"Radlaufflaeche abgedeckt" ist relativ

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Patrick
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"Radlaufflaeche abgedeckt" ist relativ

Beitrag von Patrick »

Hallo,

mir war bisher auch nur bekannt, dass es bei breiteren Raedern genuegt, wenn die Radlaufflaeche abgedeckt wird. Das heisst, dass es reicht, wenn der Profil-Teil von oben gesehen nicht mehr sichtbar ist. Oder ist die Radlaufflaeche der Teil des Reifens, der den Boden beruehrt?
Denn bei extrem gezogenen Reifen ist ja auch seitlich Profil, das eher selten in Bodennaehe kommt. ;)

Das Problem ist, dass ich heute 3 verschiedene Leute in der Werkstatt hatte und jeder hat was anderes gesagt.

Mir ists im Grunde genommen egal, die Radlaeufe werden sowieso rausgeschnitten und erneuert und dabei dann verbreitet, aber mich interessiert es einfach.

Um euch ein Bild davon zu machen, hier ein paar Fotos:
http://sasky.de/images/000_0307.jpg
http://sasky.de/images/000_0308.jpg
http://sasky.de/images/000_0309.jpg
http://sasky.de/images/000_0310.jpg

Was meint ihr, wuerde das fuer den TÜV reichen? Sieht wahrscheinlich jeder Pruefer anders, aber eure Meinungen und der Durchschnitt dazu wird mich interessieren. Danke.

eh.. Es geht mir jetzt nicht darum, dass ihr mir sagt, dass ich ziehen muss, weil das Rad beim Einfedern wo schleifen wird, das spielt hier keine Rolle.

Und ja, da ist soviel Platz im Radlauf, weil die Karre leer ist.
Kein Tank mehr, gar nichts hinten.

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Corsa-Martin
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Beitrag von Corsa-Martin »

Ich kenn die Regel so: von der Mitte der felge 15 cm nach oben. Alles was da drüber (an profil) liegt muss abgedeckt sein! Würde also bei dir nach den Bildern zu Urteilen nichts werden!

Die zweite Frage ist dann noch, ob du die Reifen überhaupt eingetragen bekommst (abgesehen von der Abdeckung). Hab gelesen, dass seit einem Jahr solche "extreme" Kombinationen, bei denen sich der Reifen sehr nach innen zieht, nicht mehr eingetragen werden.

Aber vielleicht findest du ja nen kulanten TÜV! :wink:

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Zion
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Beitrag von Zion »

Nein, würd dir hier keiner so eintragen...
Hinten die Ecke, wo das Auto wieder schmaler wird, ist ja mal garnichts abgedeckt...
Es geht nicht nur darum, dass du oben nen Fitzelchen abgedeckt hast :)

Meistens gehen die Prüfer hier bei uns nach der Methode vor:

Mitte Radnabe, dann 15cm senkrecht nach oben... Dann machen sie mit der Wasserwaage links und rechts ne Markierung an der Lauffläche. Oberhalb dieser Markierungen muss die Lauffläche jetzt komplett abgedeckt sein.

Gibt auch noch ne andere Methode mit 2 verschiedenen Winkeln... Glaube von der Radmitte aus 30° nach vorne und 50° nach hinten oder so, weiss ich aber nicht genau...
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Patrick
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Beitrag von Patrick »

Hinten die Ecke, wo das Auto wieder schmaler wird, ist ja mal garnichts abgedeckt...
Genau das meine ich ja..

Nochmal eben: ich will DAMIT nicht zum TÜV, will nur hoeren, wie ihr das denkt ;-)

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Clumsys
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Beitrag von Clumsys »

ich denke: da kommt arbeit für dat schweißgerät auf uns zu... laß mal die tr-radläufe draufhalten und gucken, wie doll wir dann noch ziehen müssen.

vorn kann man ja mal gar nix erkennen, weil du ja echt 30cm luft überm rad hast. ich denk aber, daß sich der kotflügel vorn so prima ziehen läßt, daß wir da ohne schneiden zurechtkommen.

hab übrigens den dzm drin. läuft geil... blink blink

:alk:
Herztransplantation geglückt. Jetzt 5 PS mehr. ;O)

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Corsa A
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Beitrag von Corsa A »

man muss eine bestimmte prozentzahl der abrollfläche mit der radhauskante bedecken.

Ausserdem ist bei dir noch das prob,das dem tüver der abstand von rad zu radkasten zu viel ist,da gibt es nämlich auch vorschriftne.

Patrick
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Beitrag von Patrick »

Corsa A: wie gesagt, da steht nur ne leere Karosserie, darum kommt der so hoch

Patrick
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Beitrag von Patrick »

Ich finde irgendwie nichts Schriftliches darueber, wie der Zustand zu sein hat..

Bis auf das folgende, aber da ist ja soooo viel Ermessensspielraum ..

http://www.stvzo.de/stvzo/B3.htm#36a
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.

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Beitrag von Blue_Angel »

Hoi,

also ich hätte mit der Reifenabdeckung kein Problem beim Tüv, meins wurde ja auch eingetragen:

vorn:Bild

hinten:Bild
MFG Blausucht

Vmax performance

Buzz
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Beitrag von Buzz »

dat sieht aber auch n biiiisschen anders aus :wink:

Patrick
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Beitrag von Patrick »

Buzz hat geschrieben:dat sieht aber auch n biiiisschen anders aus :wink:
Meinst du? Ich finde, dass bei mir nur naeher gezoomt ist.

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Kaine
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Beitrag von Kaine »

anmerkung: es gibt zwei arten von fahrzeuggenehmigungen. nationale und europäische. bei der nationalen (corsa a komplett und corsa b alle mit G290) muss nur die radlauffläche abgedeckt sein. bei der europäischen zulassung (endlange nummer mit e1../......) darf auch das felgenhorn (so heißt der rand doch oder?) nicht mehr sichtbar sein.
hab ich neulich erfahren als mein prüfer gut gelaunt und redseelig war!
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Beitrag von CorSa.Xtr3m3 »

jupp stimmt, alle autos jünger wie bj 2000 müssen auch die felge abgedeckt haben, weil die autos schon nach EU richtlinie geprüft sind, ... das hat mir mein tüvler auch gesagt, als er mir meine felgen eingetragen hat, ...
Bild
Gruß Stefan

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Bild

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Zion
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Beitrag von Zion »

Wenn das so eingetragen ist, dann hast aber Glück gehabt...
Normal würd das vorne so einer NIE eintragen, ich weiss das selbst aus Erfahrung :)
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HRR_Duncan
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Beitrag von HRR_Duncan »

is au sone sache wie mit spoilern ne...



eintragung hin oder her stilllegen können die bullen die karre trotzdem weils net zulässig is
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