Nummernschild versetzen....

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DaPinky
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Nummernschild versetzen....

Beitrag von DaPinky »

wie oben schon steht will ich das vorne und hinten tiefer setzen dann auch gleich heckklappe cleanen und so

nun meine frage muss das versetzen in irgendeinerart getüfft werden oder eingetragen werden??

mfg

pinky

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Corsa A
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Beitrag von Corsa A »

nein,wird nur getüvt,wenn du ein kleineres einbaust,must aber die mindest anbauhöhe beachten.

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DaPinky
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Beitrag von DaPinky »

weißt du die höhe zufällig?

würde mir echt weiterhelfen

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Beitrag von Corsa A »

weiss ich etz net,wurde aber schon paar mal gesagt,ich glabe irgendwas mit 20cm

und vorne darf es nur mittig oder links sein.

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Beitrag von Corry »

soweit ich weiß beträgt die mindestanbauhöhe 12cm. bin mir da allerdings nicht 100%ig sicher. am besten mal nen tüffer fragen!
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Beitrag von DaPinky »

ok danke :)


ma ne frage nebenbei kennst du, corry in Strahlsund
Reifenmarkt B+B Strahlsund bzw. eastcoast-tuning

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Beitrag von Tuningfreund »

Also vorne muss die unterkante des Nummerschildes 20cm vom Boden entfernt sein.

Und Hinten muss die unterkante 30cm entfernt sein....Hab mit nem Tüv gesprochen

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Beitrag von Blue_Angel »

Hoi,

vorn 20cm hinten 30cm!

Warum vorne nur mittig oder links??

Hatte meins rechts, hat auch niemand was gesagt!
MFG Blausucht

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Beitrag von Corsa A »

Ist halt so :mrgreen:

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Pötti
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Beitrag von Pötti »

weißt du die höhe zufällig?
Ist zwar schon beantwortet, aber hier nochmal zum Nachlesen aus der STVZO, §60

(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.



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DaPinky
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Beitrag von DaPinky »

das mit dem 30° winkel is ma interessant mal schräg das dingen anbringen ^^

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#13
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Beitrag von #13 »

also hinten ist bei mir eingetragen: nummernschild in stossfänger verlegt höhe über fahrbahn 360mm
Sind wir nicht alle:

Jäger und Punktesammler???

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Beitrag von Clumsys »

also mein schild vorn hat 15 cm abstand und hat nie jemand was dazu gesagt.
Herztransplantation geglückt. Jetzt 5 PS mehr. ;O)

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Beitrag von Corsa A »

Du hast doch den corsa auf dem avatar bild oder?

Und,mit 15" räder mit ner 50er bereifen,glaub ich dir net,dass du nur 15cm hast.

Ich hab 45er querschnitt,einiges gezogen,das nummernschild bei der rs front ganz runter und hab immernoch über 15cm.

Patrick
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Beitrag von Patrick »

er hat sein ein paar Tagen eine andere Schuerze dran, da haengt das Nummernschild an einer anderen Position, daher

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