Ein Problemchen habe ich noch befor ich zum Tüv fahre.
und Zwar mit meinen Rädern und Reifen.
Also war bei 2 Tüv´s in der Umgebung die Kratzen sich nur am Kopf und Zuckten mit den Schultern.( Die Große Rauchwolke mit dem Fragezeichen in der Halle )
Also hab im Corsa A Bj 88 einen C20Ne mit F16 CR Getriebe aus dem Kadett GSI .
den Tacho aus einem Corsa GSI Vorfaclift M;it W 1125
Felgen sind von Powertech in 7x14 mit 195/45 14
Laut Gutachten Steht für den A Corsa eine Tachoangleichung !
Aber mit 195 55 14 mur mit Tacho w1197 und 1192
also wenn ich mit 195 55 r14 fahre brauche ich keine Tachoanpassung !
aber beim Kadett GSI brauche ich mit 195 55 14 muss eine Angleichung erfolgen.
was muss ich jetzt beachten.?
Kadett oder Corsa ?
mit dem Reifenrechner habe ich die Orginalwerte und meine Jetzigen werten Also 165 70R13 auf 195/45/R14
Laut reifenrechner
würde ich 94,6 km Fahren wenn der TAcho 100 anzeigt
bei 195 55 aber 101,6 Km bei 100 Das dürft doch nicht sein oder.
Ich blick da auch nicht mehr durch
Hier ein auszug
Reifen kaufen TÜV Auflagen
Auch wenn im weiteren unter dem Punkt "Umrüsten auf andere Felgen-/Reifenarten" noch auf den Punkt eingegangen wird, hier ein kuzer Überblick bezüglich den TÜV-Auflagen bei Reifen-, Felge- und Komplettradmontage.
Die Radabdeckung muß gegeben sein Der TÜV achtet besonders darauf, daß die Radlauffläche (Der Teil des Reifens, der bei Geradeausfahrt mit der Fahrbahn in Berührung kommt) im Bereich der Linie A abgedeckt ist (siehe Zeichnung). Die Felgenseitenwand oder der Felgenrand müssen nicht zwingend abgedeckt sein.
Kotflügelkanten müssen angelegt werden. Es ist darauf zu achten, daß selbst bei Ausnutzung des zulässigen Gesamtgewichts die Räder nicht im Radhaus schleifen!
Ausreichender Freiraum (mindestens 3 mm bei neuen Bremsklötzen) zwischen Bremssattel und Felge ist erforderlich. Bei geringerem Freiraum sind Distanzscheiben oder eine Felge mit einer anderen Einpresstiefe (ET) zu verwenden.
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Wenn der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Bj.94 mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Bj.94 um mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweicht ist der Tacho neu abzugleichen.
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Bei Fahrzeugen die nach D3 und D4 Norm als schadstoffarm eingestuft sind, hat eine Modifikation des Abrollumfanges eine Änderung der Einstufung zur Folge.
Darf ich - oder + Haben bei der Berechnung ??
