Mal wieder die Abgasnormen C20XE Corsa B
Mal wieder die Abgasnormen C20XE Corsa B
Hallo,
ich habe die Suche gequält um rauszufinden, bis zu welchem Bj. ich einen C20XE in einen B Corsa bauen darf.
Bis 2000 haben fast alle geschrieben wenn ich einen Zusatz KAT für EURO2 verwende.
Darauf hin hab ich mich mit dem TÜV in Verbindung gesetzt und nochmal nachgefragt, mir wurde gesagt NEIN die Abgasnorm darf sich nicht verschlechtern.
Email vom TÜV Nord:
"Hallo Herr XXXXX,
Ein Motorumbau in Verbindung mit einer Verschlechterung des Abgasverhaltens kann leider nicht positiv begutachtet werden.Bei weiteren Fragen können Sie mich unter 0421/43499231 erreichen.
Mit freundlichen Grüßen"
Ich habe einen Bj97 mit D3.
Am Montag wollte ich den Herren nochmal anrufen und ihn drauf hinweisen das es doch geht.
Aber ich bräuchte von euch mal bitte eine Begründung -oder am besten einen Gesetzestext wo drinne steht, dass bis 2000 nur EURO2 Pflicht ist- die ich ihm an den kopf werfen kann.
Oder kennt jemand einen TÜV in Bremen oder Umland (150km) der sowas öfters macht und mir den ganzen Kram später ordnungsgemäß einträgt?
Danke schonmal!
ich habe die Suche gequält um rauszufinden, bis zu welchem Bj. ich einen C20XE in einen B Corsa bauen darf.
Bis 2000 haben fast alle geschrieben wenn ich einen Zusatz KAT für EURO2 verwende.
Darauf hin hab ich mich mit dem TÜV in Verbindung gesetzt und nochmal nachgefragt, mir wurde gesagt NEIN die Abgasnorm darf sich nicht verschlechtern.
Email vom TÜV Nord:
"Hallo Herr XXXXX,
Ein Motorumbau in Verbindung mit einer Verschlechterung des Abgasverhaltens kann leider nicht positiv begutachtet werden.Bei weiteren Fragen können Sie mich unter 0421/43499231 erreichen.
Mit freundlichen Grüßen"
Ich habe einen Bj97 mit D3.
Am Montag wollte ich den Herren nochmal anrufen und ihn drauf hinweisen das es doch geht.
Aber ich bräuchte von euch mal bitte eine Begründung -oder am besten einen Gesetzestext wo drinne steht, dass bis 2000 nur EURO2 Pflicht ist- die ich ihm an den kopf werfen kann.
Oder kennt jemand einen TÜV in Bremen oder Umland (150km) der sowas öfters macht und mir den ganzen Kram später ordnungsgemäß einträgt?
Danke schonmal!
Re: Mal wieder die Abgasnormen C20XE Corsa B
Kann mir da keiner was zu sagen?
ich will wenn ich beim TÜV anrufe gut informiert sein
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- DasNets
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Re: Mal wieder die Abgasnormen C20XE Corsa B
den C20Xe bekommst du doch auch auf D3 - Da brauchst dann netmal nen anderen Kat, sondern lediglich nen Kaltlaufregelventil!
- ZebRockSki
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Re: Mal wieder die Abgasnormen C20XE Corsa B
Sofern der Prüfer kompetent genug ist und
Dir diesen auch einträgt und
nicht auf der Fahrzeugspezifikation rumreitet.
Beide Fälle sind alltäglich.
Dir diesen auch einträgt und
nicht auf der Fahrzeugspezifikation rumreitet.
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Re: Mal wieder die Abgasnormen C20XE Corsa B
Das halte ich für ein Gerücht... Es soll Prüfer geben die das ganze schonmal eingetragen habe, aber eher aus unwissenheit.DasNets hat geschrieben:den C20Xe bekommst du doch auch auf D3 - Da brauchst dann netmal nen anderen Kat, sondern lediglich nen Kaltlaufregelventil!
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Re: Mal wieder die Abgasnormen C20XE Corsa B
D3 fürn XE gibt es nicht, max. ist Euro2 möglich.
