Habe im übrigen den Ermessensspielraum von Tüv-Prüfern schon kennenlernen dürfen...
Hatte an meinem Astra schwarze Irmscher-Rückleuchten montiert...
Mussten eingetragen werden in Verbindung mit Reflektoren und zusätzlicher Nebelschlußleuchte...
In der STVZO ist ja haargenau festgelegt, wie weit eine Leuchte vom Boden weg sein muss, wie weit ein Reflektor von der nächsten Lichtquelle weg sein muss usw...
Die genauen Maße habe ich jetzt nicht mehr im Kopf...
Habe mir damals ne Astra-GSI-Heckschürze umgebaut, mit Golf 3 Cup-Diffusor und eingearbeiteter Nebelschlußleuchte, Kennzeichen+Beluchtungen nach unten versetzt - weil Heckklappe gecleant...
Jetzt kommt der Gag an der Story *laber,laber,laber*
Ich hatte keine Möglichkeit die NSL so zu positionieren, damit sie entweder weit genug weg von den restlichen Beleuchtungseinheiten war oder dann eben zu tief war...
Der erste Tüv-Mensch hat das ganze nicht eingesehen, und wollte mir nix eintragen...
Übrigends war die Nebelschlußleuchte gerade mal 4 cm zu tief!!!
Also nächster Anlauf bei nem anderen Tüv-Menschen...
Der hat sich die ganze Sache mal in Ruhe betrachtet, und meinte dann nachdem er mir das mit zu tief usw... ebenfalls erklärt hatte:
Über die 4 cm wollen wir mal großzügig hinwegsehen, an der Stelle an der die Höhe gemessen wurde war der Werkstattboden ja sowieso uneben...
Und schwupps war das ganze eingetragen...
Gruß Fire