetzt meine Frage muss ich da was abnehmen lassen? Da die Rückleuchten ja ein e- Prüfzeichen besitzen, meint ihr die Rennleitung bekommt das Spitz das die nachträglich eingefärbt wurden? Hat jemand ne Ahnung wenn ja was mich da an strafe erwartet oder ist das einfach so machbar ohne das ich ärger bekomme? Gibts überhaupt ne möglichkeit der Abnahme? Wenn ja Kostenpunkt?!

Mfg Black_Cors_87

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Balu
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Re: Original Corsa B Rückleuchten getönt! Abnahme Notwendig??

Beitrag von Balu »

Selbstgetönt ist verboten, Abnahme nur mit Lichtgutachten!
Gruß Patrik
Richtig gelernter "Automechaniker"
Vor 40 Jahren :-(

Acki
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Re: Original Corsa B Rückleuchten getönt! Abnahme Notwendig??

Beitrag von Acki »

Die Rennleitung ist auch nicht doof. Die sehen das ganz genau.
Evtl. kommst du lange damit durch, aber spätestens wenn dir einer drauf fährt hast du die A-Karte.

Abnahme kannst du vergessen. Ein neues Lichttechnisches Gutachten willst du wohl kaum bezahlen. Das e-Prüfzeichen ist jedenfalls ungültig.

gruß Acki

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