Lippe + Tiefe für Begrenzungsleuchten

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DasNets
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Lippe + Tiefe für Begrenzungsleuchten

Beitrag von DasNets »

Hab 3 Fragen:

1. Hab mir vergangenes WE ne 2er-Golf-Lippe umgeschnitten und umgescheißt und die jetzt vorerst an meine "Ersatzstoßstange" gemacht.
TÜV sagt, des ist kein Problem - Er hat aber nicht gesehnen, dass ide Teilenummer rausgeschnitten wurde (ich will kein VW-Logo an meinem Corsa haben, egal wo). Ist das stressig beim eintragen?

2. Darf ich die Lippe mitlackieren?

3. Will mir nun Begrenzungsleuchten gönnen, aber müssen die eine bestimmte Mindesthöhe oder so haben, oder kann ich die ganz unten an der Lippe anbringen. Muss ich Einzelabnahme machen, wenn die anders angebracht sind wie eigentlich vorgesehen?

So viel zu meinen Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
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Corsa-tsi
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Beitrag von Corsa-tsi »

Ist die Frage ob so ne Lippe überhaupt eingetragen werden muss. Mein Tüv hat gesagt wenn das Teil nicht starr ist sondern elastisch, was Serienlippen eigentlich immer mehr oder weniger sind müsste man sie nicht eintragen.
Ob sie dir überhaupt jemand eintragen würde ist die nächste Frage, denn wie soll man das Teil ohne Nummer eindeutig identifizieren können. Du könntest dir ja danach einfach ne andere Lippe dranbauen die bis auf den Boden schleift.
Begrenzungsleuchten gibts zum Kleben und zum Klipsen. Bei Letzteren musst du mit ner Schablone ein ovales ca. 3x2cm großes Loch fräsen, außerdem werden die andauernd geklaut. Hol dir lieber die zum Kleben da musst du nur ein kleines Loch fürs Kabel bohren.
Sie sind Tüvfrei wenn die Mindestmaße eingehalten werden, (stehen in der ANbauanleitung)
hältst du sie nicht ein ist auch keine Einzelabnahme drin, weil du dann gegen die StVZO verstößt.
Einzelabnahme gibts immer nur dann wenn du beispielsweise für ein Teil keine Papiere hast, oder exotische Kombinationen oder bei Teilen oder Motoren von ganz anderen Fahrzeugen die es im Corsa eigentlich garnicht gibt.
Du kannst nicht einfach hergehen, deinen Corsa 20 cm tieferlegen, nicht eingetragen bekommen und dann ne Einzelabnahme machen!! Das ist kein Freifahrtschein-musst dich schon an die gesetzlichen Richtlinien halten.
Man hat erst dann genug Leistung, wenn man vor seinem Auto steht und Angst hat einzusteigen...

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DasNets
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Beitrag von DasNets »

Schon klar, dass ich mich an die Richtlinien halten muss, ... deshalb frage ich ja wie hoch die liegen müssen - Aber das was der TÜV einträgt darf man fahren egal, ob es in der STVZO zugelassen ist, oder nicht. Eingetragen ist eingetragen! Deswegen gibt es ja unter anderem den TÜV.

Hat jemand ne Anleitung wo was von der Mindesthöhe von den Begrenzungsleuchten steht?
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hallotri
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Beitrag von hallotri »

so weit ich weiss ist die entscheidung, meinung eines po-lizisten immer höher als die eintragung. wenn der sagt ne so nicht und dit´r dein auto stilllegen will, dann kann er das. fairerweise muss man sagen, dass es ja auch wirklich tüver gibt, die sachen eintragen, die net so der honig sind.

wegen der höhe der begerenzungsleuchten gelten glaub ich unterkante 20 cm.
mein Traum: V8 Mittelmotor im 4WD Corsa A!

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Beitrag von Corsa-tsi »

Punkt 1 Eingetragen ist nicht gleich eingetragen!!!
Ein bekannter von mir hatte einen silbernen Golf 2 mit chromulux Scheibenfolie rundum!!!!
-war auch eingetragen vom TÜV - der Prüfer ist jetzt übrigens nicht mehr beim TÜV beschäftigt...
Die Polizei hat ganz schön doof geguckt als die an der Ampel neben ihm standen, und auch als sie dann über die rote Ampel vor ihn gerollt sind, denn die Frontscheibe war ja ebenfalls entspiegelt. Polizei hat die Eintragung angezweifelt, Fahrzeug stillgelegt, abgeschleppt zum TÜV und die Polizei war im Recht - logischerweise...
Gesamtkosten 320 EUR und ein Punkt in Flensburg wegen Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis.
Idiot, ich wäre ja über die Rückbank geklettert und dann durch den Kofferraum abgehauen :mrgreen:
Punkt 2: Liegt die Mindesthöhe definitiv höher als 20 cm. Ich glaube 30 oder sogar 35cm, werd's nochmal nachlesen und dann berichten. Also in die Lippe ist definitiv nicht drin!! Legal zumindest...
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Corsa-tsi
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Beitrag von Corsa-tsi »

Also : Mindesthöhe 25cm Maximale Höhe: 150cm
laut TÜV
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Beitrag von CorSa.Xtr3m3 »

Wenn die SML von Hella sind haste da ne ABE dabei wo es drinnesteht,... hab meine nur nicht inner Nähe sonst würde ich mal gucken was drin steht,... vorne glaub ich min 25cm vom boden!!
Gruß Stefan

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