50 cm....Polizeikontrolle... wie erging es Euch?

Hier könnt Ihr über Dieses und Jenes diskutieren....

Wie erging es euch bei ner Kontrolle?

Ich füge mich in mein Schicksal und lasse mein Auto abschleppen
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Ich diskutiere..und versuche ihn zu überzeugen dass alles in Ordnung ist
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Ich diskutiere..und versuche ihn davon zu überzeugen mir nur ne Mängelkarte zu schreiben
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Insgesamt abgegebene Stimmen: 47

Thomas
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Beitrag von Thomas »

Ach so, was ich vergessen habe: beim fahrwerk eintragen hat er mir den abstand zwischen kotflügelkante und radnabenmitte eingetragen (er meinte muss sein wegen bullen in Stuttgart bla bla die wollen das so irgendwie was weis ich). Er hat aber freundlicherweise rundrum einen cm mehr/tiefer eingetragen "falls sich dasfahrwerk noch setzt". hehe es war aber schon 3000km gefahren... na ja dann muss ich die federn wohl noch nachpressen lassen... auch gut! Hahaha 8)

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Blue_Angel
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Beitrag von Blue_Angel »

Hoi,

da das mit den 50 cm erst ab dem 01.01.1988 gilt und mein Auto kurz danach zugelassen ist müsste ich auch darunter fallen, aber das hat hier noch keinen interessiert.. fahre so mit 47cm rum.

Bj is meiner ja 87 und da gilt das noch nicht, denke mal das lassen die Grünen als Ausrede auch gelten wenn sie sich nicht auskennen.
MFG Blausucht

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Beitrag von RoterBöhserCorsa »

hi ich hatte 45!! Mit denen bin ich auch letztes jahr ohne probleme rumgedüst. nur dieses jahr wollte ich beim tüv neue front, heck, schweller eintragen lassen und da meinte er das ich das vergessen kann bist viel zu tief. Er hat gesagt wenn du mindestens 47,5mm hast dann könn ma drüber reden. Also hab ich meine Federteller (-2cm) raus, den Reifendruck erhöht jetzt passts so ca. nur jetzt schaut er mit den 14" voll "aufgebockt" aus, naja werd mir jetzt wahrscheinlich die S1-Edition holen in 15"

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Beitrag von dennis-feat-n »

Der Alfa 156 (glaub ich, kann mir die Zahlen immer nicht merken...) hat original 50 cm, alsò kann man das Tieferlegen komplett abhacken, oder wie?
Wurde mal im Astra gsi angehalten und hatte nur 48,5 cm, hatte gerade ein 50 L Biefass und eine Zapfanlage aufm Beifahrer verteilt, hab denn während die Bullen dabei standen den Bass ausm Kofferraum genommen, Endstufen beiseite eschoben und hab Das Fass in den Kofferraum geprügelt und die Zapfanlage und den Bass auf die Rückbank. Hatte dann fast 50 cm und meinte dann kackfrech: "Noch Fragen?"
Dann haben die mich wegen meinem Luftfilter, Lenkrad und MHV zum Tüv geschickt... :wink:
MFG
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polo83
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Beitrag von polo83 »

bei uns haben die bullen kein plan von sowas. ich hab keine 50 cm scheinwerfer unterkante ( glaub 49 oder 48 cm).
der dekra prüfer der mir das fahrwerk eingetragen hat hat da garnicht nach geguckt. jeglich ob die reifen vorne und hinten schleifen bei diagonaler volleinfederung, ob im ausgefedertem zustand die federn kein spiel haben und ob die nummer auf den federn mit dem gutachten übereinstimmen.
also wenn ihr probleme mit dem eintragen eures fahrwerk habt, kommt hierher zur dekra :mrgreen:

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DaPinky
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Beitrag von DaPinky »

wo is hier ^^

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Beitrag von Maddin82 »

Das is immer am besten mit dem diagonal belasten. Wenn man einen dicken stabi und ein hartes fahrwek hast bewegt sich da garnix und zwei räder hängen in der luft.
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polo83
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Beitrag von polo83 »

moers ist hier ^^

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Beitrag von Stroker »

Thomas hat geschrieben:Jaja, bei mir ist ca. 46 cm, mein Prüfer hatte zum eintragen nicht mal nachgemessen. Übrigens trotz 195/45/15. Bei mir steht im Brief ausserdem original eingetragen (ungefähr):
Lichtaustritts bla bla entspricht nicht richtlinien bal bla sondergenehmigung oder sowas ähnliches. das dürfte bei den Bullem immer ziehen!
Da würd ich mich net drauf verlassen, nen Bekannten von mir haben die trotz "Sondergenehmigung" das Auto stillgelegt. Und die Polizei kann ne Eintragung prüfen lassen, d.h. das kann dir auch wieder ausgetragen werden, wärst du nicht der erste...

Greetz

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Beitrag von Corsa-A-Cabrio »

Blue_Angel Verfasst am: Mi März 09, 2005 7:40 pm Titel:

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Hoi,

da das mit den 50 cm erst ab dem 01.01.1988 gilt und mein Auto kurz danach zugelassen ist müsste ich auch darunter fallen, aber das hat hier noch keinen interessiert.. fahre so mit 47cm rum.

Bj is meiner ja 87 und da gilt das noch nicht, denke mal das lassen die Grünen als Ausrede auch gelten wenn sie sich nicht auskennen.
... gibts das irgendwo schriftlich?! Ich hab 46 und hab noch 48mm Restgewinde zum runterdrehen :mrgreen: !
Aber mein Cab ist Bj. 86, daher würd ich mir den Text gern ins Handschuhfach legen!

Mfg
Henry
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Beitrag von generalheinz »

Habe jetzt gehört es heißt neuerdings: 50 cm Unterkante Lichtaustrittsfläche. Und das ist nicht identisch mit der Scheinwerferunterkante. Nur sind die Tüvprüfer zu faul nachzumessen oder wissen es nicht.
Mit der Lichaustrittsfläche hält man die 50cm nämlich im Regelfall ein.
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Beitrag von olz »

@corsacabrio

wenn dein corsa vor 88 zugelassen ist betrifft es dich gar nicht. nur alle autos danach.

hab mal gefragt ob ich ne kopie der sondergenehmigung bekomme, hat mir auch zugesagt doch bis jetzt ist leider nichts gekommen
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Beitrag von Powercorsa1 »

generalheinz hat geschrieben:Habe jetzt gehört es heißt neuerdings: 50 cm Unterkante Lichtaustrittsfläche.
Das heißt es schon immer. Nicht erst neuerdings... :wink:
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Beitrag von Corsa-A-Cabrio »

@ olz: Ja das weiß ich ja - nur die netten Herren von der Polizei haben da meist keine Ahnung. Die haben mich damals mitm SR auch mal angehalten und der war Bj. 85 !!! Und trotzdem kamen die mir mit der Schei*e, daher dachte ich wenn man was schriftliches hat ist das umsobesser! ... Kannst mich ja mal aufm Laufenden halten - wenn du da irgendwas bekommt kannste mir aj bescheid sagen - Thx!
Mfg
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Beitrag von Sonic ]XMP[ »

Sers, das is meine erster Beitrag: :fuck:

:mrgreen:

Also bei mir hat der Tüv-Prüfer nur die tiefste Stelle des Autos gemessen und gesagt 10cm, passt. Wo ist den die unterste Lichtaustrittsfläche???
Er hat zwar mehr PS aber ich hab' weniger Angst

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