Was aber nicht an dem reinen Schadstoffausstoss liegt, sondern für D3 muss auch ein bestimmter Lärmpegel eingehalten werden und den schafft der XE nicht.
Dein Problem ist das Baujahr und da wirst du bei einem halbwegs vernünftigen TÜV auch kein Glück haben.
Wär es ein früher 96, würde das noch gehen.
Hatte mal ne Anfrage beim TÜV wegen eines 95er in den ein C20NE sollte, der Prüfer wollte das machen aber nur mit Umschlüsseln auf Abgassnorm 00, d.h. voller Steuersatz:(
Was aber nicht an dem reinen Schadstoffausstoss liegt, sondern für D3 muss auch ein bestimmter Lärmpegel eingehalten werden und den schafft der XE nicht.
Dein Problem ist das Baujahr und da wirst du bei einem halbwegs vernünftigen TÜV auch kein Glück haben.
Wär es ein früher 96, würde das noch gehen.
Hatte mal ne Anfrage beim TÜV wegen eines 95er in den ein C20NE sollte, der Prüfer wollte das machen aber nur mit Umschlüsseln auf Abgassnorm 00, d.h. voller Steuersatz:(
Re: Mal wieder die Abgasnormen C20XE Corsa B
Das ist nicht ganz korrekt!calibra1001 hat geschrieben:D3 fürn XE gibt es nicht, max. ist Euro2 möglich.
Was aber nicht an dem reinen Schadstoffausstoss liegt, sondern für D3 muss auch ein bestimmter Lärmpegel eingehalten werden und den schafft der XE nicht.
Dein Problem ist das Baujahr und da wirst du bei einem halbwegs vernünftigen TÜV auch kein Glück haben.
Wär es ein früher 96, würde das noch gehen.
Hatte mal ne Anfrage beim TÜV wegen eines 95er in den ein C20NE sollte, der Prüfer wollte das machen aber nur mit Umschlüsseln auf Abgassnorm 00, d.h. voller Steuersatz:(
Laut Gesetz ist es Pflicht vom 01.96 - 01.2000 die EURO2 Norm einzuhalten!
Das steht fast überall, ich bin nur auf der Suche nach der EG Richtlinie wo das drinne steht um es dem TÜV Prüfer an den Kopf zu knallen

Ich habe jetzt eine Mail an das Kraftfahrzeugbundesamt geschrieben um es mir von denen bestätigen zu lassen.
Aber das es kein D3 für den C20XE gibt ist richtig so.
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Re: Mal wieder die Abgasnormen C20XE Corsa B
Nun ja, mit der Regelung hast du zwar recht aber der XE hat ab Werk nur E2 (nicht Euro2!).
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob du so einfach eine Stufe schlechter werden darfst wenn der Wagen ab Werk D3 hat.
Es gibt zwar Umrüstsätze auf Euro2 aber eben nur für serienmässige Fahrzeuge mit dem XE und den B gab es nun mal nicht mit XE Motor. Somit müsstest du theoretisch ein Abgasgutachten machen lassen, denn die Gutachten sind immer fahrzeugspezifisch.
Aber wie schon gesagt, dass liegt immer wieder im ermessen des Prüfers und man kann keine pauschalen Aussagen machen und wenn man etwas sucht wird man auch einen finden der das einträgt.
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob du so einfach eine Stufe schlechter werden darfst wenn der Wagen ab Werk D3 hat.
Es gibt zwar Umrüstsätze auf Euro2 aber eben nur für serienmässige Fahrzeuge mit dem XE und den B gab es nun mal nicht mit XE Motor. Somit müsstest du theoretisch ein Abgasgutachten machen lassen, denn die Gutachten sind immer fahrzeugspezifisch.
Aber wie schon gesagt, dass liegt immer wieder im ermessen des Prüfers und man kann keine pauschalen Aussagen machen und wenn man etwas sucht wird man auch einen finden der das einträgt.
- ZebRockSki
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Re: Mal wieder die Abgasnormen C20XE Corsa B
Mein Reden.
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die es eintragen und auch nicht.
