mindestbodenfreiheit
- dennis2102
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mindestbodenfreiheit
Hi leute!
hab gehört das es laut STVO ein mindestbodenfreiheit von 10cm gibt.
das heisst also, wenn ich ne 60mm tieferlegung habe, dann hab ich von stoßstange zu boden noch 11 cm.
jetzt nen unterbauspoiler drunter und schon bin ich nur noch bei 6 cm oder so.
dann würd das ja gar net funktionieren.
wer weiss was dazu und kann mich aufklären????
thx schon mal im vorraus
mfg dennis
hab gehört das es laut STVO ein mindestbodenfreiheit von 10cm gibt.
das heisst also, wenn ich ne 60mm tieferlegung habe, dann hab ich von stoßstange zu boden noch 11 cm.
jetzt nen unterbauspoiler drunter und schon bin ich nur noch bei 6 cm oder so.
dann würd das ja gar net funktionieren.
wer weiss was dazu und kann mich aufklären????
thx schon mal im vorraus
mfg dennis
- NBKGFirestarter
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Es gibt da eine Richtlinie für, aber keine klare Bestimmung. Mein Tüv-Prüfer trägt ein bis 7 cm bei flexiblen Teilen (Gummilippen, etc.) und bis 8 cm bei starren Teilen. Habe von anderen Leuten schon gehört, dass die 11 cm Bodenfreiheit haben mussten. Liegt im Ermessensspielraum des jeweiligen Prüfers.
Von der Scheinwerferunterkante bis zum Boden solltest Du 50 cm haben, gibt Tüv-Prüfer und auch Polizisten, die das genau nehmen...
Gruß
Fire
Von der Scheinwerferunterkante bis zum Boden solltest Du 50 cm haben, gibt Tüv-Prüfer und auch Polizisten, die das genau nehmen...
Gruß
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Corsa B Bj. 97, 5türig - Alltagsauto
Kadett GSI C20NE - Sommerauto
Lexmaul RAM, Sportnockenwelle,Fächerkrümmer,
Remus Auspuffanlage ab Kat,
einstellbarer Benzidruckregler, bearbeiteter Zylinderkopf + Drosselklappe, Kolben vom 20SEH, angepasste Elektronik, Power Rohr + K&N-Filter
99KW lt. Fahrzeugschein...
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- Echter Corsafan
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wie NBKGFirestarter schon gesagt hat müssen alle starren, oder fest angebauten Teile mindestens 8 cm vom oden weg sein ( so hoch ist der Rand der Grube beim TÜV) wenn da nicht drüber kommst kannst wieder Heim^^.
Aber an deine Frontschürze kannste ne Gummilippe dran machen, dass sie am Boden streift, es stört keinen (naja stören vlt. schon aber machen könn se nix)
Aber an deine Frontschürze kannste ne Gummilippe dran machen, dass sie am Boden streift, es stört keinen (naja stören vlt. schon aber machen könn se nix)

Nuä däa Läarm is noch n bisschen Leise
- Powercorsa1
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war heute beim TÜV und hab nachgefragt!
- mind. 7cm zu beweglichen Teilen
- mind. 8cm zu unbeweglichen Teilen
- mind. 50cm Abstand zwischen Boden und Scheinwerferreflektorunterkante (was für ein tolles Wort).
Also genau das, was NBKGFirestarter gesagt hat.
´So steht das in den Paragraphen drin. Hab's vorgelesen bekommen.
Und da gibt es keine Ausnahmen. Und von wegen "Aber an deine Frontschürze kannste ne Gummilippe dran machen, dass sie am Boden streift, es stört keinen "
Das ist nicht wahr. Es ist sogar illegal.
Grüßle, Mario
- mind. 7cm zu beweglichen Teilen
- mind. 8cm zu unbeweglichen Teilen
- mind. 50cm Abstand zwischen Boden und Scheinwerferreflektorunterkante (was für ein tolles Wort).

