Neuerdings muss das ganze Rad vom Radlauf abgedeckt sein?

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Patrick
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Neuerdings muss das ganze Rad vom Radlauf abgedeckt sein?

Beitrag von Patrick »

tach,

habe gerade erfahren, dass seit "neuem EU-Recht" (???) keine Eintragungen im Fahrwerksbereich mehr vorgenommen werden, wenn die Raeder von oben nicht komplett abgedeckt sind. Bisher war mir bekannt, dass die Radlaufflaeche abgedeckt sein muss, aber nicht das ganze Rad.

Weiss jemand genaueres darueber und kann das bestaetigen?

Ist gerade sehr wichtig, weil bei einem Fahrzeug bei uns ein Lackierertermin steht, aber die Raeder nicht komplett (sondern eben nur die Radlaufflaeche) abgedeckt sind. Das muesste jetzt halt nachgeholt werden, aber dann auch nur, wenns stimmt.

danke,
Patrick

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Maddin82
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Beitrag von Maddin82 »

Das is schon ewig so. Betrifft aber nur fahrzeuge die schon nach EU richtlinien gebaut wurden. Glaube der stichtag war irgendwann 98. Manchen Prüfern is das aber auch egal.
Signatur defekt

Patrick
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Beitrag von Patrick »

Also ~ ab Baujahr '98 trifft diese Regelung zu?
Irgendwie nur komisch, dass jetzt 4 verschiedene TÜVer hier das selbe erzaehlen und das nicht eintragen wollen.

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AlwaysBlue
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Beitrag von AlwaysBlue »

die prüfer können sich aussuchen nach welcher richtlinie sie eintragen.
zumindest ist die info von herrn schneider (DEKRA Stützpunkt Strausberg)

entweder nach EU Richtlinie oder nach der alten Methode mit der Laufflächenabdeckung.

Zur EU-Richtlinie gibts noch zu sagen, dass nicht das ganze rad abgedeckt sein muss, sondern 50° nach vorn und 30° nach hinten im Bogenmaß.
In diesem Bereich muss dann das gaze Rad inklusive Felge abgedeckt sein (ich weiß nicht ob mein vorredner das schon meinte; falls ja seht es mir nach)

mfg marco
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Patrick
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Beitrag von Patrick »

Habe erfahren, dass das seit 1. Oktober gilt.
Wie alt sind eure Informationen?

Ich will nicht sagen, dass ihr Quatsch erzaehlt, aber Richtlinien werden auch irgendwann hinfaellig. ;)
Persoenlich moechte ich auch nicht, dass das wahr ist, aber ich wills halt genau wissen.

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CorSa.Xtr3m3
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Beitrag von CorSa.Xtr3m3 »

ich meine der Stichtag zur EU Richtlinie ist erst 99 oder 2000 gewesen, ... unser TÜV macht noch nach alter Richtlinie. Nur bissel weit weg von Berlin, oder?! (HD :mrgreen: )
Gruß Stefan

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Beitrag von BAZiLLaH »

abgedeckt muss die lauffläche sein...
und zwar von der felgenmitte 15cm nach oben gemessen.. alles was darüber ist muss abgedeckt sein! fahr mal zum tüv rheinland holzhauser str und guck mal nach nem prüfer der worsek heißt der hat ahnung und erklärt dir das mit dem kann man reden!
mfg kevin
der Goldständer

Patrick
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Beitrag von Patrick »

Hat sich erledigt, nun ists ohne Abdeckung des kompletten Rads von oben eingetragen.
"Kooine Eintragung..!"
"Scheiss TÜFF hiä!"

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