Tüv Probleme wegen Fahrzeughöhe

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xDanielMG
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Tüv Probleme wegen Fahrzeughöhe

Beitrag von xDanielMG »

Ich habe mir für meinen 89Corsa ein Gewinde Fahrwerk, 7*14H2 & 8*14H2 ET 15 Felgen mit 195/45R14 Reifen besorgt und die Radläufe v & h gezogen.
Jetzt kommen wir zum eigentlichen Problem:
Ich musste beim Tüv eine Einzelabnahme wegen Rad/Reifen und Lenkrad kombination machen. Dieser hat mir dann folgendes in den Brief eingetragen:
Abstand Radmitte-Bördelkante 330 MM vorne sonst Scheinwerferunterkanre weniger als 500 mm über Fahrbahn.
:wall:
Das sieht jetzt aus wie ein Geländewagen! Das kann ja nicht der sinn der Sache sein.
Vielleicht kennt einer von euch nen guten Tüv(etc)Mann der mir das etwas tiefer Einträgt.

Vielen Dank
MfG
Daniel

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Corsa A
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Beitrag von Corsa A »

Ab ersten ersten 88 gibt es das gesetz,dass autos nach diesem bj eine mindest höhe der scheinwerfer von 50cm betragen muss.

Gewinde fahrwerk kaufen,hochschrauben,eintragen lassen,runterschrauben.

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CorSa.Xtr3m3
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Beitrag von CorSa.Xtr3m3 »

fahr mal nach mühlheim an der ruhr, ... da is nen guter tüv in deiner nähe, ... ansonsten, wenn deiner tiefer wäre als 50 cm dann hätte er es überhaupt net eintragen dürfen :) aber er hats anscheinend, oder net?!?!?! :?

Ansonsten würde ich dir empfehlen zu einem Tuner zu fahren und dort zu fragen ob er dir das eintragen lassen kann, ... :) kostet zwar bissel mehr, aebr die haben beziehungen und es wird eingetragen :)

Gr33tz
Gruß Stefan

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Kaine
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Beitrag von Kaine »

das mit dem 1.1.88 ist laut tüv auch falsch. diese regelung wurde nämlich schon zu beginn der strassenverkehrsordnung erlassen, und das war irgendwann in den 50'gern
es ist zwar tatsache, dass kaum ein prüfer darauf geachtet hat, aber "seit in nrw ein paar sheriffs da großen wind drum gemacht haben" (<- originalsatz vom tüv-prüfer) müssen die da vermehrt drauf achten.

ist leider so und man muss sich dran halten.
und solche tipps wie "gewindefahrwerk kaufen eintragen lassen und hinterher tiefer schrauben" gehören verboten, weil durch sowas nämlich der versicherungsschutz erlischt. im falle eines unfalls ist man damit schonmal gearscht (selbst bei unverschuldeten) und im falle einer kontrolle ist sowieso der lappen weg
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freakxxl
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Beitrag von freakxxl »

man muß sich schon die "passende" höhe eintragen lassen..so pauschale aussagen wie "ein tüv in mülheim" sind nicht hilfreich,weil beim tüv in nrw die prüfer oft die prüfstellen wechseln...ich habe zwar auch einen verständnisvollen prüfer,der ist aber auch nur hin und wieder da und der lässt sich auch nicht auf irgendweinen mist wie "ich habe da einen tip bekommen" oder so nicht ein,man muß sich schon kennen und wissen,was los ist.die prüfer dürfen von ihren vorgesetzten aus gar nichts mehr und die müssen ihre sippe auch am kacken halten..
mfg uwe
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Beitrag von Corsa A »

Das ist ein gesetzestext mit dem 1.1.88.

Wenn ein ato vor diesem datum das erste mal zugelassen wurde,dann kann man fast machen was man will,da zählen einige dinge nicht.

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Beitrag von Kaine »

ohne misstrauisch klingen zu wollen, aber das dieses gesetz nicht existiert hat mir ein tüv-prüfer gesagt. du musst mir schon einen paragraphen nennen, um gegen seine aussage anzukommen!

schliesslich kann ich auch nicht zum tüv gehen und sagen "einer im forum meinte aber das geht" wenn er meint das geht nicht, muss ich es im glaubhaft wiederlegen
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Beitrag von Corsa A »

Kaine,ist mir egal,ob du's oder dein tüvler glaubt.

Ich brauch dir hier keine beweisse bringen,ausserdem bin ich viel zu faul um zu suchen.

Ich weiss dass es dieses gesetz gibt,denn ich erreiche mit meinem corsa gerade mal die 40cm marke und hab genau wegen 12 tagen pech gehabt,da mein auto am 11.01.1988 zum ersten mal angemeldet wurde,ich habe da aber was machen können,deswegen weiss ich,das es dieses gesetz/paragraphen gibt.

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Beitrag von Kaine »

ich will nicht, dass du es mir beweisst, sondern ich will die möglichkeit haben es jedem tüv-prüfer & sheriff beweisen zu können!!

weil ich würde nämlich gerne auf 45cm runter
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freakxxl
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Beitrag von freakxxl »

ja...wenn es möglich ist,das zu belegen,so hätte man hier wirklich fakten diesbezüglich vorliegen..
mfg uwe
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Beitrag von Corsa A »

Ich schau was ich machen kann

P.s.bin bei etwa 42 und hab jetzt auf facelift umgebaut jetzt bin ich bei ca 45

xDanielMG
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Fahrzeughöhe

Beitrag von xDanielMG »

Der Corsa hat die alten scheinwerfer drin wenn die Unterkante 500mm sein muss habe ich an den Radkästen bestimmt 80mm Luft. Ich habe den im moment auf 420mm gestellt und habe immer noch 25mm Luft in den Radkästen.

Aber wenn ihr sag das es darüber ein Gesetz gibt kann man da ja eh nichts machen!
:?

Vielen Dank
MfG Daniel

phily
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Beitrag von phily »

war da nicht auch noch irgendwas mit Bodenfreiheit :roll:

also entweder 50 cm Unterkante oder 8 cm Bodenfreiheit unter dem tiefsten Punkt :schock:

Bei uns da tragen se beim TÜV nur nach Unterkante ein! 15 km weiter der TÜV trägt nach Bodenfreiheit ein!!! :gun:

Gruß
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