Also genau das, was NBKGFirestarter gesagt hat.
´So steht das in den Paragraphen drin. Hab's vorgelesen bekommen.
Und da gibt es keine Ausnahmen. Und von wegen "Aber an deine Frontschürze kannste ne Gummilippe dran machen, dass sie am Boden streift, es stört keinen "
Das ist nicht wahr. Es ist sogar illegal.
Grüßle, Mario
Ehemals: Edition100,Bj.09/99,Atlantisblau,Sportgetriebe,85/65,LEDs,Borbet T,Duplex,Vauxhall-Grill,M3-Spiegel,Kenwood MP3,Hifonics Amp,etc...
Das stimmt einfach nicht... Es ist nirgendwo vermerkt, wieviel Bodenfreiheit ein Auto haben muss. Nur die 50cm sind bindend.
Es gibt ein paar Empfehlungen, aber definitiv keinen Paragraphen, wo drinsteht, was wie weit vom Boden weg sein muss.
Nur ist es halt so, dass die meisten TÜVs meistens die Kante am Rand der Grube als Probe nehmen, da die ja in etwa die Höhe hat. Denn wenn man die nicht knackt, wirds so langsam auch schon hart, das Auto im Alltag zu bewegen. Trotzdem stehts nirgendwo, aber die Prüfer sind ja trotzdem für die Eintragungen verantwortlich, die müssen sich ja auch verantworten, wenn da irgendwas passiert und eines der Teile ist schuld, was ein Prüfer abgenommen hat...
Ich selbst bin mit meinen 16" und dem C20XE gerade so über den Rand gekommen, Hab da nen bisserl mit dem Stabi vorne und dem Kat angeeckt, aber bin trotzdem rübergekommen
. Jetzt steht in dem Prüfblatt vom Tüv auch drin "Bodenfreiheit an Grenze" ...
Es gibt ein paar Empfehlungen, aber definitiv keinen Paragraphen, wo drinsteht, was wie weit vom Boden weg sein muss.
Nur ist es halt so, dass die meisten TÜVs meistens die Kante am Rand der Grube als Probe nehmen, da die ja in etwa die Höhe hat. Denn wenn man die nicht knackt, wirds so langsam auch schon hart, das Auto im Alltag zu bewegen. Trotzdem stehts nirgendwo, aber die Prüfer sind ja trotzdem für die Eintragungen verantwortlich, die müssen sich ja auch verantworten, wenn da irgendwas passiert und eines der Teile ist schuld, was ein Prüfer abgenommen hat...
Ich selbst bin mit meinen 16" und dem C20XE gerade so über den Rand gekommen, Hab da nen bisserl mit dem Stabi vorne und dem Kat angeeckt, aber bin trotzdem rübergekommen