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Re: Mal wieder die Abgasnormen C20XE Corsa B
Das KBA hat mir folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt für die Durchführung der zulassungsrechtlichen Bestimmungen nicht zuständig ist. Diese Aufgabe obliegt den Bundesländern und wird dort von den unteren Verkehrsbehörden (Kfz-Zulassungsbehörden) bzw. in Einzelfällen von den höheren Landesbehörden wahrgenommen. Ich kann daher auch im vorliegenden Fall von hieraus keine rechtsverbindliche Aussage machen sondern nur einige allgemeine Hinweise geben.
Nachdem Sie mir das Kennzeichen genannt haben konnte ich feststellen, dass das Fahrzeug am 24.07.1997 auf der Grundlage einer EG-Typgenehmigung mit der Emissionsschlüsselnummer "0430" (Schadstoffarm D3) erstmalig zugelassen wurde. Somit hat die damals von der zuständigen Zulassungsbehörde ausgestellte Betriebserlaubnis weiterhin Gültigkeit hat. Sofern nun ein Austauschmotor mit anderen Werten eingebaut werden soll, ist eine Abnahme durch eine autorisierte technische Prüfstelle erforderlich. Der amtlich anerkannte Sachverständige muss in diesem Zusammenhang auch die Emissionseinstufung festlegen. Sofern sich die Emissionsklasse verschlechtert hat dieses Auswirkungen auf die bestehende Betriebserlaubnis.
Nach § 19 Abs. 2 erlischt die Betriebserlaubnis wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Änderungen durch die eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens eintritt sind solche, die infolge baulicher Änderungen oder geänderter Einstellung von Teilen zu einer höheren als der in der Fahrzeugbetriebserlaubnis genehmigten Emission führen. Zulässige Werte sind bei Abgasemissionen bzw. bei Geräuschemissionen diejenigen Werte, die im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug festgestellt wurden oder die sich aus den Vorschriften in § 47 und § 49 Abs. 2 ergeben.
Im vorliegenden Fall tritt offenbar eine Verschlechterung des Abgasverhaltens ein wenn sich die bisherige Emissionseinstufung "0430"( Schadstoffarm D3) in evtl. "0425, 0426, 0435, 0441" (Schadstoffarm Euro 2) ändert. Hierbei handelt es sich um nationale Schlüsselnummern die zwar alle in die gleiche sogenannte "Euroklasse 2" eingegliedert sind, die Fahrzeuge mit den genannten Einstufungen aber in Bezug auf das Abgasverhalten unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Im Falle einer Verschlechterung des Abgasverhaltens durch den Einbau eines anderen Motors kann nach meiner Einschätzung nur in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen höheren Landesbehörde gem. § 70 StVZO eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden. Hierüber müssen aber die zuständigen Behörden des Landes im Einzelfall entscheiden.
Ich hoffe, dass meine allgemeinen Hinweise Ihnen bei der Beurteilung des Sachverhaltes weiter helfen können, auch wenn ich von hieraus keine verbindlichen Aussagen über die zulassungsrechtliche Behandlung solcher Vorgänge machen kann. Hierfür sind die Behörden der Bundesländer zuständig.
Bitte setzen Sie sich daher zunächst mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung die Ihnen dann auch ggf. die für den Bereich zuständige höhere Landesbehörde nennen kann.
Kann ich nur leider nicht sonderlich viel mit anfagen. Hab gleich nochmal nachgehakt. Wenn ich eine verbindliche Auskunft habe, werde ich die hier posten.
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt für die Durchführung der zulassungsrechtlichen Bestimmungen nicht zuständig ist. Diese Aufgabe obliegt den Bundesländern und wird dort von den unteren Verkehrsbehörden (Kfz-Zulassungsbehörden) bzw. in Einzelfällen von den höheren Landesbehörden wahrgenommen. Ich kann daher auch im vorliegenden Fall von hieraus keine rechtsverbindliche Aussage machen sondern nur einige allgemeine Hinweise geben.
Nachdem Sie mir das Kennzeichen genannt haben konnte ich feststellen, dass das Fahrzeug am 24.07.1997 auf der Grundlage einer EG-Typgenehmigung mit der Emissionsschlüsselnummer "0430" (Schadstoffarm D3) erstmalig zugelassen wurde. Somit hat die damals von der zuständigen Zulassungsbehörde ausgestellte Betriebserlaubnis weiterhin Gültigkeit hat. Sofern nun ein Austauschmotor mit anderen Werten eingebaut werden soll, ist eine Abnahme durch eine autorisierte technische Prüfstelle erforderlich. Der amtlich anerkannte Sachverständige muss in diesem Zusammenhang auch die Emissionseinstufung festlegen. Sofern sich die Emissionsklasse verschlechtert hat dieses Auswirkungen auf die bestehende Betriebserlaubnis.
