mindestbodenfreiheit

Hier könnt Ihr über Dieses und Jenes diskutieren....
Benutzeravatar
dennis2102
Corsafahrer
Corsafahrer
Beiträge: 207
Registriert: 29.04.2004, 09:45
Wohnort: Dortmund
Kontaktdaten:

mindestbodenfreiheit

Beitrag von dennis2102 »

Hi leute!

hab gehört das es laut STVO ein mindestbodenfreiheit von 10cm gibt.

das heisst also, wenn ich ne 60mm tieferlegung habe, dann hab ich von stoßstange zu boden noch 11 cm.

jetzt nen unterbauspoiler drunter und schon bin ich nur noch bei 6 cm oder so.

dann würd das ja gar net funktionieren.

wer weiss was dazu und kann mich aufklären????

thx schon mal im vorraus

mfg dennis

Benutzeravatar
NBKGFirestarter
Fähiger Schrauber
Fähiger Schrauber
Beiträge: 525
Registriert: 28.11.2002, 21:10
Wohnort: Neustadt/Aisch

Beitrag von NBKGFirestarter »

Es gibt da eine Richtlinie für, aber keine klare Bestimmung. Mein Tüv-Prüfer trägt ein bis 7 cm bei flexiblen Teilen (Gummilippen, etc.) und bis 8 cm bei starren Teilen. Habe von anderen Leuten schon gehört, dass die 11 cm Bodenfreiheit haben mussten. Liegt im Ermessensspielraum des jeweiligen Prüfers.

Von der Scheinwerferunterkante bis zum Boden solltest Du 50 cm haben, gibt Tüv-Prüfer und auch Polizisten, die das genau nehmen...

Gruß

Fire
Corsa B Bj. 97, 5türig - Alltagsauto
Kadett GSI C20NE - Sommerauto
Lexmaul RAM, Sportnockenwelle,Fächerkrümmer,
Remus Auspuffanlage ab Kat,
einstellbarer Benzidruckregler, bearbeiteter Zylinderkopf + Drosselklappe, Kolben vom 20SEH, angepasste Elektronik, Power Rohr + K&N-Filter
99KW lt. Fahrzeugschein...

Dienschdi
Echter Corsafan
Echter Corsafan
Beiträge: 1372
Registriert: 25.04.2004, 14:45
Fahrzeug: Corsa C 1.2
Wohnort: Lausheim (WT)
Kontaktdaten:

Beitrag von Dienschdi »

wie NBKGFirestarter schon gesagt hat müssen alle starren, oder fest angebauten Teile mindestens 8 cm vom oden weg sein ( so hoch ist der Rand der Grube beim TÜV) wenn da nicht drüber kommst kannst wieder Heim^^.
Aber an deine Frontschürze kannste ne Gummilippe dran machen, dass sie am Boden streift, es stört keinen (naja stören vlt. schon aber machen könn se nix) 8)
Nuä däa Läarm is noch n bisschen Leise

Benutzeravatar
Powercorsa1
Fähiger Schrauber
Fähiger Schrauber
Beiträge: 673
Registriert: 22.11.2003, 18:19
Wohnort: Friedrichshafen am Bodensee
Kontaktdaten:

Beitrag von Powercorsa1 »

war heute beim TÜV und hab nachgefragt!

- mind. 7cm zu beweglichen Teilen
- mind. 8cm zu unbeweglichen Teilen
- mind. 50cm Abstand zwischen Boden und Scheinwerferreflektorunterkante (was für ein tolles Wort). :mrgreen:

Also genau das, was NBKGFirestarter gesagt hat.
´So steht das in den Paragraphen drin. Hab's vorgelesen bekommen.
Und da gibt es keine Ausnahmen. Und von wegen "Aber an deine Frontschürze kannste ne Gummilippe dran machen, dass sie am Boden streift, es stört keinen "
Das ist nicht wahr. Es ist sogar illegal.

Grüßle, Mario
Ehemals: Edition100,Bj.09/99,Atlantisblau,Sportgetriebe,85/65,LEDs,Borbet T,Duplex,Vauxhall-Grill,M3-Spiegel,Kenwood MP3,Hifonics Amp,etc...

Benutzeravatar
Zion
Schrauber
Schrauber
Beiträge: 266
Registriert: 04.01.2003, 14:54
Wohnort: Schwerte
Kontaktdaten:

Beitrag von Zion »

Das stimmt einfach nicht... Es ist nirgendwo vermerkt, wieviel Bodenfreiheit ein Auto haben muss. Nur die 50cm sind bindend.
Es gibt ein paar Empfehlungen, aber definitiv keinen Paragraphen, wo drinsteht, was wie weit vom Boden weg sein muss.