- C20XE powered -
also meine gummilippe ist vorne auch nur 4cm vom boden weg und hab mein fahrwerk ohne prob. eingetragen bekommen. der vom TÜV hat zar auch was gemeint wegen mindesthöhe aber das wär ja mein problem.
Besucht unseren Club auf: www.rs-club.de!!!
Corsa B X16XE Bj.: 95; 8x14 ET35 und 8x14 ET20 MaxxWheels mit 195/45/14; FK-Gewinde Königsport; Gruppe A Edelstahl Supersprint; Heck clean; Chrom und Klarglas; PS.: Bilder in der Galerie. Anschauen lohnt sich!?
Corsa B X16XE Bj.: 95; 8x14 ET35 und 8x14 ET20 MaxxWheels mit 195/45/14; FK-Gewinde Königsport; Gruppe A Edelstahl Supersprint; Heck clean; Chrom und Klarglas; PS.: Bilder in der Galerie. Anschauen lohnt sich!?
Also was ich noch kenne, jeder Prüfer hat dafür zu sorgen, dass ein Fahrzeug das er zulässt den Verkehr nicht behindert.
Wobei es zum Beispiel als Behinderung gilt, wenn man Ultra langsam über ein Verkehrsberuhigungshuckel fährt weil man sonst mit seiner Schürze und/oder Lippe aufsetzt.
Wobei es zum Beispiel als Behinderung gilt, wenn man Ultra langsam über ein Verkehrsberuhigungshuckel fährt weil man sonst mit seiner Schürze und/oder Lippe aufsetzt.
Mööp, Mööp!!!
- Powercorsa1
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Bei uns in Österreich ist es definitiv so:
11 cm bei starren Teilen (Auspuff, Ölwanne, Rahmen,....)
8 cm bei flexiblen/beweglichen Teilen (Gummilippen....)
Die Werte sind fix vorgegeben.
Je nach Prüfer gibts dann noch einen kleinen Spielraum.
Mein Corsa wurde damals mit 10 cm (tiefster Punkt war Kat) von meinem Prüfer genehmigt.
mfg
stefan
11 cm bei starren Teilen (Auspuff, Ölwanne, Rahmen,....)
8 cm bei flexiblen/beweglichen Teilen (Gummilippen....)
Die Werte sind fix vorgegeben.
Je nach Prüfer gibts dann noch einen kleinen Spielraum.
Mein Corsa wurde damals mit 10 cm (tiefster Punkt war Kat) von meinem Prüfer genehmigt.
mfg
stefan
http://www.heiligenbrunner.com
Corsa A 1.4 JOY: Weitec 60/40; Brock B5+Distanzsch.; Eigenbaumotor; HIFI; Speziallackierung; Bremsanlage 2.0i; MHV Metall; Polo 6N GTI Heckstoßst.;
Astra H 1.7 CDTI Sport EDS Phase 1: KW Gew. V2; Lumma-Verbau; SCC Distanzsch.; CID-Interface; HIFI; Xenon NSW; rot/blaue Instrumentenbel.; GEMA SWV;
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Also ein Kollege war vor kurzem beim TÜV und hat bei seinem Golf 2 ein Fahrwerk eintragen lassen, bei dem die Karre GARANTIERT KEINE 8cm Bodenfreiheit mehr hat. Müssten so um die 5-6cm sein. Und der meinte auch, dass das mit der Scheinwerferhöhe von 50cm Blödsinn sei, da Autos wie Ferrari auch zugelassen werden. Und die liegen Teilweise auch deutlich unter 50cm.
Corsa B 2.0 16V Turbo - C20LET
Wittstock Airbase 08/2009
60ft. ET: 2.455s
1/8 Mile ET: 9.153s @ 137.309km/h
1/4 Mile ET: 13.765s @ 173.373km/h

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- NBKGFirestarter
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Wie ich schon geschrieben habe, gibt es meines Wissens nach keine "verbindliche" Bestimmung dafür. Die Maße die ich genannt habe, sind die Vorgaben die mein Tüv-Prüfer zu Grunde legt. Ich habe auch nur 46 cm Scheinwerferunterkante --> Boden. Wurde trotzdem eingetragen, obwohl im Teilegutachten 50 cm vorgeschrieben waren...
Die ganzen Maße sind als "Arbeitshilfe" für den Prüfer zu verstehen, der Rest ist Auslegungssache... Darum hat ja der Prüfer einen gewissen Ermessensspielraum.
Gruß
Fire
Die ganzen Maße sind als "Arbeitshilfe" für den Prüfer zu verstehen, der Rest ist Auslegungssache... Darum hat ja der Prüfer einen gewissen Ermessensspielraum.
Gruß
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Corsa B Bj. 97, 5türig - Alltagsauto
Kadett GSI C20NE - Sommerauto
Lexmaul RAM, Sportnockenwelle,Fächerkrümmer,
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einstellbarer Benzidruckregler, bearbeiteter Zylinderkopf + Drosselklappe, Kolben vom 20SEH, angepasste Elektronik, Power Rohr + K&N-Filter
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- Registriert: 18.04.2003, 18:14
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Ach komm, von wegen Ermessensspielraum...
TÜV-Prüfer sind für mich wie BULLEN! Für diesen "Beruf" musst du als Arschloch geboren worden sein
Ich will jetzt nicht alle über einen Kamm scheren, aber die meisten tragen doch eh danach ein ob denen dein Gesicht gefällt oder nicht! Die können echt machen was se wollen mit Ihrem Ermessensspielraum 
Einfach so viele TÜV durchprobieren bis es klappt
Gruß
TÜV-Prüfer sind für mich wie BULLEN! Für diesen "Beruf" musst du als Arschloch geboren worden sein



Einfach so viele TÜV durchprobieren bis es klappt

Gruß
Colour your life, play Paintball!