Spur total verstellt... :-(

Lenkung, Federn, Stoßdämpfer, Achskomponenten, Felgen, Reifen, etc. (Corsa B)
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Stroker
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Beitrag von Stroker »

Hm, alles ermessenssache des Prüfers. Wie hoch muss die denn sein?

Greetz

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FROGGS
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Beitrag von FROGGS »

§ 53d Nebelschlussleuchten.

(1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

(4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.

(5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.

(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
Projekt: Corsa A 2L 8V,
Features in Arbeit: Automatik, Servo, Klima, höhenverst. Lenkrad, ABS, 256x24 VA, Scheibenbremsen HA, Glasschiebehubdach, Ausstellfenster (grüncolor)

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Tuffi
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Beitrag von Tuffi »

Tiefster Punkt am Fahrzeug boden muss 8cm über der Strasse liegen ...

war so ne nette erklärung meines Prüfers beim begutachten meines Fahrwerks ...
MFG Sven
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Heut Abend das Kleine Schwarze ...
Klaro ich fahr auch mit keinem anderen Auto :D

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Nexxus
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Beitrag von Nexxus »

ja wie gesagt meine NSL hängt bei 110 mm weil ich meine Stoßstange hinten nicht aufflexen wolte, alle anderen vorschriften sind eingehalten

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Stroker
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Beitrag von Stroker »

Ich denke das wird wie gesagt ermessenssache sein... Ob das die Rennleitung dann genauso sieht weiss man net...

Greetz

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