Nur ist es halt so, dass die meisten TÜVs meistens die Kante am Rand der Grube als Probe nehmen, da die ja in etwa die Höhe hat. Denn wenn man die nicht knackt, wirds so langsam auch schon hart, das Auto im Alltag zu bewegen. Trotzdem stehts nirgendwo, aber die Prüfer sind ja trotzdem für die Eintragungen verantwortlich, die müssen sich ja auch verantworten, wenn da irgendwas passiert und eines der Teile ist schuld, was ein Prüfer abgenommen hat...
Ich selbst bin mit meinen 16" und dem C20XE gerade so über den Rand gekommen, Hab da nen bisserl mit dem Stabi vorne und dem Kat angeeckt, aber bin trotzdem rübergekommen :). Jetzt steht in dem Prüfblatt vom Tüv auch drin "Bodenfreiheit an Grenze" ...
- C20XE powered -

Benutzeravatar
Red-GSI
Schrauber
Schrauber
Beiträge: 324
Registriert: 10.05.2004, 22:26
Wohnort: Schifferstadt
Kontaktdaten:

Beitrag von Red-GSI »

also meine gummilippe ist vorne auch nur 4cm vom boden weg und hab mein fahrwerk ohne prob. eingetragen bekommen. der vom TÜV hat zar auch was gemeint wegen mindesthöhe aber das wär ja mein problem.
Besucht unseren Club auf: www.rs-club.de!!!

Corsa B X16XE Bj.: 95; 8x14 ET35 und 8x14 ET20 MaxxWheels mit 195/45/14; FK-Gewinde Königsport; Gruppe A Edelstahl Supersprint; Heck clean; Chrom und Klarglas; PS.: Bilder in der Galerie. Anschauen lohnt sich!?

Downbeat
Schrauber
Schrauber
Beiträge: 307
Registriert: 23.01.2004, 12:23

Beitrag von Downbeat »

Also was ich noch kenne, jeder Prüfer hat dafür zu sorgen, dass ein Fahrzeug das er zulässt den Verkehr nicht behindert.
Wobei es zum Beispiel als Behinderung gilt, wenn man Ultra langsam über ein Verkehrsberuhigungshuckel fährt weil man sonst mit seiner Schürze und/oder Lippe aufsetzt.
Mööp, Mööp!!!

Benutzeravatar
Mardom
Checkheft-Pfleger
Checkheft-Pfleger
Beiträge: 103
Registriert: 20.09.2002, 20:01
Wohnort: Hameln
Kontaktdaten:

Beitrag von Mardom »

also über die huckel komm ich auch nit mehr und habe trotzdem alles eingetragen bekommen...

hatte wohl nen guten prüfer... oder nen blinden... :D

Benutzeravatar
Powercorsa1
Fähiger Schrauber
Fähiger Schrauber
Beiträge: 673
Registriert: 22.11.2003, 18:19
Wohnort: Friedrichshafen am Bodensee
Kontaktdaten:

Beitrag von Powercorsa1 »

schon seltsam, dass da jeder was anderes sagt.
Ich dachte eigentlich, mein Tüv-Mann würde mir schon das richtige sagen...
Ehemals: Edition100,Bj.09/99,Atlantisblau,Sportgetriebe,85/65,LEDs,Borbet T,Duplex,Vauxhall-Grill,M3-Spiegel,Kenwood MP3,Hifonics Amp,etc...

Benutzeravatar
hs_warez
Corsafan
Corsafan
Beiträge: 778
Registriert: 24.09.2002, 21:58
Wohnort: Österreich
Kontaktdaten:

Beitrag von hs_warez »

Bei uns in Österreich ist es definitiv so:
11 cm bei starren Teilen (Auspuff, Ölwanne, Rahmen,....)
8 cm bei flexiblen/beweglichen Teilen (Gummilippen....)

Die Werte sind fix vorgegeben.

Je nach Prüfer gibts dann noch einen kleinen Spielraum.