Nach § 19 Abs. 2 erlischt die Betriebserlaubnis wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Änderungen durch die eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens eintritt sind solche, die infolge baulicher Änderungen oder geänderter Einstellung von Teilen zu einer höheren als der in der Fahrzeugbetriebserlaubnis genehmigten Emission führen. Zulässige Werte sind bei Abgasemissionen bzw. bei Geräuschemissionen diejenigen Werte, die im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug festgestellt wurden oder die sich aus den Vorschriften in § 47 und § 49 Abs. 2 ergeben.
Im vorliegenden Fall tritt offenbar eine Verschlechterung des Abgasverhaltens ein wenn sich die bisherige Emissionseinstufung "0430"( Schadstoffarm D3) in evtl. "0425, 0426, 0435, 0441" (Schadstoffarm Euro 2) ändert. Hierbei handelt es sich um nationale Schlüsselnummern die zwar alle in die gleiche sogenannte "Euroklasse 2" eingegliedert sind, die Fahrzeuge mit den genannten Einstufungen aber in Bezug auf das Abgasverhalten unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Im Falle einer Verschlechterung des Abgasverhaltens durch den Einbau eines anderen Motors kann nach meiner Einschätzung nur in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen höheren Landesbehörde gem. § 70 StVZO eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden. Hierüber müssen aber die zuständigen Behörden des Landes im Einzelfall entscheiden.
Ich hoffe, dass meine allgemeinen Hinweise Ihnen bei der Beurteilung des Sachverhaltes weiter helfen können, auch wenn ich von hieraus keine verbindlichen Aussagen über die zulassungsrechtliche Behandlung solcher Vorgänge machen kann. Hierfür sind die Behörden der Bundesländer zuständig.
Bitte setzen Sie sich daher zunächst mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung die Ihnen dann auch ggf. die für den Bereich zuständige höhere Landesbehörde nennen kann.
Kann ich nur leider nicht sonderlich viel mit anfagen. Hab gleich nochmal nachgehakt. Wenn ich eine verbindliche Auskunft habe, werde ich die hier posten.
Re: Mal wieder die Abgasnormen C20XE Corsa B
Ich bin bei dem Thema immernoch nicht weiter....
hab mehrere TÜV Stellen angerufen und von allen sofort die gleiche Aussage: "Nein geht nicht, es muss die momentane Abgasnorm eingehalten werden."
Hatte keiner von euch das gleiche Problem und kann mir in der Sache etwas behilflich sein?
hab mehrere TÜV Stellen angerufen und von allen sofort die gleiche Aussage: "Nein geht nicht, es muss die momentane Abgasnorm eingehalten werden."
Hatte keiner von euch das gleiche Problem und kann mir in der Sache etwas behilflich sein?
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Re: Mal wieder die Abgasnormen C20XE Corsa B
Da wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als zum Tuner zu fahren und dort eintragen lassen. Mit dem entsprechenden Tuner Zuschlag...
Leider sind Motoreintragungen dieser Art seit einigen Monaten recht schwierig geworden.
Leider sind Motoreintragungen dieser Art seit einigen Monaten recht schwierig geworden.
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Re: Mal wieder die Abgasnormen C20XE Corsa B
Wieso was hat sich denn verändert das es jetzt so schwierig ist??
Probiers mal in 21438 Brackel bei Hot Wheel´s da soll recht vieles möglich sein tel.nr.: 04173/6329.
Probiers mal in 21438 Brackel bei Hot Wheel´s da soll recht vieles möglich sein tel.nr.: 04173/6329.
Geht nicht gibt´s nicht
Re: Mal wieder die Abgasnormen C20XE Corsa B
ich hab heute bei hotwheels angerufen, bei denen ist das kein problem 

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Re: Mal wieder die Abgasnormen C20XE Corsa B
Na, dann fahr hin und lass das machen!