Mein Corsa wurde damals mit 10 cm (tiefster Punkt war Kat) von meinem Prüfer genehmigt.

mfg
stefan
http://www.heiligenbrunner.com
Corsa A 1.4 JOY: Weitec 60/40; Brock B5+Distanzsch.; Eigenbaumotor; HIFI; Speziallackierung; Bremsanlage 2.0i; MHV Metall; Polo 6N GTI Heckstoßst.;
Astra H 1.7 CDTI Sport EDS Phase 1: KW Gew. V2; Lumma-Verbau; SCC Distanzsch.; CID-Interface; HIFI; Xenon NSW; rot/blaue Instrumentenbel.; GEMA SWV;

phily
Schrauber
Schrauber
Beiträge: 324
Registriert: 18.04.2003, 18:14
Wohnort: Auf diese Steine können sie bauen...

Beitrag von phily »

7 cm Bodenfreiheit am tiefsten Punkt unter dem Fahrzeug! Also bei mir wäre es dann der Kat...

Nach den 50 cm Scheinwerferfreiheit wird normalerweise nicht mehr geschaut, da z.B. n Tigra schon 43 cm serienmäßig hat...

Gruß
Colour your life, play Paintball!

Benutzeravatar
scrat
Corsaschrauber
Corsaschrauber
Beiträge: 1668
Registriert: 03.03.2004, 14:02
Wohnort: Stuttgart
Kontaktdaten:

Beitrag von scrat »

Also ein Kollege war vor kurzem beim TÜV und hat bei seinem Golf 2 ein Fahrwerk eintragen lassen, bei dem die Karre GARANTIERT KEINE 8cm Bodenfreiheit mehr hat. Müssten so um die 5-6cm sein. Und der meinte auch, dass das mit der Scheinwerferhöhe von 50cm Blödsinn sei, da Autos wie Ferrari auch zugelassen werden. Und die liegen Teilweise auch deutlich unter 50cm.
Corsa B 2.0 16V Turbo - C20LET
Wittstock Airbase 08/2009
60ft. ET: 2.455s
1/8 Mile ET: 9.153s @ 137.309km/h
1/4 Mile ET: 13.765s @ 173.373km/h

Bild

Benutzeravatar
NBKGFirestarter
Fähiger Schrauber
Fähiger Schrauber
Beiträge: 525
Registriert: 28.11.2002, 21:10
Wohnort: Neustadt/Aisch

Beitrag von NBKGFirestarter »

Wie ich schon geschrieben habe, gibt es meines Wissens nach keine "verbindliche" Bestimmung dafür. Die Maße die ich genannt habe, sind die Vorgaben die mein Tüv-Prüfer zu Grunde legt. Ich habe auch nur 46 cm Scheinwerferunterkante --> Boden. Wurde trotzdem eingetragen, obwohl im Teilegutachten 50 cm vorgeschrieben waren...

Die ganzen Maße sind als "Arbeitshilfe" für den Prüfer zu verstehen, der Rest ist Auslegungssache... Darum hat ja der Prüfer einen gewissen Ermessensspielraum.

Gruß

Fire
Corsa B Bj. 97, 5türig - Alltagsauto
Kadett GSI C20NE - Sommerauto
Lexmaul RAM, Sportnockenwelle,Fächerkrümmer,
Remus Auspuffanlage ab Kat,
einstellbarer Benzidruckregler, bearbeiteter Zylinderkopf + Drosselklappe, Kolben vom 20SEH, angepasste Elektronik, Power Rohr + K&N-Filter
99KW lt. Fahrzeugschein...

phily
Schrauber
Schrauber
Beiträge: 324
Registriert: 18.04.2003, 18:14
Wohnort: Auf diese Steine können sie bauen...

Beitrag von phily »

Ach komm, von wegen Ermessensspielraum...

TÜV-Prüfer sind für mich wie BULLEN! Für diesen "Beruf" musst du als Arschloch geboren worden sein :shock: :schock: Ich will jetzt nicht alle über einen Kamm scheren, aber die meisten tragen doch eh danach ein ob denen dein Gesicht gefällt oder nicht! Die können echt machen was se wollen mit Ihrem Ermessensspielraum :fuck:

Einfach so viele TÜV durchprobieren bis es klappt :mrgreen:

Gruß
Colour your life, play Paintball!

Benutzeravatar
CCC20XE
Gott des Forums!
Gott des Forums!
Beiträge: 3101
Registriert: 20.10.2002, 20:21
Wohnort: Aachen

Beitrag von CCC20XE »

Die 50cm sind nur für Fahrzeuge an Bauj 1986 bindend, ich habe zum Glück Bauj. 83 und deshalb interessieren meine 44cm nicht. :)
Was stört es den Baum wenn das Schwein sich dran kratzt?!

Antworten

Zurück zu „Alles andere zum Corsa“